21.12.2021 Corona
Verlängerung Pandemie-Hygieneziffer nur unter Auflage
Die Kostenerstatter (PKV-Verband und Beihilfe) haben der Verlängerung der sogenannten Hygieneziffer im Rahmen einer erneuten Verlängerung der Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie nur zugestimmt, wenn künftig auf Grundlage der Nr. 383 GOÄ analog zum 2,3fachen Satz (= 4,02 Euro) abgerechnet wird.
Die Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung soll folgendermaßen lauten:
Gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung von BÄK, PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie
Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie, je Sitzung analog Nr. 383 GOÄ, erhöhte Hygienemaßnahmen, zum 2,3fachen Satz.
Die Abrechnungsempfehlung gilt vom 01.01.2022 bis zum 31.03.2022 und ist nur bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. Bei Berechnung der Analoggebühr nach Nr. 383 GOÄ kann ein erhöhter Hygieneaufwand nicht zeitgleich durch Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes für die in der Sitzung erbrachten ärztlichen Leistungen berechnet werden.
Weitere Artikel zum Thema
08.04.2021 Corona
Pressekonferenz zum Chirurgenkongress: Für Kinder in Not ist immer ein OP-Saal frei
Selbst wenn coronabedingt die Operationskapazitäten mancherorts deutlich gesenkt werden mussten – für wirklich dringende Operationen bei Kindern
23.03.2021 Abrechnung
Ringen um Vergütung gestiegener Hygienekosten
Die Finanzierung der stark gestiegenen Hygienekosten in den Arztpraxen ist weiterhin ungeklärt. Denn nach wie vor gibt es keine Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zu den Hygienekosten.
18.03.2021 BDC|News
Studie zu elektiven Eingriffen nach Corona-Infektion: 7 Wochen warten
Planbare Operationen von auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen sollten um mindestens sieben Wochen aufgeschoben werden, um das postoperative Sterblichkeitsrisiko zu senken.
18.03.2021 Corona
G-BA verlängert Corona-Sonderregeln
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Geltungsdauer der Corona-Sonderregeln teils weitreichend verlängert. Die Beschlüsse treten zum 1. April 2021 in Kraft.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.