Schlagwort-Archiv: RSS

BDC-Webinar: Präventiver Schwammeinsatz mit Eso-SPONGE in der Ösophaguschirurgie

Am Mittwoch, 8. September 2021 findet um 17:00 Uhr ein Live-Webinar der eAkademie des BDC aus der Reihe “Chirurgie aktuell” statt.

Im Fokus steht das Thema: Präventiver Schwammeinsatz mit Eso-SPONGE in der Ösophaguschirurgie.

Leitlinien-Webinar: „Präventiver Schwammeinsatz mit Eso-SPONGE in der Ösophaguschirurgie”
Referenten: Prof. Dr. med. Christian Gutschow, Prof. Dr. med. Christoph Gubler
Jetzt anmelden: www.bdc-eakademie.de

Jeden Monat neu: Nehmen Sie an unseren Webinaren zu den aktuellen „Leitlinien in der Chirurgie“ und „Chirurgie aktuell” interaktiv per Chat teil. Oder sehen Sie die bereits vergangenen Sessions bequem on demand an. Neu: Mit der Reihe „Chirurgie aktuell“ hat die  BDC|eAkademie im Januar 2021 eine zweite Webinarreihe gestartet.

Hier klicken für die Übersicht.

Belastende Situationen in der Medizin – Studie sucht Teilnehmer!

Ansprechen oder schweigen? Wie gehen Ärztinnen und Ärzte mit belastenden Situationen um? Im Rahmen einer akademischen Abschlussarbeit werden für eine Studie, die über die Professur für Arbeits- und Organisationspsychologie der Universität Leipzig durchgeführt wird, noch Teilnehmer gesucht. Die Studie beschäftigt sich mit den Arbeitsbedingungen in der Medizin. Konkret geht es um den Umgang mit kritischen Situationen, die während der Arbeit auftreten. Wann und warum sprechen Ärzte kritische Situationen an, wann nicht? Welche Kontexte sind dabei hinderlich oder förderlich?

Es dauert lediglich 10 Minuten, den Online-Fragebogen auszufüllen.

Bei Interesse klicken Sie bitte hier.

Unübersichtlich, umständlich, uneinheitlich: Anerkennung für Drittstaaten-Ärzte jetzt neu regeln

Berlin, den 06.07.2021 – Das Anerkennungsverfahren für ärztliche Approbationen aus Nicht-EWR-Staaten in Deutschland muss klarer, schneller und einheitlicher werden. „Wir können nicht ständig über den Ärztemangel jammern und gleichzeitig ausländischen Ärztinnen und Ärzten so viele Steine wie möglich in den Weg legen“, sagt Carsten Krones, Vorstandsmitglied beim Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC), zudem Chefarzt der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Minimalinvasive Chirurgie im Marienhospital Aachen sowie Professor der RWTH Aachen. Und: „Es gilt, die hohe Qualität der ärztlichen Berufsausübung zu wahren und gleichzeitig unnötige bürokratische Hürden für Mediziner aus Drittstaaten abzubauen.“

Friederike Burgdorf, Geschäftsführerin des BDC und Ärztin, konkretisiert: „Eine kürzere Gleichwertigkeitsprüfung und bei Zweifeln eine sich möglichst rasch anschließende Kenntnisprüfung analog zum dritten Staatsexamen für deutsche Studentinnen und Studenten sind dazu ein guter Einstieg. Der Gesetzgeber ist gut beraten, die laufende Reform der ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) für Korrekturen zu nutzen. Bei der Prüfung der Qualität einer Ausbildung zum Arzt oder zur Ärztin darf es keine Unterschiede aufgrund der Herkunft oder sonstiger Merkmale geben. Ausreichende Sprachkenntnisse sind natürlich weiterhin nachzuweisen, das steht außer Frage.“

Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zählen die Staaten der EU und der EFTA, also auch die Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein. Eine Medizinerin aus Nord- oder Südamerika zum Beispiel, die in Deutschland arbeiten möchte, muss sich auf immense Zeitverluste, regional abweichende Prüfverfahren, Bewertungskriterien und Zuständigkeiten sowie unrealistische Ladefristen einstellen. Krones sagt: „Es kann vorkommen, dass Prüflinge aus Drittstaaten über zwei Jahre auf die Einladung zur Kenntnisprüfung warten und die Einladung dann nur fünf Tage zuvor erhalten. Wie soll man sich da noch geordnet vorbereiten? Bei Anwendung der Approbationsordnung für deutsche Studenten wäre eine Mindestfrist von zehn Tagen obligatorisch.“

Die Approbationsbehörden auf Landesebene führen die in der Bundesärzteordnung geregelte Gleichwertigkeitsprüfung durch. Die in der ÄApprO fixierte mündlich-praktische Kenntnisprüfung erfolgt zwar eigentlich auch durch die Approbationsbehörden. Die wiederum delegieren die Prüfung aber an die Landesärztekammern und Universitäten.

Das Anerkennungsverfahren für Approbationen aus Nicht-EWR-Staaten beginnt häufig mit einem Antrag auf eine Berufserlaubnis und kann mehrere Jahre dauern, insbesondere, wenn die erforderlichen Unterlagen mehrmals nicht vollständig oder in nicht ausreichender Form eingereicht werden. Eine temporäre Berufserlaubnis gilt für höchstens zwei Jahre. „Davor ist eine Bezahlung arbeitsrechtlich illegal, währenddessen die Bezahlung nicht tarifgebunden. Das kann durchaus zu einer prekären persönlichen Situation führen“, sagt Krones. Zwar habe 2012 das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz den Rechtsanspruch auf die Prüfung und gegebenenfalls Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen rechtlich verankert. Die Bearbeiter kämen allerdings nicht hinter der Antragsflut her.

Besonders aufwendig seien Anträge aus Krisenregionen wie Ägypten, Irak oder Syrien: Hier sei es mitunter schwierig, die Echtheit von Zeugnissen und Studiennachweisen zu überprüfen. Zudem fehle eine zentrale Bewerberregistrierung. Daher hätte sich eine Art „Prüftourismus“ entwickelt: Manche Kandidaten reichten ihre Anträge einfach in verschiedenen Bundesländern ein, so Burgdorf.

Die Qualität der universitären Lehre lasse sich nicht danach beurteilen, welchem politischen oder wirtschaftlichen System ein Staat angehöre, urteilt Krones. Auch dürfe man Studenten ein und derselben ausländischen Universität in der Gleichwertigkeitsprüfung nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln.

Derzeit müssen Medizinabsolventen von außerhalb EU und EFTA in Deutschland drei Prüfungen ablegen: einen Sprachtest, eine Gleichwertigkeits- und eine Kenntnisprüfung. Die Gleichwertigkeitsprüfung ist eine Prüfung von Zertifikaten und Nachweisen nach Aktenlage. Kommt die Gleichwertigkeitsprüfung zu keinem Ergebnis, folgt die Kenntnisprüfung am Patienten.

Laut Bundesärztekammer kamen zum 31.12.2020 von etwa 537.000 Ärztinnen und Ärzten in Deutschland circa 61.000 aus dem Ausland, davon etwa 34.000 aus Drittstaaten. Die meisten Drittstaaten-Ärzte sind aus Syrien (fast 5.300), Russland (2.600) und der Ukraine (1.900).

BÄK beschließt Zusatzweiterbildung Infektiologie

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat einstimmig die neue Zusatzweiterbildung Infektiologie beschlossen. Dafür hatte sich insbesondere Frau Prof. Dr. Julia Seifert als Leiterin der gemeinsamen Weiterbildungskommission von BDC und DGCH eingesetzt. Sie ist als Leitende Oberärztin der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie am BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin tätig.

Die neue Zusatzweiterbildung umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung erregerbedingter Erkrankungen sowie die interdisziplinäre Beratung bei Fragen, die Infektionskrankheiten oder deren Ausschluss betreffen.

Die Mindestanforderungen umfassen die Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung oder in Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie oder in Hygiene und Umweltmedizin
sowie zusätzlich 12 Monate Infektiologie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten.

Links und Downloads

(Muster-) Weiterbildungsordnung (vgl. S. 354ff.)

