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BDC-Live-Webinar zu Osteosyntheseverfahren: Jetzt anmelden!

Das Live-Webinar des BDC zu den Osteosyntheseverfahren an der unteren Extremität aus dem Fachgebiet Orthopädie/Unfallchirurgie vom 7. bis. 8. Oktober 2021 – jeweils von 16.00 bis etwa 20.00 Uhr – sucht noch Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Das Webinar richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die kurz vor dem Facharzt Orthopädie/Unfallchirurgie oder vor der Prüfung „Spezielle Unfallchirurgie“ stehen, und natürlich an alle, die einfach ihr schon vorhandenes Wissen auf diesem Fachgebiet auffrischen wollen. Inhaltlich geht es um die Diagnostik und Therapie der im klinischen Alltag relevanten knöchernen Verletzungen der unteren Extremität. Der Schwerpunkt liegt auf evidenzbasierten Aussagen und neuesten therapeutischen Verfahren. Das Webinar ist ein Baustein für den Erwerb des Zertifikats „Osteosynthese“ des BDC.

Live-Webinar: „Osteosyntheseverfahren an der unteren Extremität”

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Michael Paul Hahn, Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie, Klinikum Bremen-Mitte

Hier geht’s zum Programm und zur Anmeldung.

 

bvmd mahnt “zeitnahe Umsetzung” der Approbationsordnung an

„Es braucht eine zeitnahe Umsetzung der Approbationsordnung, sonst kann eine zeitgemäße medizini­sche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger in Zukunft nicht mehr gewährleistet werden”, sagte bvmd-Vizepräsident für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Philip Plättner, am Dienstag (7.9.21) gegenüber der Presse.

Nur eine hochwertige Ausbildung mit Stärkung der ambulanten Medizin werde auch langfristig die Versor­gung auch in strukturschwachen Regionen und auf dem Land sichern können, so Plättner.

Diese und weitere Herausforderungen lassen sich nach Auffassung des bvmd nur mit einer reformierten Approbationsordnung meistern. Bund und Länder sollen nun die Verhandlungen dazu zu einem Abschluss zu bringen.

Sinnvoll am weiterentwickelten Referentenentwurf sei das interprofessionelle Lernen, der praktisch orientierte Unterricht und eine stärkere Orientierung an der hausärztlichen Versorgung. Kritisch sieht man unter anderem die weitere  Aufsplittung der Staatsexamina in zusätzliche lokale Anteile, was die nationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse gefährde.

Hier geht’s zur Pressemitteilung des bvmd vom 7.9.2021

Bundestagswahl 2021 – Wie möchte die Politik das Gesundheitswesen verändern?

Bundestagswahl 2021 – Wie möchte die Politik das Gesundheitswesen verändern?

BDC-Einschätzung der Wahlprüfsteine 2021

Sind Sie noch unentschlossen? Oder wissen Sie schon, für wen Sie sich am 26. September 2021 entscheiden werden?

Eine – insbesondere auch für den Gesundheitsbereich – außergewöhnliche Legislaturperiode geht zu Ende. Sie startete mit einem dynamischen Gesundheitsminister, der nicht nur seine Mitarbeiter im Ministerium, sondern die gesamte Gesundheitsbranche mit einer unvergleichlichen Anzahl an Gesetzen in Atem hielt und wurde dann überschattet von den allgegenwärtigen und andauernden Auswirkungen der Corona-Pandemie. Spätestens im Zuge der Bundestagswahlen wird es dringend Zeit, sich wieder dem gesamten Spektrum der anstehenden Fragen zu widmen. Denn trotz des Gesetzeskonvoluts der aktuellen Legislaturperiode sind noch Punkte offengeblieben.

Der BDC hat anlässlich der Bundestagswahl alle derzeit im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien um eine kurze Stellungnahme zu ausgewählten gesundheitspolitischen Fragen gebeten, die im Folgenden eingeordnet werden sollen. Die Antworten im Einzelnen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten dieser Ausgabe. Nicht geantwortet haben, auch auf mehrmaliges Nachfragen, FDP und Linke, so dass sich auch die folgenden Ausführungen auf die Antworten von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90 Die Grünen und AfD beziehen.

