Frage eines BDC-Mitglieds:
In Heft 4/11 der Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie werden die S3-Leitlinien zur Thromboseprophylaxe dahingehend interpretiert, dass MTPS (medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe) nur bei Patienten mit abdominellen Operationen mit hohem Thromboserisiko sowie bei Patienten, die die notwendige medikamentöse Thromboseprophylaxe nicht erhalten können, indiziert sind.
Welchen Rat gibt der Berufsverband seinen Mitgliedern?
Antwort:
Medizinische Thromboseprophylaxestrümpfe (MTPS) sind definiert als waden- oder oberschenkellange, in der Größe angepasste Strümpfe mit einem Anpressdruck von 18 – 20 mm/Hg oberhalb des Knöchels, der von proximal nach distal kontinuierlich zunimmt.
Bei kontrollierter Anwendung ist für einige postoperative Patientenkollektive eine signifikante Reduktion von Venenthrombosen gezeigt. Die Datenlage ist aber im Vergleich zu den Studien mit medikamentöser Prophylaxe deutlich eingeschränkt. Der alleinige Beitrag der Strümpfe ist diskussionswürdig. Die Anwendung erfolgt nämlich jeweils in einem kontrollierten multimodalen Konzept zur Thromboseprophylaxe (Frühmobilisierung, Krankengymnastik). Nicht unerwähnt bleiben soll, dass in wenigen Studien, in denen systematisch die Anwendung der Thromboseprophylaxestrümpfe ergänzend zur medikamentösen Prophylaxe untersucht wurde, eine signifikante Zusatzwirkung gezeigt wurde. Wichtig ist weiterhin, dass die Einschätzung der Wirksamkeit dieser Strümpfe vorwiegend auf älteren Studien beruht, während wenige aktuelle Daten keine signifikante Wirkung dokumentieren konnten.
Zusammenfassend ist unter Voraussetzung der guten Passform und relevanter Kompressionsdrucke eine Wirksamkeit von MTPS für wenige Patientenkollektive gezeigt.
Die breite positive Datenlage für die Anwendung von medikamentösen Maßnahmen zur Thromboseprophylaxe lässt jedoch keine ersatzweise Anwendung der Thromboseprophylaxestrümpfe zu. Bei bestimmten Patienten mit hohem Risiko und unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten eines multimodalen Konzeptes zur Thromboseprophylaxe, ist ein zusätzlicher Effekt durch MTPS zu erwarten. Bei Patienten, bei denen eine medikamentöse Prophylaxe nicht möglich ist, sollten MTPS in einem solchen multimodalen Thromboseprophylaxekonzept verwendet werden. Für die Anwendung der Strümpfe nicht geeignete Patienten müssen identifiziert werden (AVK, Neuropathien, Hautläsionen).
Evidenzbasierter Standard der Durchführung der Thromboseprophylaxe ist die zulassungsgemäße Anwendung von Medikamenten in einem multimodalen Konzept. MTPS werden dabei nicht als Basismaßnahme, sondern nur ausnahmsweise bei bestimmten Hochrisikokonstellationen empfohlen.