09.01.2020 Krankenhaus
„Viele richtige Schritte hin zu einer zukunftsfähigen Notfallversorgung“
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2019/10/02_A_10_2019_Schaufenster_image_02_iStock-Chalabala.jpg)
„Die Fakten sprechen für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen): Sie bauen konsequent den Patientenservice rund um die bundesweite Nummer 116117 aus. Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, dass der aktuelle Referentenentwurf zur Notfallgesetzgebung auf diese Strukturen unter der Federführung der KVen aufsetzt“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute in Berlin.
Gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel attestierte er dem Referentenentwurf „viele Schritte in die richtige Richtung“. Positiv wertete der KBV-Vorstand, dass dem Gesetzgeber offenbar die wichtige Rolle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes bewusst sei. Die KVen hätten gut funktionierende Strukturen aufgebaut.
Unter der Nummer 116117 ist derzeit der ärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar. Seit Beginn dieses Jahres können Patienten zusätzlich den Terminservice der KVen in Anspruch nehmen (Vermittlung von Terminen bei niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten). Zudem werden sie im Rahmen eines Ersteinschätzungsverfahrens unterstützt, um die richtige Anlaufstelle für ihre Behandlung zu finden.
Der KBV-Vorstand begrüßte, dass der Entwurf „das Prinzip ambulant vor stationär“ aufgreife. „Damit wird die Versorgung der Patienten verbessert“, konstatierte Gassen. Folgerichtig sei es auch, dass die Idee eines „dritten eigenständigen Sektors“ bei der Notfallversorgung nicht mehr verfolgt werde.
Einige Details sind noch zu klären. „Das KV-System ist gut aufgestellt“, führte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV aus. „Die KVen haben zahlreiche regional passende Angebote und Strukturen auch an Krankenhäusern bereits eingerichtet. Es muss immer darauf geachtet werden, dass bei der Notfallreform auf diese bestehenden Strukturen aufgebaut wird.“
Die KBV setzt auf eine gute Kooperation mit den Krankenhäusern. „Insbesondere die kollegiale Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten an den Krankenhäusern ist uns wichtig“, sagte Gassen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten 09.01.2020
Weitere Artikel zum Thema
20.10.2016 Krankenhaus
Zi: Portalpraxen nicht an jedem Krankenhaus möglich
Die Einrichtung von Portalpraxen ist nicht an jedem Krankenhaus möglich. Das geht aus aktuellen Modellrechnungen hervor, die die Wissenschaftler des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung vorgenommen haben. Kernpunkt ist, dass es nicht ausreichend Ärzte gibt.
05.10.2016 Krankenhaus
Orientierungswert für Krankenhäuser 2016
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Er gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder.
19.08.2016 Krankenhaus
BÄK warnt vor Rückschritten bei der Sicherheitskultur
Erheblichen Änderungsbedarf sieht die Bundesärztekammer bei dem Konzept der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren für die Krankenhausversorgung. Das geht aus der Stellungnahme der BÄK zu dem Vorbericht des IQTIG im Auftrag des G-BA hervor.
17.08.2016 Krankenhaus
Bilanz 2015: 19,2 Millionen Patienten stationär behandelt
Im Jahr 2015 wurden 34 800 Patienten oder 0,2 % mehr als 2014 stationär im Krankenhaus behandelt. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, dauerte der Aufenthalt im Krankenhaus wie im Vorjahr durchschnittlich 7,4 Tage.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.