Chirurgische Forschung: Innovative chirurgische Techniken

Sitzung im Rahmen des DCK 2021

„Innovative chirurgische Maßnahmen“

Live-Stream am Freitag, 09. April 2021, 16:00–17:15 Uhr


Die Chirurgie steht heute zwischen der Forderung nach immer schonenderen Therapieformen, gleichzeitiger Kostenreduktion und der Verbesserung der Ergebnisqualität. Die größte Hoffnung liegt hier in der Digitalisierung unseres Faches.

Die Vision besteht in einer kognitiven, kollaborativen Diagnose- und Therapieumgebung mit einer Art künstlichen Intelligenz, die den Behandlungsführenden in der Entscheidungsfindung und der praktischen Durchführung der erforderlichen Aktionen unterstützt. Es gibt bereits zahlreiche Versuche der Umsetzung einer derartigen Umgebung. Dieser Thematik wurde in der Session „Innovative chirurgische Techniken“ im Rahmen des 138. Deutschen Chirurgen Kongresses Rechnung getragen. Die Moderation wurde hierbei durch Prof. Dr. Hubertus Feußner (Klinikum rechts der Isar, Technische Universität München), Prof. Dr. Dr. hc. Konrad Karcz (Klinikum Großhadern, LMU München) und Dr. Thomas Vogel (Klinikum rechts der Isar, Technische Universität München) übernommen.

Bereits in der Keynote-Lecture durch Professor Karcz wurde hier eindrücklich die Rolle der augmentierten Realität und der künstlichen Intelligenz in der computergestützten Chirurgie beleuchtet. Das Thema wurde aufgegriffen von der Arbeitsgruppe um Kolbinger et al. aus dem Uniklinikum Dresden mit „Development of an intelligent surgical guidance system for robot-assisted rectal resection“. Hier wurde für die tiefe anteriore Rektumresektion eine computerbasierte Assistenz entwickelt. Insgesamt wurden 62 Videos einer robotisch assistierten Rektumresektion zwischen 2017 und 2020 aufgenommen. Auf deren Grundlage wurde ein neuronales Netz trainiert, welches dem Chirurgen die Identifikation anatomischer Strukturen, wie zum Beispiel dem Ureter oder der „holy plane“, erleichtern sollte. Insgesamt konnte gezeigt werden, dass eine intraoperative Bild-basierte Analyse funktioniert und eine praktikable Möglichkeit der Entscheidungsunterstützung bietet. Schlussendlich könnte dies langfristig zu einer Verringerung der Operationszeit, einer niedrigeren Komplikationsrate und auch einer kürzeren Krankenhausverweildauer führen. Um derartige künstlich intelligente Systeme zu kreieren, ist eine möglichst genaue Annotation der zugrundeliegenden Daten notwendig. Doch wie kann eine derartige Annotation effizient durchgeführt werden und muss hier immer auf Experten zurückgegriffen werden? Genau diesen Fragen widmet sich die Forschungsgruppe rund um Chen et al. aus dem Universitätsklinikum Heidelberg mit dem Thema „Towards Efficient Annotation of Laparoscopic Image Data for Artificial Intelligence and Cognitive Robotics in Surgery“. Hier wurden Videodaten mit n=188 Szenen aus laparoskopischen Cholezystektomien von fünf Medizinstudenten mit einer Software (Semantic Segmentation Editor) nach einem standardisierten Protokoll annotiert.

Schließlich konnte gezeigt werden, dass für eine qualitativ gute Annotation nicht unbedingt ein erfahrener Chirurg zu Rate gezogen werden muss. Dies ist eine wichtige Arbeit in Hinblick auf die Organisation zukünftiger Auswertungen großer Datenmengen als Grundlage künstlich intelligenter Systeme. Auch in der Traumatologie gibt es für diese bereits interessante und wichtige Einsatzmöglichkeiten. Hiermit hat sich die Arbeitsgruppe um Erne et al. (Universität Tübingen, BG Unfallklinik Tübingen) beschäftigt mit „Artificial intelligence in detection of acetabular fractures – Chances and limitations of Deep Convolutional Neural Networks“. In der Arbeit wurde auf Boden von Bilddaten (Computertomografie) eine automatische Detektion von Acetabulumfrakturen evaluiert. Hierzu wurden Daten von 2003 bis 2019 ausgewertet. Insgesamt konnten 159 Datensätze inkludiert werden. Eine Software wurde anhand von 80 Prozent der Daten trainiert und schließlich mit 20 Prozent getestet. Mit einer Genauigkeit von 82,8 Prozent wurden durch die Software Frakturen erkannt. Hiermit konnten mit der Literatur vergleichbare Ergebnisse erzielt werden. Die Arbeit stellt nun eine Grundlage für eine multizentrische internationale Studie dar und hat eindrücklich bewiesen, dass derartige Softwarelösungen zukünftig einen festen Stellenwert in der Diagnostik einnehmen könnten.

