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Bundesgesundheitsminister Spahn plant drittes Digitalisierungsgesetz

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hält das Tempo bei der Digitalisierung aufrecht. Im Ministerium wird an einem dritten Digitalisierungsgesetz gearbeitet. Geplant ist, die Zulassung für die sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) zu vereinfachen. Aktuell sind zwei DiGAs vom Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen: eine App bei chronischem Tinnitus sowie eine App gegen Angststörungen.

Künftig soll es eine Frist für die Festlegung von gruppenbezogenen Höchstbeträgen für die Hersteller geben. Diese sollen auch verpflichtet werden, Änderungen an der App zu dokumentieren – diese Festlegung gab es bisher nicht. Ein Teil der Daten aus den Apps soll auch in die elektronische Patientenakte (ePA) übernommen werden können. Weiteren Regelungsbedarf sieht das BMG bei der Weiterentwicklung des eRezepts – die Daten des eRezepts sollen mit der ePA kompatibel weren. Bislang handelte es sich um zwei getrennte digitale Anwendungen. Für den Pflegesektor ist die Einführung sogenannter DiPAs vorgesehen. Darüber hinaus sollen Privatversicherten an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden, um eRezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) nutzen zu können.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt

BDC befürwortet Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) hält die durch das Bundesgesundheitsministerium per Ersatzvornahme beschlossene Ausweitung der Pflegeper-sonaluntergrenzen (PpUG) auf weitere medizinische Fachbereiche grundsätzlich für richtig. „Pflegepersonaluntergrenzen dienen zuvorderst der Patientensicherheit und sind ein wirkungsvolles Instrument, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege und im ärztlichen Dienst zu verbessern“, so Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen.

„Wir sehen aber auch, dass die Ressource Pflegekraft begrenzt ist und allen Bemühungen zum Trotz sich der Pflegemangel weiter verschärfen wird. Deswegen sollten Instrumente der Personalplanung unbedingt mit einer Strukturreform der Krankenhauslandschaft abgestimmt sein“, so H.-J. Meyer. Kritisch sieht der BDC den Zeitpunkt der Einführung der sehr bürokratischen Vorgaben. „Bund und Länder sind zudem vor allem damit beschäftigt, ein verbindliches Regelwerk zur Bewältigung der Corona-Pandemie auf die Beine zu stellen. Weitere Vorgaben in diesen Zeiten halten wir für wir für wenig sinnvoll.“

 

Reform der Notfallversorgung: eine Gleichung mit vielen Unbekannten

Editorial in der Septemberausgabe der Passion Chirurgie 09/2020

Die deutschen Notfallaufnahmen arbeiten am Limit. Personalmangel und der Ansturm der Patienten, die durchaus auch in anderen Strukturen versorgt werden könnten, sorgen dafür, dass die Wartezeiten oft fünf, sechs und mehr Stunden betragen. Ein Zustand, der so nicht hinnehmbar ist. Eine vorübergehende Besserung brachte nur der Corona-Lockdown. Die Notfallambulanzen blieben leer. Ein flüchtiger Moment der Entspannung.

Die Politik ist nicht tatenlos geblieben. Jens Spahn, der als produktivster Gesundheitsminister aller Zeiten in die Geschichtsbücher eingehen will, hat einen Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Derzeit steht dem Patienten im subjektiven Notfall nach eigenem Ermessen die Einbeziehung der drei beteiligten Bereiche ambulanter Sektor, Krankenhäuser und Rettungswesen zur Verfügung. Mit der Reform der Notfallversorgung sollen die Patientenwünsche kanalisiert und eine „Patientensteuerung“ erreicht werden. An neue Begrifflichkeiten werden wir uns gewöhnen müssen. Die regional sehr unterschiedlich entwickelten Notdienststrukturen sollen in ein verbindliches System der integrierten Notfallversorgung (INV) überführt werden. Ziel ist die enge Verzahnung der ambulanten, stationären und rettungsdienstlichen Notfallversorgung.

Die zentrale telefonische Lotsenfunktion der INV übernimmt künftig das Gemeinsame Notfallleitsystem (GNL). Über das GNL werden Leistungen der medizinischen Notfallrettung, Krankentransporte und eine telemedizinische oder aufsuchende notdienstliche Versorgung „disponiert“. Die dazu nötige digitale Vernetzung erfordert Softwarelösungen, die allerdings erst noch geschaffen werden müssen.

