Schlagwort-Archiv: RSS

BDC vergibt Wolfgang Müller-Osten-Medaille und Journalistenpreis 2021

Pressemitteilung des BDC zur Vergabe der Wolfgang Müller-Osten-Medaille und des Journalistenpreises 2021

Berlin, den 26.11.2021 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) vergibt die Wolfgang Müller-Osten-Medaille in diesem Jahr gleich zweimal: An Prof. Joachim Jähne, Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Diakovere Henriettenstift Hannover, und an Dr. Michael Wagner, Facharzt für Chirurgie sowie für Orthopädie und Unfallchirurgie. Die Trägerin des Journalistenpreises der Deutschen Chirurgen 2021 ist Nina Horaczek, Reporterin bei der Wiener Wochenzeitung „Falter“.

Horaczek erhält die Auszeichnung für ihre Reportage „Emma lebt“, erschienen am 10. März 2021 im Falter. Sie handelt von einem kleinen Mädchen, das mit mehreren schweren, genetisch bedingten Fehlbildungen, unter anderem von Herz, Zwerchfell und Bauchwand, zur Welt kommt. Ihre Krankheit heißt „Pentalogie von Cantrell“ und ist extrem selten. Die Reportage schildert eindrücklich, wie Emma am Allgemeinen Krankenhaus Wien durch die fachübergreifende Behandlung von Kinderintensivmedizinern, Kinderchirurgen und Herzchirurgen therapiert wird, so dass sie heute ein einigermaßen normales Leben führen kann. „Gut recherchiert, lebendig beschrieben, laienverständlich dargestellt, das hat die Jury überzeugt“, so Dr. Friederike Burgdorf, Geschäftsführerin des BDC.

Dem ersten Preisträger der Wolfgang Müller-Osten-Medaille (WMO-Medaille) 2021, dem 1959 in Essen geborenen Jähne, gebührt die Auszeichnung vor allem für seinen Einsatz im Rahmen der deutschen Akademie für chirurgische Fort- und Weiterbildung des BDC. Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC und Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), ergänzt: „Daneben hat er sich intensiv für bessere Beziehungen zwischen BDC und DGCH engagiert und wichtige Impulse gesetzt.“ Jähne studierte Medizin von 1978 bis 1984 in Düsseldorf, Birmingham (Großbritannien) und an der Johns Hopkins University, Baltimore (USA).

Michael Wagner, zweiter WMO-Preisträger in diesem Jahr, absolvierte sein Medizinstudium von 1969 bis 1975 in Mainz, Heidelberg und München. Er war noch bis 2021 unter anderem aktives Mitglied in Arbeitsgruppen des Institutes für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und im Arbeitskreis “Krankenhaus- & Praxishygiene” der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF). „Besondere Anerkennung gebührt ihm für seinen Einsatz in Fragen der Hygiene“, sagt H-J. Meyer. Seiner ehrenamtlichen Arbeit sei es mit zu verdanken, dass die Interessen von Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis in nationalen und europäischen Gremien mit Erfolg vertreten waren.

Mit der WMO-Medaille würdigt der BDC seit 1997 Mitglieder, die sich als herausragende Persönlichkeiten mit großem Engagement für die Interessen von Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland eingesetzt oder sich besondere Verdienste um den BDC erworben haben.

Koalitionsvertrag: Übergreifende Gesundheitsversorgung nur unter Beteiligung beider Sektoren

Pressemitteilung des BDC zur Vorstellung des Koalitionsvertrages am 24.11.2021

Berlin, den 25.11.2021 – Der im Vertrag der sogenannten „Ampelkoalition“ aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für den Gesundheitsbereich vorgesehene Ausbau der Versorgung an der Sektorengrenze ist naheliegend und sachgerecht. Die geplanten integrierten Gesundheits- und Notfallzentren eröffnen die Chance, die Versorgung stärker am Bedarf der Bevölkerung auszurichten. „Gerade die Einbeziehung kurzstationärer Leistungen in dieses Konzept sehen wir sehr positiv. Allerdings muss der Gesetzgeber klarstellen, dass Leistungserbringer sowohl aus dem ambulanten als auch dem stationären Sektor in diesem Grenzbereich versorgen dürfen“, sagt Dr. Jörg Rüggeberg, Vizepräsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC).

