23.03.2023 Qualitätssicherung
Unikliniken in Bayern beklagen ungerechte Bewertung durch AOK-Gesundheitsnavigator
Auf dem Online-Portal „AOK-Gesundheitsnavigator“ sortiert das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) die Behandlungsqualität von Krankenhäusern in drei Kategorien: Unterdurchschnittlich, durchschnittlich und überdurchschnittlich.
Für die Bewertung verarbeitet das Institut Millionen von Abrechnungsdaten von AOK-Patienten, aus denen auch hervorgeht, ob nach einer Operation beispielsweise eine Nachbehandlung nötig wurde. Bei Vertretern von Unikliniken in Bayern stoßen die Ergebnisse zum Teil auf Unverständnis. Die Kliniken kritisieren, wie das WIdO die sogenannte Risikoadjustierung einsetzt. Mit ihr wird bei einer Qualitätsprüfung statistisch herausgerechnet, welche Vorerkrankungen und Gesundheitsrisiken Patienten mitbringen.
Beim Wissenschaftlichen Institut der AOK hält man die Kritik der Unikliniken dagegen für nicht stichhaltig. Beim „Gesundheitsnavigator“ würden hohes Alter oder Begleiterkrankungen nach medizinisch anerkannten Standards einkalkuliert. Die AOK könne Abrechnungsdaten von 27 Millionen Versicherten verarbeiten und damit ein klares Bild der Behandlungsqualität zeichnen.”Die Bewertungen im AOK Gesundheitsnavigator stehen einmal mehr in Diskussion bei den Uniklinika mit den bekannten Argumenten”, kommentiert der Präsident des BDC, Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.
Quelle: Ärzteblatt
Weitere Artikel zum Thema
01.04.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Grippeimpfung ja – aber ohne falsche Versprechungen
Die Bereitschaft zur Grippeimpfung ist beim Krankenhauspersonal bekanntermaßen gering. Steigerungen können erreicht werden, wenn die Betriebsärzte über die Stationen gehen und die Impfung vor Ort durchführen.
15.03.2018 Hygiene
Kampf dem Keim (Folge 1): Wozu das Ganze?
Im Februar 2018 macht das Krankenhaus Bethel Berlin allen Kliniken im deutschsprachigen Raum ein außergewöhnliches Geschenk: Fünf frische Videos zur Krankenhaushygiene, die völlig frei von Lizenzgebühren zur Aufklärung und Schulung von Mitarbeitern, Patienten und Besuchern verwendet werden können – ohne jegliche Werbung für die produzierende Berliner Klinik. Damit können auch KMU-Krankenhäuser, die sich keine aufwändige Video-Produktion oder teure Lizenzen leisten können, Ihre Mitarbeiter, Patienten und Besucher unterhaltsam auf das Thema aufmerksam machen.
01.03.2018 Safety Clip
Safety Clip: Der richtige Umgang mit Katastrophenereignissen
In einem Krankenhaus laufen zeitgleich verschiedene aufeinander abgestimmte Versorgungsprozesse ab. Kommt es zu einer ungeahnten Störung der Prozessabläufe, können daraus schwerwiegende Folgen für die Patientensicherheit resultieren. Eine der größten und verheerendsten Störungen verursacht der Katastrophenfall. Ein Brandereignis, eine Störung der technischen Versorgung mit Energie oder Wasser oder der Ausfall des IT-Systems bedrohen die Patientensicherheit in demselben Maße wie ein Großschadenereignis mit einem Massenanfall von Verletzten.
01.03.2018 Hygiene-Tipp
Hygiene-Tipp: Impfstatus der Beschäftigten darf abgefragt werden
Durch das Präventionsgesetz (2015) wurde ein neuer § 23a („Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten“) in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingefügt: „Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf Krankheiten, die durch Schutzimpfung verhütet werden können, erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus erheben, verarbeiten oder nutzen, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.“
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.