Integrierte Notfallzentren (INZ) sollen an ausgewählten Krankenhäusern eingerichtet werden. Das INZ wird die erste Anlaufstelle für Patienten im Notfall sein. In den INZ erhalten die Patienten in Zukunft eine Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs. Im INZ soll entschieden werden, ob Patienten stationär in der Klinik oder ambulant versorgt werden.

Die ärztliche Mitsprache darüber, wo Standorte für die integrierten Notfallzentren entstehen, ist nicht ausdrücklich vorgesehen. Hierüber entscheiden die erweiterten Landesausschüsse, in denen Kassen, Kassenärztliche Vereinigung und Landeskrankenhausgesellschaft vertreten sind. Und zu guter Letzt soll die medizinische Notfallversorgung der Rettungsdienste der Länder als eigenständige Leistung der medizinischen Notfallrettung anerkannt werden. Der Rettungsdienst wird damit Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Gesetz soll bis Ende 2020 verabschiedet werden. Danach ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Zug. Dieser muss für alle Bereiche des neuen Gesetzes eine Richtlinie beschließen: Wie die integrierten Notfallzentren ausgestattet werden sollen (Personal und Apparate), wie das Verfahren der Ersteinschätzung gestaltet werden soll und welchen Umfang die dort zu leistende notdienstliche Versorgung haben wird? Lassen wir uns überraschen!

Apropos G-BA, auftragsgemäß hat dieser vor gar nicht langer Zeit eine Regelung zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern beschlossen. Sinn der Maßnahme ist eine „bedarfsgerechte“ Verbesserung der Notfallversorgungsstrukturen in Deutschland.

Mit anderen Worten: Die Zahl der benötigten Zentren soll auf etwa 700 reduziert werden. Ob sich damit überfüllte Notfallambulanzen wirklich vermeiden lassen, ist eher fraglich.

Auf die Krankenhäuser kommt noch ein weiterer Beschluss des G-BA zu. Die Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL). Eine deutliche Reglementierung der chirurgischen Versorgung. Diese tritt – Corona sei Dank – zum Glück erst am 1.1.2021 in Kraft. Nur die Kliniken, die die Mindestanforderungen der QSFFx-RL erfüllen, dürfen in Zukunft hüftgelenknahe Femurfrakturen versorgen. Zur Überprüfung der Anforderungen soll eine jährliche strukturierte Abfrage erfolgen. Davon unberührt muss weiterhin die externe Qualitätssicherung durchgeführt werden.

Wesentliche Neuerung ist, dass für die Notfallversorgung jeweils ein Arzt und eine Pflegekraft benannt werden müssen. Der Arzt muss über die Zusatzweiterbildung „Klinische Notfall- und Akutmedizin“, die Pflegekraft über die Weiterbildung „Notfallpflege“ verfügen. Für Patienten mit positivem geriatrischem Screening ist eine tägliche geriatrische Kompetenz für die perioperative Versorgung zu gewährleisten. Dazu wird ein Facharzt für Geriatrie benötigt. Insgesamt sieben SOPs müssen speziell für die Versorgung hüftgelenknaher Frakturen nachgewiesen werden. Wer nicht in der Lage ist, die Patienten innerhalb von 24 Stunden zu operieren, fällt aus dem Versorgungssystem. Die Behandlung hüftgelenknaher Frakturen gehört zum Kerngeschäft jeder (unfall)chirurgischen Klinik. Es bleibt zu hoffen, dass die bürokratischen Hürden nicht dazu führen, dass die flächendeckende Versorgung dieser Verletzungen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Immer neue Gesetze und Richtlinien des G-BA lassen den bürokratischen Aufwand in den Kliniken exponenziell ansteigen. Es bleibt zu hoffen, dass die damit verbundene Distraktion von unserer eigentlichen Aufgabe – der optimalen chirurgischen Versorgung der uns anvertrauten Patienten – nicht genau das Gegenteil der intendierten Absicht des Gesetzgebers bewirkt.