Das soll sich auch im Vergütungssystem widerspiegeln: Die neuen, „ambulantisierten“ Leistungen sollen sektorengleich über sogenannte Hybrid-DRGs vergütet werden. „Im Endeffekt kommt es natürlich darauf an, welche Kalkulation genau man den Hybrid-DRGs zugrunde legt. Die Vergütung durch Hybrid-DRGs sollte man unbedingt dazu nutzen, auch kurzstationäre Aufenthalte in den neuen Versorgungsbereich zu integrieren“, so Dr. Friederike Burgdorf, Geschäftsführerin des BDC. „Allerdings wäre es wünschenswert, sektorübergreifende Versorgung nicht nur bei ambulanten Patienten oder sogenannten Kurzliegern umzusetzen, sondern zusätzlich Wege zu öffnen, institutionelle Grenzen in der Gesamtbehandlung der Patienten zu beseitigen und entsprechende Kooperationsmodelle zu fördern“, erklärt Dr. Rüggeberg.

Den auch in der Krankenhausplanung und -finanzierung gezeigten Reformwillen begrüßt der BDC grundsätzlich. So soll die Planung künftig statt auf Fachabteilungen auf Leistungsgruppen (zum Beispiel Endoprothetik oder Wirbelsäulenchirurgie) und auf Versorgungsstufen (also Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) basieren und sich zum Beispiel an der Erreichbarkeit und demografischen Entwicklung orientieren. Auch bei der Krankenhausfinanzierung sollen die Versorgungsstufen künftig eine Rolle spielen. Zusätzlich sollen erlösunabhängige Vorhaltepauschalen das System ergänzen. In Bundesländern, die diese „Leitplanken“ umsetzen, übernimmt der Bund dann einen Anteil der Investitionsfinanzierung. Im Gegenzug sollte der Bund nach Auffassung des BDC auch mehr Planungsbefugnisse erhalten, um länderübergreifende Aspekte besser berücksichtigen zu können.

Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC, sagt: „Bei alldem müssen wir aber ein gesundes Maß finden. Reformen sind insgesamt gut, wenn der Saldo zwischen Aufwand und Nutzen positiv ist, insbesondere, wenn ein deutliches qualitatives Plus in der Versorgung der Bevölkerung daraus resultiert. Reformen dürfen aber nicht zum Selbstzweck werden. Vor allem dürfen wir die Leistungserbringer nicht mit noch mehr bürokratischen Vorgaben belasten. Nicht zuletzt sieht die Ampelkoalition ja auch ein „Bürokratieabbaupaket“ vor. Dieses Vorhaben muss im Endeffekt auch wirklich umgesetzt werden.“

GBA: Meiste Corona-Sonderregeln gelten weiter

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weist darauf hin, dass die meisten Corona-Sonderregelungen unabhängig vom Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Tragweite morgen (25. 11.2021) weiter gelten. Der G-BA hat diese Regelungen bereits im September bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dazu zählen

  • die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen
  • die erleichterten Vorgaben für Verordnungen und
  • die telemedizinische Heilmittelbehandlung.

Der vollständige Text zum Beschluss findet sich auf der Website des G-BA.

Die Sonderregelungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind ebenfalls auf der Website des G-BA zusammengefasst.

Ab Mittwoch tagesaktueller Corona-Testnachweis in Arztpraxen

Ab diesem Mittwoch (24.11.2021) müssen nach dem angepassten Infektionsschutzgesetz Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen. Das gilt auch für Geimpfte oder Genesene. Nur Patienten seien davon ausgenommen, schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer Meldung.

Der tägliche Antigentest kann demnach eigenständig ohne Überwachung erfolgen. Alternativ sind zwei PCR-Tests pro Woche möglich. Die Arbeitgeber müssen die Testergebnisse dokumentieren und alle zwei Wochen an die zuständige Behörde melden. Positive Testergebnisse sind wie gewohnt meldepflichtig. 

Die KBV fordert eine Kostenübernahmeregelung für diese verpflichtenden Tests in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen.

Die komplette Meldung findet sich auf der Website der KBV.

Bundesärztekammer appelliert, Entwurf für neue GOÄ endlich umzusetzen

In einem Schreiben an die möglichen Partner einer sogenannten Ampelkoalition spricht sich die Bundesärztekammer (BÄK) nachdrücklich dafür aus, den vorliegenden Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nun endlich umzusetzen.

Der Entwurf beschreibe das moderne ärztliche Leistungsspektrum inklusive von Innovationen in eigenständigen Gebührenpositionen. Diese umfassende Beschreibung basiere auf der Fachexpertise von 395 fachärztlichen Vertretern der Verbände und Fachgesellschaften und orientiere sich am aktuellen wissenschaftlichen Stand der Medizin. Die Verordnung dieses Entwurfes würde zur Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit beitragen und einen erheblichen Rückgang administrativer Kosten ermöglichen.

Die völlige überalterte GOÄ von 1996 führe immer mehr zu intransparenten und nicht nachvollziehbaren analogen Abrechnungen von nicht im Gebührenverzeichnis enthaltenen Leistungen. Dies löse einen erheblichen bürokratischen Aufwand und häufige Rechtsstreitigkeiten aus.

