11.09.2019 Politik
“Jeder Mitarbeiter in med. Einrichtungen hat ein Recht, vor Infektionen geschützt zu werden!”
Zum diesjährigen Welttag der Patientensicherheit am 17. September 2019 fordert der BVMed-Fachbereich “Nosokomiale Infektionen” (FBNI), dass in Kliniken, Pflegeheimen und ambulanten Einrichtungen noch mehr Anstrengungen für besseren Infektionsschutz und damit für mehr Patientensicherheit unternommen werden.
“Jeder Patient und jeder Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen in Deutschland hat ein Recht, vor gefährlichen und im Zweifel lebensbedrohlichen Infektionen geschützt zu werden”, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Denn: Laut Robert Koch-Institut (RKI) infizieren sich in Deutschland jedes Jahr schätzungsweise 400.000 bis 600.000 Patienten im Krankenhaus mit einem Erreger. Ungefähr 10.000 bis 15.000 dieser Krankenhausinfektionen führen zum Tod. Eine Hochrechnung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene geht sogar von 800.000 bis 1,2 Millionen nosokomialen Infektionen und 20.000 bis 30.000 Todesfällen pro Jahr in Deutschland aus. Dabei gelten 20 bis 30 Prozent der Infektionen als vermeidbar – vor allem durch bessere Hygiene.
Die häufigsten Folgen solcher Infektionen sind Lungenentzündungen, Sepsis (Blutvergiftung), Harnwegs- und Wundinfektionen. In Folge dieser Infektionen sterben rund viermal so viele Menschen wie durch Unfälle im Straßenverkehr (bezogen auf 15.000 Sterbefälle) jährlich. Neben dem persönlichen Leid für die Betroffenen und deren Angehörige, ausgelöst durch Todesfälle oder bleibende Komplikationen nach Infektionen, wird auch das Gesundheitssystem stark und unnötig belastet. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS, www.aps-ev.de) geht beispielsweise davon aus, dass 15 Prozent aller Aktivitäten und Kosten im Krankenhausbereich auf unzureichende Maßnahmen zum Schutz der Patientensicherheit zurückzuführen sind.
Die Vermeidung von Infektionen setzt bewusstes Handeln aller Beteiligten voraus. “Hier gilt ganz klar der Grundsatz: Prävention geht vor Behandlung”, so Möll. Die breit geführte Diskussion über neue Optionen der Therapie, wie beispielsweise den Einsatz von Antibiotika, ist wichtig. Sie darf jedoch keinesfalls die Aufmerksamkeit für die Prävention von Infektionen überlagern. Verbindliche Standards zur Infektionsprävention sind dafür Voraussetzung. Die einschlägigen Empfehlungen zur Verhinderung von Infektionen, wie die der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (KRINKO), müssen in allen Bundesländern verbindlich und vollständig implementiert werden.
Denn die konsequente Umsetzung von Präventionsmaßnahmen ist das effektivste Mittel zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen. Alle Möglichkeiten, die den Schutz und damit die Sicherheit der Patienten vor Infektionen erhöhen, sollten auch tatsächlich zum Einsatz kommen und nicht Zeit- oder Kostendruck zum Opfer fallen. Das beginnt mit der Händedesinfektion und geht weiter mit vorbeugenden Maßnahmen bei der Krankenbehandlung, vor und während einer Operation, sowie in der postoperativen Versorgung.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den 17. September daher zum jährlichen Welttag der Patientensicherheit ernannt.
Quelle: Bundesverband Medizintechnologie e. V., Reinhardtstraße 29b, 10117 Berlin, www.bvmed.de, 11.09.2019
Weitere Artikel zum Thema
31.10.2019 Politik
Honorarberichte 1. Halbjahr 2017: Leichtes Plus zu Jahresbeginn
Die Honorarumsätze der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind in den ersten drei Monaten 2017 um zwei Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Im zweiten Quartal 2017 schlägt dagegen ein Minus von einem Prozent zu Buche. Das geht aus den aktuellen Honorarberichten der KBV hervor.
30.10.2019 Politik
Bundestag beschließt MDK-Reformgesetz
Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und ist als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen systematisch vermindert werden. Das sind Ziele des „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“, über das der Deutsche Bundestag heute in 2./3. Lesung entscheidet.
30.10.2019 Politik
Bundestag beschließt das Digitale-Versorgung-Gesetz
Ärzte können künftig digitale Anwendungen, wie Tagebücher für Diabetiker, Apps für Menschen mit Bluthochdruck, zur Unterstützung der Physiotherapie oder bei vielen weiteren Erkrankungen verschreiben. Diese werden von den Krankenkassen erstattet. Damit Patienten gute und sichere Apps schnell nutzen können, wird für die Hersteller ein neuer, zügiger Weg in die Erstattung geschaffen: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte. Innerhalb eines Jahres muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung verbessert.
30.10.2019 Aus- & Weiterbildung
Bundestag verabschiedet Ausbildungsregeln für Assistenzberufe im Operations- und Anästhesiebereich
Für die Ausbildung zur ATA/OTA werden erstmals bundesweit einheitliche Regelungen geschaffen. Der Deutsche Bundestag entscheidet heute in 2./3. Lesung über den Gesetzentwurf. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.