Freiberuflichkeit

Prägend für die ärztliche Tätigkeit und die Qualität der Gesundheitsversorgung wird sicherlich der Stellenwert sein, welcher der ärztlichen Freiberuflichkeit als Wert auch in Zukunft beigemessen wird. Daher haben wir die Frage danach auch als BDC-Wahlprüfstein formuliert. Tatsächlich positionieren sich alle Parteien eindeutig für die Freiberuflichkeit. Dabei stellen CDU/CSU noch einmal explizit die ärztliche Therapiefreiheit und Unabhängigkeit als Kern eines freiheitlichen Gesundheitswesens heraus. Die Grünen geben kurz und bündig an, dass diese für Ihre Partei nicht zur Disposition stünde, und die AfD geht spezifisch auf die Trägerschaft von Medizinischen Versorgungszentren ein, welche weiterhin, innerhalb von Personengesellschaften, ausschließlich ärztlicher Leitung unterstehen müssen, um die fachlich unabhängige Tätigkeit auch weiterhin zu ermöglichen. Die SPD führt noch etwas weiter aus dazu, wie der Grundsatz der Freiberuflichkeit durch Rahmenbedingungen unterstützt und bewahrt werden solle und kündigt an, Anreize für gewinnorientierte Entscheidungen zu Gunsten eines sektorenübergreifenden Qualitätswettbewerbs („Pay für Performance“ [P4P]) abbauen zu wollen.

Aus BDC-Sicht ist vordergründig nichts gegen P4P einzuwenden. Jedoch mangelt es auch international an Erfolgsbeispielen für die nachhaltige Einführung solcher Systeme. In der Umsetzung sind diese meist zu komplex und mit zu vielen Fehlanreizen behaftet. Darüber hinaus mangelt es an überzeugenden Qualitätsparametern.

Bürgerversicherung und Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Mit Ausnahme der SPD befürworten alle Parteien den Fortbestand von sowohl gesetzlicher als auch privater Krankenversicherung. Die SPD strebt weiterhin eine Bürgerversicherung unter Abschaffung der GOÄ an. Die AfD führt aus, dass es wichtig sei, auch bei den Versicherungsmodellen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zukünftig mehr Pluralität zuzulassen, beispielsweise für Hausarztmodelle, oder auch, um Leistungen aus dem individuellen Versicherungsportfolio auszuschließen. Insbesondere letzteres lehnt der BDC ab, da dem Basisversicherungsschutz in Deutschland ein zentraler Stellenwert im Rahmen der Daseinsvorsorge zukommt. Die Grünen konkretisieren, dass sie ein integriertes Krankenversicherungssystem als spezifische Form der „Bürger*innenversicherung“ anstreben. In einem solchen System aus gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen beteiligen sich alle Versicherten gleichermaßen an der solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens. CDU/CSU äußern als einzige explizit, dass sie den konsentierten Entwurf der GOÄ nach der Bundestagswahl prüfen und als Rechtsverordnung einbringen werden. Die Würdigung dieses aufwändig erstellten und mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung konsentierten Entwurfs ist aus Sicht des BDC begrüßenswert. Die AfD will sich in Zukunft für einen Inflationsausgleich einsetzen und dafür, die ärztliche gegenüber der technischen Leistung aufzuwerten. Die Grünen wollen den jahrelangen Stillstand bei der Anpassung der GOÄ auch zukünftig nicht mehr hinnehmen und verweisen auf die hohe Bedeutung einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation der einzelnen Gebührenordnungspositionen sowie den Vorschlag der Honorarkommission, die GOÄ auf gesetzlicher Grundlage zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband zu verhandeln. Aus Sicht des BDC handelt es sich dabei um sachgerechte Vorschläge.