In Bezug auf die chirurgische Versorgung von Acetabulumfrakturen gab es ebenso spannende neuartige Ansätze. Ellmerer et al. (BG Unfallklinik Tübingen/Murnau, Universitätsklinikum Stuttgart) zeigten erstmals eine minimalinvasive laparoskopische Operationsmethode („Minimally invasive plate osteosynthesis in acetabular fractures – concept study of a new modular plating system“). Hier kommt ein patentiertes modulares Plattenosteosynthesesystem zum Einsatz. Besonders vielversprechend scheint die Praktikabilität des Systems, welches sich mit den üblichen laparoskopischen Instrumenten implantieren lässt. Weitere Arbeiten bezüglich der biomechanischen Stabilität wurden bereits auf den Weg gebracht. Zuletzt darf eine besonders spannende Arbeit ebenfalls aus Tübingen nicht unerwähnt bleiben. Diese weckt Hoffnungen im Bereich der Transplantationschirurgie. Kriegsmann et al. stellten ein System zur Leberperfusion vor, welches mehr als 53 Stunden ex vivo eine Transplantatperfusion gewährleistete („Defined automatic Normothermic Liver Perfusion during more than 53 hours including integrated dialysis and simulated physiological diaphragmatic movement“). Gerade zur Expansion des Spenderpools und auch im Bereich der experimentellen Forschung stellt dieses Ergebnis einen großartigen Erfolg dar. Mithilfe einer speziellen Perfusionslösung und der Simulation der natürlichen Atemexkursionen des Menschen wurde die Leber (Tiermodell, Schwein) nicht nur erfolgreich perfundiert, sondern der initiale Status nach Explantation sogar im Laufe der Zeit verbessert. Dieses Ergebnis wurde anhand der Messung der Transaminasen und des histologischen Bildes der Leber dargestellt.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eindrücklich gezeigt wurde, dass die „Digitalisierung“ der Chirurgie bereits in vollem Gange ist und allmählich immer mehr Wahrnehmung der chirurgischen Öffentlichkeit findet. Sie schließt sich hier unausweichlich dem Trend der heutigen Zeit an, der mittlerweile alle Lebensbereiche erfasst hat. Die Akademisierung der Chirurgie stellt hier einen wichtigen Schritt in Hinblick auf zukünftige Entwicklungen dar. Anstatt technologischen Neuerungen stiefmütterlich zu behandeln werden diese zunehmend honoriert. Dies schafft Motivation für nachfolgende Arbeiten junger forschender Chirurgen und somit Grundlage neuer Innovationsprozesse.

 

Vogel Th, Feußner H, Karcz K: Chirurgische Forschung: Innovative chirurgische Techniken. Passion Chirurgie. 2021 Juni; 11(06): Artikel 03_01.

Juniausgabe der Passion Chirurgie: Kongressnachlese 2021

Die Chirurgie befindet sich heute im Spannungsfeld zwischen der Forderung nach immer schonenderen Therapieformen, erhöhtem Kostendruck und dem gleichzeitigen Anspruch der Verbesserung der Ergebnisqualität. Die größte Hoffnung liegt laut Experten in der Digitalisierung des Faches. Erste Erfahrungen und mögliche Rückschlüsse lesen Sie im Artikel „Chirurgische Forschung ‒ Innovative chirurgische Techniken“ aus der Kongressnachlese des DCK 2021.