Der BDC unterstützt diese Initiative. Sie schließt auch die Lücke im jüngst publizierten Papier der AG Gesundheit und Pflege, die das Thema explizit nicht anspricht.

Schreiben der Bundesärztekammer 17.11.2021
Argumentationspapier neue GOÄ 10.11.2021

Bund soll Krankenhäuser mitfinanzieren – Ambulantisierung durch Hybrid-DRGs

Nach einem nun fertigstellten Papier der AG Gesundheit und Pflege soll der Bund künftig Krankenhäuser mitfinanzieren. Außerdem möchte man die Ambulantisierung durch Hybrid-DRGs fördern. Die Positionen aus diesem Papier gehen wohl im Wesentlichen in den Vertrag der Ampel-Koalition ein. Mit dessen Veröffentlichung ist in Kürze zu rechnen.

BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf fasst die wesentlichen Eckpunkte des Papiers der AG Gesundheit und Pflege zusammen:

Die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen soll künftig durch eine sektorengleiche Vergütung über Hybrid-DRGs gefördert werden. Ferner soll die Versorgung an der Sektorengrenze durch den Ausbau multiprofessioneller, integrierter Gesundheits- und Notfallzentren verbessert werden, die zukünftig eine sowohl ambulante als auch kurzstationäre Versorgung sicherstellen. Grundlage dafür soll eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung sein.

Die Krankenhausfinanzierung und -planung sind weitere Kernpunkte des Papiers. Entwickelt werden soll eine auf Leistungsgruppen und Versorgungsstufen basierende Krankenhausplanung. Auch die Krankenhausfinanzierung soll künftig die Versorgungsstufen (Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) berücksichtigen. Ergänzt werden sollen außerdem erlösunabhängige Vorhaltepauschalen. Bei Umsetzung dieser „Leitplanken“ übernimmt der Bund einen Anteil der Investitionsfinanzierung des Landes. Kurzfristig sieht das Papier eine bedarfsgerechte und auskömmliche Finanzierung für die Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe vor. Für Krankenhäuser mit Weiterbildungsbefugnis zeichnet sich ein Vorteil ab: Mittel für Weiterbildung in den Fallpauschalen sollen künftig nur an die Kliniken anteilig ausgezahlt werden, die tatsächlich weiterbilden.

Die Notfallversorgung soll zukünftig in integrierten Notfallzentren in Zusammenarbeit von kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Krankenhäusern erfolgen. Dabei soll den KVen die Option eingeräumt werden, die ambulante Notfallversorgung dort selbst sicherzustellen. Durch eine Verschränkung der Rettungsleitstellen mit den KV-Leitstellen und standardisierten Einschätzungssystemen (telefonisch, telemedizinisch oder vor Ort) will die AG Gesundheit eine bedarfsgerechtere Steuerung erreichen.

Bei der ambulanten Versorgung legt die Ampel einen besonderen Fokus auf strukturschwächere Regionen und Brennpunkte und greift vermehrt Punkte aus dem Programm von Bündnis 90/Die Grünen auf. Attraktiver gestaltet werden sollen zum Beispiel bevölkerungsbezogene Versorgungsverträge für ganze Gesundheitsregionen. In benachteiligten Kommunen und Stadtteilen sollen niedrigschwellige Beratungsangebote, wie zum Beispiel Gesundheitskioske, entstehen. Im ländlichen Raum sollen Gemeindeschwestern und Gesundheitslotsen unterstützen. Bei Unterversorgung wird die Versorgung nach dem Willen der Koalitionäre gemeinsam mit KVen sichergestellt und die Budgetierung der ärztlichen Honorare im hausärztlichen Bereich aufgehoben. Zudem soll die Gründung von kommunal getragenen Medizinischen Versorgungszentren und deren Zweigpraxen erleichtert werden.

Über allem schwebt auch in der neuen Legislaturperiode die fortgeschriebene Digitalisierungsstrategie mit „Fokus auf die Lösung von Versorgungsproblemen und die Perspektive der Nutzer*innen“, man mag es kaum glauben. Telemedizinische Leistungen inklusive Verordnungen, Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung sollen möglich sein und die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) beschleunigt werden.

Last but not least kündigen die Koalitionäre an: „Wir durchforsten das SGB V und weitere Normen nach überholten Dokumentationspflichten. Durch ein Bürokratieabbaupaket bauen wir Hürden für eine gute Versorgung der Patienten ab.“ – Na, wenn das kein vielversprechender Neustart ist!