Die Corona-Pandemie war und ist ein Stresstest für unsere Kliniken, den wir hervorragend bestanden haben. Die Leistungsfähigkeit insbesondere in der Notfallversorgung sollten wir unter allen Umständen erhalten. Trotz aller bürokratischen Hürden sollte unser Fokus patientenorientiert bleiben. Die Patienten können und wollen wir nicht ändern, die Versorgungsstrukturen schon.

Hahn P: Reform der Notfallversorgung: eine Gleichung mit vielen Unbekannten . Passion Chirurgie. 2020 September, 10(09): Artikel 01_01.

BDC kritisiert Halbierung der Hygienezuschläge durch Private Krankenversicherung

Berlin, den 29.9.2020 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) kritisiert die Entscheidung der Privaten Krankenversicherung ab dem 1. Oktober 2020 nur noch die Hälfte der bisherigen Hygienezuschläge für Privatpatienten zu bezahlen.

„Wir werden sicherlich nicht die Hälfte an Desinfektionsmittel und Schutzkleidung anwenden, ohne unsere Patienten zu gefährden“, erklärt Dr. med. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Die gesetzlichen Krankenkassen wurden zu Beginn der Pandemie durch den Gesetzgeber verpflichtet, anhand eines umfangreichen Rettungsschirms, die Kliniken und Arztpraxen vor den finanziellen Folgen der Pandemie abzusichern. „Dagegen mussten die privaten Versicherer erst mühsam überzeugt werden, dass auch sie eine solidarische Verpflichtung zu Sicherung der Krankenversorgung haben. Jetzt sind die dafür vorgesehenen Mittel ohne stichhaltige Begründung halbiert worden, obwohl die tatsächlichen Kosten unverändert geblieben sind. Kliniken und Arztpraxen sind damit diejenigen, die den Schutz der Patienten auf eigene Kosten übernehmen“, so Dr. Jörg-A. Rüggeberg. „Es zeigt sich, dass in einer Krise einige solidarisch agieren, andere eher nicht. Selbstverständlich wird auch weiter der Hygieneschutz unserer Patienten oberste Priorität haben, wir hätten uns allerdings gewünscht, dass diese Auffassung von allen Beteiligten uneingeschränkt geteilt wird.“

Hygiene-Tipp: Die Rolle von Tröpfchen und Aerosolen

Während der Covid-19-Pandemie wurde immer wieder über die Frage diskutiert, ob das SARS-CoV-2-Virus primär über Tröpfchen übertragen wird oder auch in erheblichem Umfang über Aerosole.

Tröpfchen sind relativ groß (> 5 µm), so dass sie schnell zu Boden sinken und nicht mehr eingeatmet werden können. Aerosole dagegen sind relativ klein (0,3 bis 5 µm) und können durch die Wind- und Luftbewegungen über Stunden und große Entfernungen in der Luft gehalten werden. Tröpfchen größer als 8 µm verschwinden innerhalb von 20 Minuten aus der Luft, größer als 4 µm innerhalb von 90 Minuten. Aerosole können bis 30 Stunden in der Luft bleiben (Duguid 1946).

Tröpfchen enthalten dagegen deutlich mehr Viren als Aerosole, so dass die notwendige Infektionsdosis viel schneller erreicht wird. Anschaulich ist folgende Berechnung über die in Partikeln entsprechender Größe transportierte Flüssigkeitsmenge:

Partikelgröße

0,3 µm

0,5 µm

1,0 µm

5,0 µm

10 µm

Volumen

0,014 µ3

0,065 µ3

0.52 µ3

65,5 µ3

523,6 µ3

Aerosole können bis in die Alveolen der Lunge vordringen und umgekehrt auch aus diesen abgehustet werden. Tröpfchen werden beim Einatmen im oberen Respirationstrakt abgelagert und von dort auch wieder abgegeben (Schulze-Röbbecke et al. 2020, Leung et al 2020, Bourouiba 2020, Tellier et al 2019).

Allerdings können sich Tröpfchen bei geringer Luftfeuchtigkeit in Aerosole umwandeln: Wenn Tröpfchen durch die Luft fliegen, verlieren sie Wasser und werden dadurch kleiner, zu so genannten Tröpfchenkernen, die die Größe von Aerosolen haben. Dabei nehmen beispielsweise Tröpfchen von 12-21 µm auf Größen von 4 µm ab (Stadnytsky et al. 2020).