Hier geht’s zur digitalen Ausgabe der aktuellen PASSION CHIRURGIE…

Viel Spaß beim Lesen,
Ihre PASSION CHIRURGIE-Redaktion

Zweitmeinung nun auch per Videosprechstunde

Das Einholen einer Zweitmeinung ist jetzt auch im Rahmen einer Videosprechstunde möglich. Zusätzlich zu den jeweiligen arztgruppenspezifischen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen sind dann die Gebührenordnungspositionen 01444 (10 Punkte / 1,11 Euro) und 01450 (40 Punkte / 4,45 Euro) berechnungsfähig. Bislang erfolgte die Zweitmeinung während eines persönlichen Gesprächs vor Ort.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren im März zudem um die Indikation der Amputation bei diabetischem Fußsyndrom ergänzt. Das neue Zweitmeinungsverfahren bezieht sich auf planbare Minoramputationen (bis unterhalb des Knöchels) oder Majoramputationen (bis oberhalb des Knöchels) bei Diabetikern.

Für beide Änderungen wurde die Vergütung zum 1. Juli im EBM geregelt.

Links und Downloads

Praxisnachricht der KBV 24.06.2021

Gemeinsame Corona-Abrechnungsempfehlungen erneut verlängert

Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurden verschiedene gemeinsame Abrechnungsempfehlungen erneut verlängert.

Die BÄK, der PKV-Verband und die beteiligten Kostenträger haben angesichts der aktuellen Pandemie-Situation erneut verhandelt. So wird die Hygienepauschale nun bis 30.09.2021 verlängert. Das bedeutet, dass für jeden direkten Arzt-Patientenkontakt (Sprechstunden und Besuche) bis 30.09.2021 einmal die Ziffer A 245 zum Einfachsatz mit 6,41 € abgerechnet werden. Die Möglichkeit, für längere Telefonberatungen die Ziffer 3 bis zu dreimal innerhalb einer Zeitstunde zu erbringen und abzurechnen, ist dafür aber ersatzlos weggefallen.

Dem hat sich zumindest teilweise auch die DGUV angeschlossen. Damit kann für BG-Patienten bei direktem Kontakt in der Praxis die Hygienepauschale aktuell befristet bis 31. Juli 2021 angesetzt werden, die Regelungen zur Videosprechstunde haben noch Gültigkeit bis Ende September.

Links und Downloads

Gemeinsame Abrechnungsempfehlungen Corona-Pandemie 23.06.2021

EBA erkennt finanziellen Mehrbedarf für Hygienekosten in Praxen an

Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat den finanziellen Mehrbedarf für die zuletzt stark gestiegenen Hygienekosten in den Arztpraxen mit 98 Millionen Euro beziffert. In einem Statement am 17.6.2021 bezeichnete die KBV das als einen “ersten Schritt in die richtige Richtung”, allerdings bleibe das Finanzvolumen hinter den Forderungen der Ärzteschaft zurück.

Denn die nun vereinbarte Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) decke nur in Teilen die Mehrkosten ab, die aus den zusätzlichen grundlegenden Anforderungen an die allgemeine Hygiene aufgrund der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der Landeshygieneverordnungen entstanden seien.

Der erweiterte Bewertungsausschuss wurde tätig, weil die Krankenkassen im Bewertungsausschuss einen entsprechenden Antrag der Ärzteseite abgelehnt hatten. Jetzt müssen in den EBM fachgruppenspezifische Hygienezuschläge zu den Versicherten- und Grundpauschalen in diesem Gesamtvolumen aufgenommen werden. 

Links und Downloads

Praxisnachricht der KBV 17.06.2021

Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung und ASV-Beratung verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) hat am 17.06.2021 entschieden, die Corona-Sonderregelung zu verlängern, wonach sich Versicherte bei leichten Atemwegserkrankungen auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen können.  Sie gilt nun bis zum 30. September 2021.

Damit können Versicherte mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Für weitere sieben Kalendertage können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch ausstellen. Voraussetzung: Sie haben sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand des Versicherten und geprüft, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) bleibt die telefonische Beratung für alle Patienten vorerst befristet bis zum 30. September 2021 erhalten.

Links und Downloads

Presseerklärung des G-BA 17.06.2021