Optimierung an der Sektorengrenze, zukünftige Krankenhauslandschaft und Versorgung auf dem Land

Die CDU strebt die Kooperation von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten an und will dafür Potenziale der Digitalisierung einschließlich der Telemedizin nutzen. Konkrete Aussagen zur zukünftigen Krankenhauslandschaft werden umschifft und lediglich Kommunen als Unterstützer bei der Umsetzung von quartiersbezogenen, sektorenübergreifenden Konzepten genannt. Hingegen legen SPD und die Grünen explizite Pläne dar zur Umwandlung kleinerer Krankenhäuser in sektorenübergreifende Zentren für eine wohnortnahe Basisversorgung. Die SPD führt am dezidiertesten zur Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft aus, mit regionalen Basiszentren, überregionalen Spezial- sowie Unikliniken und sektoren- und berufsübergreifender Versorgung anhand von integrierten Patientenpfaden für komplexe Krankheitsbilder. Die Grünen stellen eine Reform der Investitionsfinanzierung für Krankenhäuser in Aussicht. Dabei soll der Bund mitfinanzieren und dafür Mitbestimmungsrechte erhalten, z. B. bei der Krankenhausplanung.

Aus Sicht des BDC bleibt die CDU bei den Ausführungen zur sektorenübergreifenden Versorgung am ehesten unklar. Als Beispiel für eine gelungene sektorenübergreifende Vernetzung wird dementsprechend auch das Ersteinschätzungsverfahren bei ambulanten Notfallleistungen angeführt. Hier handelt es sich jedoch eher um eine sektorenübergreifende Perspektive im Management, bzw. in der Zuweisung von Patienten zur Versorgungsebene, nicht aber um Ansätze für eine sektorenübergreifende Versorgung. Ob dies als Vor- oder Nachteil gewertet wird, liegt sicherlich im Auge des Betrachters. Der BDC befürwortet grundsätzlich maßvolle Umstrukturierungen einschließlich Zentrenbildung.

Digitalisierung

Alle Parteien unterstreichen den besonderen Stellenwert der Digitalisierung im Gesundheitswesen. CDU/CSU und die Grünen heben dabei die Bedeutung der elektronischen Patientenakte hervor, CDU/CSU und SPD deren Nutzen für die sektorenübergreifende Versorgung. Während CDU/CSU mehrfach den Stellenwert von Digitalen Gesundheitsanwendungen („Gesundheits-Apps“, „Digas“) betont, ist die AfD diesbezüglich kritisch und fordert randomisiert-kontrollierte Studien zum Wirksamkeitsnachweis ein. Der BDC sieht die allzu niedrigschwellige Einführung von „Digas“, welche Patient:innen unbegrenzt und auch direkt von ihren Krankenkassen erhalten können, kritisch.

Katastrophenschutz/Pande­miebewältigung

Einigkeit besteht darin, dass der öffentliche Gesundheitsdienst aufgewertet werden soll. Die SPD plant zusätzlich, die Vernetzung sowohl mit dem Katastrophenschutz als auch mit Einrichtungen der ärztlichen Regelversorgung zu stärken. Die Grünen fordern mehr Kooperation der vorhandenen Strukturen sowie Koordination auf europäischer Ebene, sowohl im Bereich von Notfallkapazitäten als auch in der Produktion von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Alles in allem sinnvolle, wenn auch noch sehr grundlegende Konzepte.

Zusammenfassung

Die unterschiedlichen Positionen hinsichtlich der Bürgerversicherung bestehen fort. Die Grünen haben dazu einen interessanten Kompromissvorschlag eines Nebeneinanders von GKV und PKV innerhalb einer Bürger*innenversicherung entwickelt, der inhaltlich aber erst bewertet werden kann, wenn konkrete Details dazu vorgelegt werden. Die CDU nimmt als einzige Partei Bezug auf den konsentierten Vorschlag für eine neue GOÄ. Alle Parteien bekennen sich zur ärztlichen Freiberuflichkeit. Innovationspotenzial auf dem Weg zur sektorenübergreifenden Versorgung einschließlich der Umwandlung von Strukturen zu einem gestuften Versorgungssystem sehen insbesondere SPD und Grüne. Die SPD avisiert mit der Einführung eines sektorenübergreifenden Vergütungssystems und der Ergänzung der Vergütung durch P4P besonders umfassende Reformen. Die Parteien eint der Anspruch, die Digitalisierung fördern und den öffentlichen Gesundheitsdienst aufwerten zu wollen.