Bei diesen Austrocknungsvorgängen können die in den Tröpfchen enthaltenen Bakterien und Viren allerdings inaktiviert werden, so dass der Übergang in Tröpfchenkerne nicht unbedingt eine weitere Infektiosität bedeuten muss.

Seit Jahrzehnten differenziert die Infektionsepidemiologie Infektionskrankheiten, die eher durch Tröpfchen oder eher durch Aerosole übertragen werden. Masern und Windpocken werden nicht nur durch Tröpfchen, sondern bekanntermaßen über größere Entfernungen aerogen übertragen. Scharlach, Mumps, Pertussis und Influenza gelten dagegen als ausgesprochene Tröpfchen-Infektionen.

Fazit für die Praxis

  1. Das gegenwärtig im Rahmen der Covid-19- Pandemie geltende Abstandsgebot von 1,5 m (Deutschland, Australien) schützt nur vor Tröpfcheninfektionen. In Frankreich, Singapur, Italien und China genügen hierfür 1,0 m. In den USA, UK, Kanada, Spanien und Neuseeland werden dagegen 2 m gefordert (Bourouiba 2020, EMG-SAGE 2020). Ebenso schützt eine textile Mund-Nasenbedeckung oder ein medizinischer (chirurgischer) Mund- Nasenschutz eher vor Tröpfchen. Beides scheint sich bewährt zu haben.
  2. Eine Übertragung von SARS-CoV-2 durch Aerosole ist dagegen über größere Entfernungen möglich. Wegen der viel geringeren Erregermenge im Aerosol und der zusätzlichen Inaktivierung durch Austrocknung ist jedoch ein längerer Kontakt mit dem Aerosol in geschlossenen Räumen ohne ausreichende Raumlüftung erforderlich. Eine niedrige Temperatur und hohe Luftfeuchtigkeit verhindert die Austrocknung der Aerosoltröpfchen und hält diese länger infektiös. Ein zuverlässiger Schutz vor Aerosolen ist eher durch FFP (NIOSH)- Masken möglich. Entscheidend ist dabei der Dichtsitz – vor allem vorgeformte FFP-Masken können bei schmalen Gesichtern einen großen Abstand zur Wange haben.
  3. Bei im Rahmen von medizinischen Prozeduren (z. B. Intubation, NIV, Bronchoskopie, mikroinvasive Chirurgie) entstehenden potentiell SARS-CoV-2-haltigen Flüssigkeiten ist das Verhältnis Tröpfchen/Aerosole bisher nur unzureichend geklärt.

Literatur

  • Bourouiba, L: Turbulent gas clouds and respiratory pathogen emissions potential implications for reducing transmission of Covid-19. JAMA 2020, 323, 1837-1838
  • Duguid, J.P.: The size and the duration of air-carriage of respiratory droplets and droplet-nuclei. J Hyg (London) 1946, 44, 471-479
  • EMG-SAGE 4th June 2020. Transmission of SARS-CoV-2 and mitigating measures
  • Leung, N.H.L. et al: Respiratory virus shedding in exhaled breath and efficacy of face masks. Nature Medicine 2020
  • Schulze-Röbbecke, R. et al: Welche Schutzmaske schützt vor COVID-19? Was ist evidenzbasiert? Krankenhaushygiene up2date 2020, 15, 123-131
  • Stadnytsky, V. et al: The airborne lifetime of small speech droplets and their potential importance in SARS-CoV-2 transmission. PNAS 2020, 117, 11875-11877
  • Tellier, R. et al: Recognition of aerosol transmission of infectious agents: a commentary. BMC Infect Dis 2019, 19, 101

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Jatzwauk L, Schmithausen R, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Tröpfchen und Aerosole-(k)ein Widerspruch bei der Übertragung von COVID-19? Passion Chirurgie. 2020 September; 10(9): Artikel 04_05.

Mehr Bundeskompetenz im Gesundheitssektor erforderlich

Krankenhauszukunftsgesetz setzt richtige Investitionsschwerpunkte.  Eine Neuordnung der Versorgungsstrukturen steht dagegen noch aus.

