09.01.2020 Krankenhaus
„Viele richtige Schritte hin zu einer zukunftsfähigen Notfallversorgung“
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2019/10/02_A_10_2019_Schaufenster_image_02_iStock-Chalabala.jpg)
„Die Fakten sprechen für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen): Sie bauen konsequent den Patientenservice rund um die bundesweite Nummer 116117 aus. Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, dass der aktuelle Referentenentwurf zur Notfallgesetzgebung auf diese Strukturen unter der Federführung der KVen aufsetzt“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute in Berlin.
Gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel attestierte er dem Referentenentwurf „viele Schritte in die richtige Richtung“. Positiv wertete der KBV-Vorstand, dass dem Gesetzgeber offenbar die wichtige Rolle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes bewusst sei. Die KVen hätten gut funktionierende Strukturen aufgebaut.
Unter der Nummer 116117 ist derzeit der ärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar. Seit Beginn dieses Jahres können Patienten zusätzlich den Terminservice der KVen in Anspruch nehmen (Vermittlung von Terminen bei niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten). Zudem werden sie im Rahmen eines Ersteinschätzungsverfahrens unterstützt, um die richtige Anlaufstelle für ihre Behandlung zu finden.
Der KBV-Vorstand begrüßte, dass der Entwurf „das Prinzip ambulant vor stationär“ aufgreife. „Damit wird die Versorgung der Patienten verbessert“, konstatierte Gassen. Folgerichtig sei es auch, dass die Idee eines „dritten eigenständigen Sektors“ bei der Notfallversorgung nicht mehr verfolgt werde.
Einige Details sind noch zu klären. „Das KV-System ist gut aufgestellt“, führte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV aus. „Die KVen haben zahlreiche regional passende Angebote und Strukturen auch an Krankenhäusern bereits eingerichtet. Es muss immer darauf geachtet werden, dass bei der Notfallreform auf diese bestehenden Strukturen aufgebaut wird.“
Die KBV setzt auf eine gute Kooperation mit den Krankenhäusern. „Insbesondere die kollegiale Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten an den Krankenhäusern ist uns wichtig“, sagte Gassen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten 09.01.2020
Weitere Artikel zum Thema
31.01.2017 Herzchirurgie
Herzbericht 2016 – Herzchirurgie in Deutschland
Der in Berlin vorgestellte Herzbericht 2016 bestätigt, dass die herzchirurgische Versorgung bundesweit mit 78 Abteilungen auf hohem Qualitätsniveau etabliert ist. Die Verbesserung der Lebenserwartung - und insbesondere auch der Lebensqualität - der Patienten ist eine wesentliche Prämisse für die in Deutschland knapp 1.000 tätigen Herzchirurgen. „Insgesamt wurden im Jahr 2015 in Deutschland 128.175 Herzoperationen durchgeführt“, erläutert PD Dr. Wolfgang Harringer, erster Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG). „Trotz des kontinuierlichen Anstiegs des Lebensalters, und den damit einhergehenden Begleiterkrankungen, liegen die Überlebensraten der Patienten dank der kontinuierlichen Weiterentwicklungen bestehender, und Initiierung minimalinvasiver, schonenderer Operationsverfahren, weiterhin bei ca. 97 Prozent.“
01.11.2016 Krankenhaus
Sieben Millionen OPs in Krankenhäusern
Bei 38 Prozent (7,0 Millionen) der knapp 18,7 Millionen stationär in allgemeinen Krankenhäusern behandelten Patientinnen und Patienten wurde im Jahr 2015 eine Operation durchgeführt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil nicht verändert, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.