Der BDC hat anlässlich der Bundestagswahl im September 2021 alle derzeit im Deutschen Bundestag vertretenen politischen Parteien um eine kurze Stellungnahme zu ausgewählten gesundheitspolitischen Fragen gebeten. Die Reihenfolge richtet sich nach den Ergebnissen der Bundestagswahl 2017.

Die Fragen lauteten für alle Parteien:

  1. Wie stehen Sie zur Einführung einer Bürgerversicherung?
  2. An welchen Stellen würden Sie die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) weiterentwickeln?
  3. Wo sehen Sie die freiberufliche Ärzteschaft in Zukunft?
  4. Welche Optimierungen an der Grenze der ambulanten zur stationären Versorgung halten Sie für erforderlich?
  5. Wo sehen Sie weiteren Umstrukturierungsbedarf in der Krankenhauslandschaft?
  6. Wie wollen Sie die ärztliche Versorgung auf dem Land verbessern?
  7. Worauf legen Sie bei der weiteren Digitalisierung im Gesundheitswesen besonders wert?
  8. Was muss sich im Gesundheitswesen unbedingt ändern, um für weitere Pandemien besser gerüstet zu sein

Mit Ausnahme der FDP und der LINKEN haben die Parteien unsere Fragen beantwortet. Den Wortlaut können Sie hier nachlesen.

Bundestagswahl 2021 – Wie möchte die Politik das Gesundheitswesen verändern? Passion Chirurgie. 2021 August; 11(07/08): Artikel 05_01.

Kodierunterstützung für Arztpraxen ab Januar 2022

Ab Januar 2022 erhalten Arztpraxen über ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) eine digitale Unterstützung beim Verschlüsseln von Diagnosen. Neue Regeln oder Vorgaben gibt es dabei nicht: Die ICD-10-GM ist und bleibt die Basis. Damit kommt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einem Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz nach.

Seit dem Jahr 2000 sind Vertragsärzte und -psychotherapeuten gesetzlich verpflichtet, ihre Diagnosen nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, ICD) in der jeweils gültigen deutschen Fassung zu verschlüsseln.

Details zu Funktionen, Bausteinen und rechtlichen Grundlagen sowie ein Video zur Kodierunterstützung finden sich auf der Website der KBV.

Editoral: Update Proktologie 2021

Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser,

die Proktologie genoss über viele Jahre im stationären wie ambulanten Bereich nur den Stellenwert einer medizinischen Randdisziplin. Aus der einstigen Könige und Feldherren therapierenden medizinischen Kunst entstand über viele Jahre eine Teilrichtung, die zwischen der Chirurgie, Gynäkologie, Dermatologie und Allgemeinmedizin angesiedelt ist. Das Repertoire der proktologischen Therapie ging meist nicht über ein paar Salben und wenige zum Teil sehr individuell praktizierte Standardoperationsverfahren hinaus.

Erst in den letzten 20 Jahren erlebte das Fachgebiet durch proktologisch interessierte und engagierte Ärzte eine Renaissance innerhalb der großen Fachdisziplinen. Auch die damals aufkommenden Zertifizierungen von Einrichtungen, zum Beispiel als Beckenboden- oder Darmzentrum, und die Festlegung proktologischer Inhalte in den einzelnen Facharztweiterbildungen erhöhten die Wahrnehmbarkeit der Proktologie erheblich. So nahm die Zahl der Kollegen und Kolleginnen, die auch eine Facharzt-Zusatzbezeichnung „Proktologie“ absolvierten, stetig zu. Derzeit gibt es die Möglichkeit einer Anerkennung der Kompetenz mit der Zusatzweiterbildung „Proktologie“ außerhalb von Deutschland nur in Großbritannien, Irland und Litauen. Ein weiterer Schritt hin zur koloproktologischen Qualifikation für europäische Fachärzte wurde durch das European Board of Surgical Qualification Coloproctology (EBSQ) geschaffen.