Berlin, 24. September 2020 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) befürwortet die mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) implementierten Investitionshilfen des Bundes und der Länder für eine moderne Ausstattung der Kliniken. „Mit der Digitalisierung und der Modernisierung von Notfallstrukturen werden zwei Kernthemen angegangen, deren hohe Bedeutung auch in der Pandemie erneut deutlich geworden ist“, so Dr. Friederike Burgdorf, Geschäftsführerin des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen.

Dem Bund sollten bei einer Kofinanzierung perspektivisch auch Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden, denn „die eigentliche Neuordnung der Versorgungsstrukturen mit einer Konsolidierung von Krankenhausstrukturen auf der einen Seite und der Schaffung sektorenübergreifender Strukturen andererseits steht weiterhin aus“, so Burgdorf. Letzteres scheiterte bisher regelmäßig an der föderal bestimmten Planung.

Der BDC spricht sich zudem gegen die Einführung eines zweiprozentigen Abschlages für Kliniken aus, die keine ausreichenden digitalen Dienste anbieten. Der Verband hält Sanktionen dieser Art in seinen Auswirkungen auch im stationären Bereich für kontraproduktiv.

PASSION CHIRURGIE im September: Orthopädie/Unfallchirurgie

Reichen Forderungen nach Maßnahmen an die politischen Entscheidungsträger, um dem immensen Nachwuchsmangel in der Medizin entgegenzuwirken? Oder gibt es bereits jetzt Möglichkeiten für jeden Einzelnen zur Mitbestimmung der Rahmenbedingungen im Gesundheitssystem? BDC-Nachwuchsbeauftragter Dr. Braun und BDC-Vizepräident Dr. Rüggeberg fassen in ihrem Appell ab S. 24 Lösungsmöglichkeiten zusammen.

Nutzen Sie in dieser Ausgabe auch wieder unseren Service der kostenlosen, zertifizierten Fortbildung zum Fokusthema Orthopädie und Unfallchirurgie. Durch Ablegen einer zugehörigen Leistungskontrolle zum CME-Artikel in unserer BDC|Mobile-App oder im BDC-Fortbildungsportal können Sie 2 CME-Punkte erhalten.

September-Ausgabe PASSION CHIRURGIE
Alle Ausgaben PASSION CHIRURGIE

Kostenfreier Livestream mit Livechat: Rechtliche Folgen von Covid 19

Liebe Mitglieder, liebe Kollegen,

wir dürfen Sie über die kommenden Sendungen des Covid-19 Update, bei dem der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) Kooperationspartner ist, informieren und Sie herzlich zum Livestream mit Livechat einladen:

21. September 18:00 bis 19:30 Uhr mit dem Fokusthema
COVID-19: Rechtliche Folgen
Hier gelangen Sie direkt zum Beitrag.

Im Nachgang stehen die Sendungen als Video-on-Demand jederzeit auf der Plattform zur Verfügung.

Die Sendung ist kostenfrei für Ärzte und Ärztinnen!

  • Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland: Bitte registrieren Sie sich als Arzt oder Angehöriger der Fachkreise auf der Online-Plattform streamed-up.com mit ihrer EFN-Nummer oder einem gleichwertigen Nachweis.
  • Kolleginnen und Kollegen aus Österreich / Schweiz: Bitte registrieren Sie sich als Arzt oder Angehöriger der Fachkreise auf der Online-Plattform streamed-up.com mit ihrer Visitenkarte, Approbation oder einem gleichwertigen Nachweis.
  1. Kostenfrei auf streamed-up.com mit Ihrer EFN oder vergleichbarem Nachweis registrieren
  2. Kategorie »Covid-19« auswählen
  3. Gewünschten Beitrag als Livestream verfolgen oder als »Video-on-Demand« ansehen

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Durch Hospitation die Nische finden, die einen glücklich macht

BDC-Nachwuchsbeauftragter Dr. Benedikt Braun im Gespräch auf arzt & karriere, dem Karriereportal für Mediziner über die Gründe, warum eine fachärztliche Weiterbildung zum/zur ChirurgIn eine hervorragende Option ist, Tipps für Nachwuchsmediziner die geeignete Weiterbildungsstelle zu finden und warum das Work-Life-Balance-Argument nicht greift.

