01.03.2018 BDC|News
Gezieltes Chirurgen-Recruiting mit maximaler Trefferquote!
App.in.den.OP® heißt der chirurgische Stellenmarkt des BDC, den Sie als App für Smartphones, Tablets sowie im Internet nutzen können und den wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Ärzteblatt und realisieren.
Sie suchen für Ihre chirurgische Abteilung oder Praxis Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter?
Platzieren Sie Ihr Stellenangebot dort, wo Sie auch gefunden werden. Unser interaktiver Stellenmarkt wurde speziell für das Chirurgen-Recruiting entwickelt und steht allen Smartphone- und Tablet-Nutzern zur Verfügung. Zusätzlich erscheint Ihre Anzeige auf den Internetplattformen des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen (BDC), den BDC-Nachwuchsseiten, auf Chirurgie-Suche.de und sogar in Facebook.
Kontaktstark! Direkt auf dem Mobilgerät und den Internetplattformen des Berufsverband deutscher Chirurgen erreicht Ihre Stellenanzeige 17.000 BDC-Mitglieder sowie auf den BDC-Internetplattformen als dynamisches Banner 40.000 Besucher monatlich.
Preiswert! Effizienter können Sie Stellensuchende aus dem chirurgischen Umfeld nicht erreichen! (30 Tage 300,00* €, 60 Tage 540,00* €, 90 Tage 720,00* €; *zzgl. Mwst.)
Abb. 1: Exemplarische Liste von Anzeigen auf App.in.den.OP®
Bestellung:
Jenny Piur
BDC Service GmbH
Telefon: 030 / 28004-131
Fax: 030 / 28004-108
[email protected]
Autor des Artikels
Dr. rer. pol. Ronny Dittmar
ehem. Geschäftsführer des BDCWeitere Artikel zum Thema
04.05.2017 BDC|News
BDC|Nordrhein: Jahrestagung 2017
Zur Jahreshauptversammlung des Arbeitskreises Ambulantes Operieren und des BDC|Nordrhein möchten wir Sie herzlich einladen. Neues von den Berufsverbänden und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wird Thema des zweiten Teils der Jahrestagung sein.
01.05.2017 Aus-, Weiter- & Fortbildung
Editorial: „Nach dem Kongress ist vor dem Kongress!“
Diese Erfahrung traf in diesem Jahr besonders zu, denn noch
01.05.2017 Antikorruption
Antikorruptionsgesetz – starke Verunsicherung bei den Kooperations- (Honorar) Ärzten
Das Antikooperationsgesetz hat zu einer starken Verunsicherung bezüglich der Vertragsgestaltung zwischen Krankenhäusern und Kooperationsärzten geführt. Der BDC benutzt hier den Begriff des Kooperationsarztes, um diesen vom reinen Konsiliararzt und dem reinen Honorararzt zu unterscheiden.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.