AG Gesundheit und Pflege 19.11.2021

GBA: Video-Krankschreibung auch für unbekannte Patienten

Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von heute (19.11.2021) können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte künftig auch Patienten per Videosprechstunde krankschreiben, wenn sie ihnen bisher unbekannt waren. Allerdings können solche Versicherten erstmalig nur bis zu 3 Kalendertagen krankgeschrieben werden, für bekannte Versicherte sind es bis zu 7 Kalendertage.

Bereits seit Oktober 2020 können Ärztinnen und Ärzte auch mittels Videosprechstunde die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten feststellen. Allerdings gilt dies bislang nur für die Versicherten, die in der Arztpraxis bereits bekannt sind.

Generelle Voraussetzung für die Krankschreibung per Videosprechstunde bleibt, dass sich die Erkrankung für eine Untersuchung per Videosprechstunde eignen muss.

Der vollständige Text zum Beschluss findet sich auf der Website des G-BA.

Umfrage zum Projekt „Einheitliche, sektorengleiche Vergütung”

Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) und das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) führen derzeit innerhalb des Innovationsfondsprojektes „Einheitliche, sektorengleiche Vergütung (ESV)“ gemeinsam eine Befragung unter operativ tätigen Ärztinnen und Ärzten durch. Ziel ist es, die Anforderungen an ein mögliches sektorengleiches Vergütungsmodell zu erheben. Adressaten des Zi sind vertragsärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte, die am ambulanten Operieren teilnehmen, das DKI befragt die an Krankenhäusern tätigen Ärztinnen und Ärzte.

Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses fördert das ESV-Projekt bereits seit 2019. Eine Kurzbeschreibung dazu gibt es im BDC-Magazin „Passion Chirurgie“ in der Ausgabe 02/2020.

Wichtig ist eine hohe ärztliche Beteiligung an der Umfrage. Nur so ist es möglich, ein möglichst repräsentatives Meinungsbild der Vertragsärzteschaft zu den aktuellen und gewünschten Rahmenbedingungen des ambulanten Operierens und des Vergütungssystems zu erhalten. Das Gesamtprojekt wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen.

Die Teilnahme an der Befragung ist vertragsärztlich Tätigen bis zum 10.12.2021 über die Website des ZI möglich. Das Gesamtprojekt wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 abgeschlossen.

Weitere Informationen zum Projekt gibt es auf den Websites des Zi und des DKI.

“Alle Kräfte für Impfkampagne mobilisieren”

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich an diesem Morgen (19.11.2021) die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Bundesärztekammer, der Marburger Bund, der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands, der Verband der Leitenden Krankenhausärzte und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands zur Corona-Impfkampagne positioniert.

Unter Verweis auf die stark wachsenden Zahl schwerkranker COVID-Patienten und die enormen Belastungen, die Krankenhäusern dadurch entstehen, fordern die Verbände dringend ein politisches Konzept zur substanziellen Steigerung der Erst- und Zweitimpfungen der erwachsenen Bevölkerung.

Ärzteschaft und Krankenhausträger erwarten von der Politik zudem nun die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für eine gleichermaßen sichere, unbürokratische und barrierearme Impfkampagne. Es gelte jetzt, zusammenzustehen und alle Kräfte zu mobilisieren für eine möglichst schnelle Realisierung der sogenannten Booster-Impfungen.

Die Krankenhäuser seien bereit, sich – soweit möglich – mit ihren Ressourcen an der Durchführung der Impfungen zu beteiligen. Im niedergelassenen Bereich würden sich Hausarzt- und Facharztpraxen neben der Versorgung aller weiteren Patientinnen und Patienten weiterhin intensiv in die Impfkampagne einbringen.

Die vollständige Erklärung gibt es auf der Website der Bundesärztekammer.

Zweitmeinungsanspruch zu Wirbelsäulen-OPs in Kraft getreten

Ab heute (19.11.2021) haben Versicherte einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung vor bestimmten geplanten Operation an der Wirbelsäule. Grundlage ist ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Damit können ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte mit passenden  Fachrichtungen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen beantragen, Zweitmeinungen abgeben und gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen. Dazu gehören auch die Fachrichtungen Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie, Chirurgie mit der Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie und Neurochirurgie. Auf Patientenwunsch prüfen die Ärzte dann, ob eine empfohlene Operation medizinisch notwendig ist und beraten zu möglichen Alternativen.

Das Zweitmeinungsverfahren für planbare Operationen an der Wirbelsäule greift zum Beispiel für die dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese), die knöcherne Druckentlastung (Dekompression), für Facettenoperationen, Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper, für die Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision) sowie das Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese).

Damit besteht nun Zweitmeinungsanspruch bei folgenden Eingriffen:

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
  • Implantation einer Knieendoprothese

Mehr Informationen zum Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen gibt es auf der Website des G-BA.