Gründe für eine Weiterbildung im Fach Chirurgie. Die Chirurgie bietet die große Chance – wie kaum ein anderes Fach, eine Nische zu finden, die Mediziner auf lange Sicht erfüllt und glücklich macht. Das stärkste Argument den Chirurgenberuf zu ergreifen, ist der unmittelbare Charakter des Fachs. Oftmals handelt es sich um eindeutige, akut aufgetretene Erkrankungen oder Verletzungen, die eine möglichst schnelle Lösung für den Patienten erfordern. Auch der OP ist ein starkes Argument für das Fach – sicherlich eine Arbeitsumgebung wie keine andere. Die Arbeit erfordert eine gute Vorbereitung, Teamarbeit und höchste Konzentration und Präzision, und das für eine Vielzahl von Operationen mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen. Wem das nicht liegt, der hat in der Chirurgie die Möglichkeit, mit Elektiveingriffen und gut organisierten Sprechstunden einen weitestgehend geregelten Tag ohne große Überraschungen zu gestalten.

Konkrete Tipps zur fachärztlichen Weiterbildung. Eine Hospitation ist die ideale Gelegenheit, den künftigen Arbeitsplatz kennenzulernen. Ein erster Eindruck vom Haus und direkte Einblicke in die Arbeitsumgebung helfen, wichtige Fragen zu klären:

  • Wie ist die Stimmung im Team?
  • Sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zufrieden?
  • Kann der OP-Katalog für die Facharztausbildung fristgerecht absolviert werden?
  • Wie sind die Arbeitszeiten und Überstundenregeln?
  • Gibt es Möglichkeiten, einen eigenen klinischen Schwerpunkt zu verfolgen?
  • Wie sieht es mit der Forschung aus, etwa in Bezug auf Finanzierung und Arbeitsgruppen?

Das sind wesentliche Fragen, die angehende Mediziner auf ihre eigenen Bedürfnisse zuschneiden sollten. Ein kleiner Tipp noch für alle Hospitanten: Wer wirklich wissen will, wie es mit der operativen Weiterbildung aussieht, der sollte sich einfach mal im OP-Plan die Mitarbeiter-Einteilungen der letzten Wochen zeigen lassen. Das beantwortet oft schon viele Fragen.

Work-Life-Balance “nur“ ein Schlagwort. Der Begriff Work-Life Balance suggeriert, dass Arbeit und Leben streng voneinander getrennt sind. Viele gehen – meistens – sehr gerne zur Arbeit und haben große Freude daran, ihren Beruf auszuüben. Die Arbeit als Chirurg ist also nicht diametral dem eigenen Leben gegenübergestellt, wie es der Begriff der Balance nahelegt, sondern ein ganz wesentlicher Teil des Medizinerlebens. Inwieweit die Rahmenbedingungen zu jedem einzelnen Chirurgen passen, hängt sicherlich vom Anspruch ab und ist immer auch mit einer gewissen Prise Realismus zu beurteilen. Angehende Mediziner, die gerne bei langen und aufwendigen Operationen mitwirken und diese irgendwann eigenverantwortlich durchführen wollen, können nicht erwarten, jeden Tag zur selben Uhrzeit zu Hause zu sein. Anders herum besteht immer auch die Möglichkeit, innerhalb des Fachbereichs eine Weiterbildung und Spezialisierung zu finden, die eine deutlich höhere Planbarkeit erlaubt.

Hier geht’s zum vollständigen Interview: https://arztundkarriere.com/weiterbildung/chirurgie-weiterbildung/

HERNIE kontakt – das neue vierte Modul der Hernienschule in kontaktbeschränkten Zeiten

Premiere des Moduls Hernie kontakt als digitale Veranstaltung

Die Hernienschule ist ein Gemeinschaftsprojekt der Deutschen Herniengesellschaft und des Berufsverbands der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC). Die Schule begann im Jahr 2011 mit Hernie kompakt in Berlin und ist inzwischen über die Grenzen Deutschlands auch im Ausland etabliert worden.