Heute ist die operative Proktologie ein hochspezialisierter Bereich der Viszeralchirurgie. Durch viele neue Therapieverfahren und operative Techniken gehen die heutigen Möglichkeiten weit über die Behandlung von Hämorrhoiden und Fissuren hinaus. Die operativen Techniken umfassen heute neben den bekannten Standardtechniken auch komplexe Beckenbodenrekonstruktionen, komplizierte Fisteloperationen, sakrale Nervenmodulationen zur Behandlung der Inkontinenz, perinealer Schmerzsyndrome und chronischer Obstipation und das gesamte Spektrum der Anal- und Rektumprolapschirurgie, einschließlich Schließmuskelrekonstruktionen. Die Diagnostik und Therapie maligner Tumore, wie das Analkarzinom, das Rektumkarzinom und das Kolonkarzinom, gehören fest in das Tätigkeitsfeld des modernen Koloproktologen. Auch seltene Tumorentitäten wie das anale Melanom oder der Morbus Bowen finden sich im proktologischen Behandlungsspektrum. Eine besondere Herausforderung in der Behandlung stellen Kinder oder Patienten nach traumatischen Verletzungen dar.

Gleichwohl ist es nicht ausschließlich die Viszeralchirurgie, sondern ein Konglomerat aus kooperierenden Fachrichtungen, welche heutzutage die Proktologie mit höchstem Qualitätsanspruch ausmacht.

Für das moderne Beckenboden- oder Darmzentrum müssen sowohl Fachrichtungen wie Viszeralchirurgie, Radiologie, Kinderchirurgie, Gynäkologie, Urologie, Dermatologie, Physiotherapie, Psychotherapie, als auch der stationäre und ambulante Sektor eng miteinander vernetzt werden. Oft ist der Übergang zwischen konservativem und operativem Behandlungsansatz fließend. Hier liegt auch die große Herausforderung der heutigen Zeit, eine sektorenübergreifende Kooperationsform zwischen Krankenhäusern und Praxen zu finden. Aus einer intersektoralen Vernetzung würde ein deutlicher Qualitätsgewinn für die Patienten resultieren, insbesondere mit Blick auf die präoperative Diagnostik und die postoperative Weiterbetreuung. Das Fachgebiet der Proktologie mit seinem hohen Spezialisierungsgrad und seinen fachübergreifenden Inhalten bietet sich hier besonders an. Grundlage für eine solche Kooperation sind eine konsequente Digitalisierung, ein funktionierender Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und Praxen sowie der gemeinsame Wille zu einer kollegialen Zusammenarbeit.

In der heutigen Ausgabe der „Passion Chirurgie“ haben wir vier Themen aus dem Bereich der Proktologie für Sie, liebe Leserinnen und Leser aufbereitet, um Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand der heutigen Therapieoptionen geben zu können. Mit unseren Referenten, die alle seit vielen Jahren führend auf diesem Fachgebiet national und international tätig sind, hoffen wir Ihnen unser Fachgebiet sowie unsere Begeisterung für die Proktologie näherzubringen. Diese Ausgabe der Passion Chirurgie wird sich darüber hinaus ausführlich mit den gesundheitspolitischen Positionen der Parteien zur Bundestagswahl 2021 befassen.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Dr. med. Arndt Voigtsberger

Voigtsberger A: Editorial – Update Proktologie 2021. Passion Chirurgie. 2021 Juli/August; 11(07/08): Artikel 01.

BDC|Baden-Württemberg: Jahrestreffen 2021

Im Rahmen der 108. Jahrestagung der Vereinigung Mittelrheinischer Chirurgen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

anlässlich der Jahrestagung des „Mittelrheiners“ möchten wir Sie herzlich zu einem Wiedersehen in Präsenz nach Böblingen einladen. Die neue Weiterbildungsordnung ist sowohl für alle jungen Kolleginnen und Kollegen als auch für die Weiterbildenden in der Praxis und in der Klinik eine große Herausforderung, aber gleichzeitig auch eine Chance neue Akzente zu setzen. Wir freuen uns, dass wir zu diesem wichtigen Thema Herrn Dr. Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, gewinnen konnten.

