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Bei Problemen mit Unfallversicherungsträgern können sich Ärzte und Psychotherapeuten ab sofort an eine bundesweite Clearingstelle der KBV wenden. Diese unterstützt bei Streitigkeiten zu Abrechnungsfragen oder bei der Auslegung des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger.

Neu ist, dass Ärzte und Psychotherapeuten ihren Antrag direkt an die Clearingstelle richten können. Bisher sah der Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger ein Verfahren über Schlichtungsstellen auf Landesebene vor, mit Anträgen über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Mit der Clearingstelle wird sichergestellt, dass bundesweit jeder Arzt und Psychotherapeut in Streitfragen einen Ansprechpartner hat und die Entscheidungen bundeseinheitlich getroffen werden.

Da die Clearingstelle direkt bei den Vertragspartnern KBV und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) angesiedelt ist, können die Entscheidungen in die Weiterentwicklung der UV-GOÄ einbezogen werden.

So funktioniert die Clearingstelle

Bei Streitigkeiten übersenden Ärzte und Psychotherapeuten ihre Anträge schriftlich mit einer ausführlichen Darstellung des Problems und unter Beifügung der anonymisierten entscheidungserheblichen Unterlagen (z. B. Berichte, Rechnungen, bisheriger Schriftwechsel) möglichst auf elektronischem Weg an die E-Mail-Adresse: [email protected].

Die Clearingstelle besteht aus Mitgliedern der KBV und der DGUV. Sie prüfen und beraten die Anträge und fassen einen Beschluss, über den die Antragsteller informiert werden. Die Beschlüsse der Clearingstelle sind wichtige Hinweise für die Antragsteller, sie sind jedoch nicht verbindlich. Der Rechtsweg bleibt offen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, , 25.01.2018

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