Neben den erfolgreichen Modulen Hernie kompakt, dem Basismodul, Hernie konkret und Hernie komplex wurde die Hernienschule in Deutschland nunmehr um ein weiteres Modul erweitert. Der Auslöser für die Initiierung des neuen Moduls HERNIE kontakt war die Corona-Krise, die dazu führte, dass nahezu alle chirurgischen Kongressveranstaltungen verschoben oder abgesagt wurden. Die vier Organisatoren entwickelten dieses Webinar jedoch nicht nur für kontaktbeschränkte Zeiten. Auch in Zukunft sollen die an Thema Hernien interessierten Chirurgen aller Weiterbildungsstufen mit diesem Modul vor allem mit aktuellen und brisanten Themen erreicht werden.

Die Premiere des neuen Moduls HERNIE kontakt in Form eines Webinars fand nach kurzer Vorbereitung am Mittwoch, den 10.06.2020 von 17:00 bis 19:00 Uhr erstmals statt. Dabei wurden von den Initiatoren zwei brandaktuelle Themen ausgewählt: Hernienchirurgie in Zeiten von Corona und die prä-, intra- und postoperative Schmerztherapie.

Trotz der Kürze der Vorbereitung haben sich für die kostenfreie Premiere beachtliche 425 Chirur­gen nicht nur aus Deutschland angemeldet. Am Ende waren während der Veranstaltung zeitweise über 300 Teilnehmer gleichzeitig online. Die Teilnehmer hatten zusätzlich die Möglichkeit Fragen in einem Chat zu stellen, die von den Moderatoren aufgegriffen und von den Referenten sofort beantwortet wurden. Insgesamt wurde dieser Chat sehr gut genutzt und es gab genügend Raum für eine offene Diskussion. Die Veranstaltung wurde zusätzlich durch die Ärztekammer Nordrhein mit insgesamt 3 Fortbildungspunkten zertifiziert. Die Erreichung der vollen Punktzahl inkludiert eine zusätzliche Lernerfolgskontrolle für jeden Teilnehmer.

Das Feedback der Teilnehmer nach der Veranstaltung war überaus positiv und ermutigt die vier Organisatoren aus Köln, Hamburg und Berlin, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Es ist geplant, pro Jahr zwei HERNIE kontakt-Veranstaltungen zu etablieren. Die Veranstaltung mit allen Vorträgen werden jeweils zusätzlich online aufgezeichnet und können somit jederzeit im Internet über Vimeo nochmals angesehen werden.

Tab. 1: Übersicht des Moduls

Programm der 1.HERNIE kontakt – Veranstaltung am 10.06.2020:

Modul I: Brandaktuelles – Hernienchirurgie in Zeiten von Corona

Moderation: Wolfgang Reinpold / Bernd Stechemesser

  • Was ist in welchem Setting möglich? Klinik mit unterschiedlichen Corona Abstufungen vs. Praxis (Wolfgang Reinpold – Hamburg)
  • Was ist ein elektiver, was ist ein Notfalleingriff? (Bernd Stechemesser – Köln)
  • Laparoskopische Hernienoperationen in Corona-Zeiten: ja oder nein? (Henning Niebuhr – Hamburg)

Modul II: prä-, intra- und postoperative Schmerztherapie

Moderation: Ralph Lorenz / Henning Niebuhr

  • Anästhesie bei Hernienoperationen: ITN/LaMa/Spinale/Schmerzkatheter (Jörg Karst – Berlin)
  • Prä-, intra- und postoperative Schmerztherapie mit Lokalanästhetika (Ralph Lorenz – Berlin)
  • Schmerzmanagement und Schmerzschemata (Guido Baschleben – Leipzig)

Gerne vormerken: Die nächste HERNIE kontakt – Veranstaltung ist für Oktober/ November 2020 geplant.

Bitte beachten Sie auch die gesamte Modulreihe Hernienschule der BDC|Akademie mit der Deutschen Herniengesellschaft (DHG), die unter anderem das Hospitationsmodul HERNIE kontakt anbietet. Die nächsten Termine finden Sie unter: https://www.bdc.de/bdcakademie/hernienschule/hernie-konkret/

Abb. 1: o. l. Bernd Stechemesser, o. r. Henning Niebuhr, u. l. Wolfgang Reinpold, u. r. Ralph Lorenz

Lorenz R, Stechemesser B, Niebuhr H, Reinpold W: Hernie kontakt. Passion Chirurgie. 2020 10(7/8): Artikel 04_00a.