11.12.2017 Politik
„Weg mit Dauerzwangsrabatt der Ärzte an Krankenkassen“
„Weg mit der Budgetierung! Die war schon immer falsch. Sie ist es erst recht unter den sich ändernden Bedingungen einer immer mehr zunehmenden Ambulantisierung der Medizin“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bei der Vertreterversammlung heute in Berlin. Er machte eine Rechnung mit eindeutigem Ergebnis auf: „Ausgehend vom Leistungsbedarf des Jahres 2016 würde die Ausbudgetierung der fachärztlichen Grundleistungen rund 350 Millionen Euro kosten. Das sind Peanuts im Vergleich zum Finanzpolster von 19 Milliarden Euro, auf dem die Krankenkassen derzeit ruhen.“
Er kritisierte, dass die Politik die Kliniken längst aufgegeben hat. „Es traut sich nur keiner, das zu sagen“, so Gassen. „Unter solchen Umständen müssen wir die Weichen stellen, dass der ambulante Sektor fit gemacht wird. Unsere Ideen für eine Umwandlung von stationären in teilstationäre Strukturen oder in ambulante Versorgungsangebote finden mittlerweile immer mehr Gehör. Und dieser fitgemachte ambulante Sektor ist ein klares Angebot an unsere Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken. Denn die wollen wir unbedingt mitnehmen“, führte Gassen aus.
Zugleich wunderte sich der KBV-Chef, dass einige in der Politik „bei der Frage, ob es eine Große Koalition gibt, eine Bürgerversicherung als Bedingung dafür formuliert haben“. Sie liefere keine einzige Antwort auf die für das Gesundheitswesen wirklich wichtigen Fragen. „Finger weg von Experimenten wie der Bürgerversicherung oder einer einheitlichen Gebührenordnung“, warnte er. Und weiter: „Das Problem sind nicht verschiedene Versicherungsarten, das Problem ist ein Dauerzwangsrabatt der Ärzte an die Krankenkassen.“ Die von manchen Experten beschriebene Zwei-Klassen-Medizin bestehe eigentlich nur bei den Ärzten. „Ein Euro angefordertes Honorar in der PKV ist ein Euro auf dem Konto, ein Euro angefordertes Honorar in der GKV bedeutet ungefähr 80 bis 90 Cent, abhängig nach Region und Versorgungsbereich“, rechnete Gassen vor.
Zuversichtlich fiel sein Blick ins nächste Jahr aus. „Mit unserem Konzept KBV 2020 haben wir einen großen inhaltlichen Bogen geschlagen. Wir sind gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen als Gesamtsystem wieder sprachfähig geworden. Diese Qualität müssen wir uns erhalten, um dem ungezügelten Leistungsversprechen der Politik etwas Realitätssinn entgegenzusetzen. Wir sind stark genug, um viele Dinge selbst in die Hand zu nehmen.“
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de
Weitere Artikel zum Thema
14.12.2018 Politik
TSVG: Gesetzgeber konterkariert seine eigenen guten Ansätze
„In Politik und Medizin gilt gleichermaßen: Nur wenn die Diagnose stimmt, kann die Therapie anschlagen. Leider ist beim geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) schon die Grundannahme falsch, dass vermeintliche Versorgungsengpässe von unzureichenden Sprechstundenzeiten herrühren.
13.12.2018 Politik
Qualität in der Medizin durch Ökonomisierung bedroht
Ökonomische Ziele dürfen medizinische Entscheidungen nicht unangemessen beeinflussen. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) forderte im Rahmen ihres „Berliner Forums“ am 28. November, die Bedürfnisse der Patienten wieder stärker in den Mittelpunkt zu rücken.
12.12.2018 Krankenhaus
Ärztliche Zweitmeinung zu einer empfohlenen Operation
Die Verfahrensregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), nach denen Patientinnen und Patienten eine zweite ärztliche Meinung zur Notwendigkeit einer empfohlenen Operation einholen können, sind in Kraft getreten. Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht vorerst bei Eingriffen an den Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie) sowie bei Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien).
11.12.2018 Krankenhaus
Aktueller Qualitätsmonitor der AOK: Defizite in der Versorgung
Die Qualitätsvorgaben des Krankenhaus-Strukturgesetzes (KHSG) werden viel zu langsam und halbherzig umgesetzt. Darauf hat der AOK-Bundesverband aus Anlass der Veröffentlichung des "Qualitätsmonitors 2019" hingewiesen. "Der feste Wille zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität ist in der aktuellen Krankenhaus-Gesetzgebung der Großen Koalition, aber auch in der Krankenhausplanung der Bundesländer nicht mehr erkennbar", kritisierte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.