30. September 2021, 13:00 – 14:00 Uhr
Kongresshalle Böblingen
Ida-Ehre-Platz 1
71032 Böblingen
Tel.: 07031/ 4 91 10

Wir wünschen allen einen interessanten Kongress sowie einen regen Austausch über wissenschaftliche und berufspolitische Themen.

Wir laden Sie herzlich nach Ulm ein!

Mit den besten kollegialen Grüßen

Prof. Dr. med. Schäffer
Vorsitzender

Dr. med. Richter
Stellv. Vorsitzender

Dr. med. Jaschke
Regionalvertreter NL

Programm zur Jahrestagung

Corona-Sonderregelungen des G-BA gelten nun bis 25. November weiter

Bestimmte Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Leistungen betreffend Disease-Management-Programme, das Entlassmanagement von Krankenhäusern, die Kinderuntersuchungen U6 bis U9 und den Krankentransport gelten weiter bis zum 25. November 2021. Dies ist Folge des Bundestagsbeschluss von gestern (25.08.2021),  die „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wegen der Corona-Pandemie erneut um drei Monate zu verlängern.

Hinsichtlich des Entlassmanagements können Krankenhausärztinnen und -ärzte zum Beispiel weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertagen statt bis zu 7 Tagen nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen.

Alle weiterhin geltenden Sonderregelungen finden Sie hier.

Links und Downloads

Beschluss des G-BA 17.06.2021

Mehr als eine Million Euro an Spenden für heilberufliche Flutopfer

Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes beziffern Apobank, Kassenärztliche Vereini­gung Nordrhein (KVNO) und die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz die bisher eingegangenen Spendengelder für die von der Flutkatastrophe betroffenen Arztpraxen und Apotheken in Deutschland auf über eine Million Euro. Davor hatten Bundesärztekammer, Landesärztekammern und verschiedene Ärzteverbände, darunter auch der Berufsverband der Deutschen Chirurgen, Hilfeaufrufe gestartet.

Von der Flut waren in erster Linie Arztpraxen und Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz und Nordhrein-Westfa­len betroffen.

Zum Bericht des Deutschen Ärzteblattes.

Nicht verpassen: “gematik digital” am 25.8. zur Nutzung von KIM

Am 25. August von 17.00 bis 18.30 Uhr geht es in der Online-Reihe „gematik digital“ auch um die Nutzung des sicheren Kommunikationsdienstes KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Ziel ist der sichere Austausch sensibler Gesundheitsdaten, wie zum Beispiel von Befunden, Röntgenbildern oder Abrechnungen über die Telematikinfrastruktur (TI). Dazu gibt es online die Möglichkeit, konkrete Hilfestellungen zu bekommen und Fragen zu diskutieren.

Mit der TI können Akteure im Gesundheitswesen über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg miteinander kommunizieren.

Hier gibt es weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung.

Aktionsbündnis schreibt Deutschen Preis für Patientensicherheit aus

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat den Deutschen Preis für Patientensicherheit 2022 ausgeschrieben. Gesucht werden bereits umgesetzte Ideen oder zukunftsweisende Forschungsarbeiten mit dem Ziel einer höheren Patientensicherheit. Bewerben können sich Einzelpersonen oder Teams aus dem Gesundheitswesen, Akteure aller Sektoren und Disziplinen.

Der Preis vergibt das Aktionsbündnis Patientensicherheit gemeinsam mit der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, der Inworks GmbH, der MSD Sharp & Dohme GmbH und der Thieme Gruppe.

Der erste Platz ist mit 10.000 Euro, der zweite mit 6.000 Euro und der dritte Platz mit 3.500 Euro dotiert.

Einsendeschluss ist der 07.11.2021.

Hier gibt’s zur Bewerbung.