Schlagwort-Archiv: RSS

Sektorenkluft überwinden, Patienten bedarfsgerecht versorgen

Pressemitteilung des BDC zur Sektorübergreifenden Versorgung: Sektorenkluft überwinden, Patienten bedarfsgerecht versorgen

Berlin, den 07.04.2022 – „Ob es uns gelingt, Patienten in der Zukunft sektorunabhängig und verstärkt am medizinischen Nutzen orientiert zu versorgen, hängt entscheidend davon ob, wie erfolgreich wir mit neuen Konzepten die strikte Sektorentrennung zwischen ambulant und stationär im deutschen Gesundheitswesen überwinden. Dies wird nur gelingen, wenn wir gleiche Leistungen, zum Beispiel chirurgische Eingriffe, auch gleich vergüten, egal, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Die Regierung ist mit dem Wiederaufgriff einer schon älteren Idee im Koalitionsvertrag, nämlich einer pauschalierten Vergütung über sogenannte ‚Hybrid-DRGs‘, grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Konkret passiert ist bisher aber noch nichts“, sagt Dr. Peter Kalbe, Vizepräsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) auf dem Deutschen Chirurgenkongress (DCK) heute in Leipzig.

Unterschiedliche Vergütungssysteme für Praxen und Kliniken haben dazu geführt, dass Patienten nicht immer dort therapiert werden, wo das für sie medizinisch am sinnvollsten ist. Die so entstandene Kluft zwischen ambulant und stationär könnte sich mit den Hybrid-DRGs zumindest verkleinern lassen. Voraussetzung wäre allerdings, dass die Hybrid-DRGs in gleicher Höhe sowohl von Kliniken als auch von niedergelassenen Ärzten abgerechnet werden können. Kalbe sagt: „Damit hätten wir die Möglichkeit, die Patientenversorgung von ökonomischen Zwängen zu befreien und mehr am medizinischen Nutzen zu orientieren. Viele Patienten könnten dann bei gleicher Qualität und Sicherheit ambulant operiert werden.“

„Für eine umfassendere Ambulantisierung von Eingriffen, wie sie derzeit das „Gutachten nach § 115b Abs. 1a SGB V“ des IGES-Institutes empfiehlt, muss Deutschland erst noch eine ausreichende Infrastruktur schaffen. Noch reichen die Kapazitäten für die ambulante Nachbetreuung so-wie die sozialen Angebote und intermediären Versorgungsstrukturen nicht aus“, betont BDC-Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Joachim Meyer.

Der BDC propagiert bereits seit 2016 das Modellprojekt “Hybrid-DRG Thüringen – Neue Wege im Gesundheitswesen”. Dieses ist deutschland-weit das erste nennenswerte Vorhaben dieser Art. Leider sind die Fallzahlen im stationären Bereich bisher hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Allerdings hat die Corona-Pandemie seit 2020 den Thüringer Krankenhäusern wenig Spielraum für solche Modellprojekte gelassen. „Trotzdem ist es wichtig, dass die Erkenntnisse aus diesem Projekt in konkrete Vorgaben für sektorenübergreifende Vergütungsmodelle in der Regelversorgung eingehen “, sagt Kalbe.

“HERNIE kontakt” am 27.4.22 kostenfrei: Jetzt anmelden!

Für das Webinar “HERNIE kontakt” am 27.4.2022 sind noch Plätze frei! Die Teilnahme ist gratis.

In enger Kooperation der BDC|Akademie und der Deutschen Herniengesellschaft (DHG) greift “HERNIE kontakt” zweimal im Jahr aktuelle und kontroverse Themen der Hernienchirurgie auf und stellt sie zur Diskussion.

HERNIE kontakt ist das vierte kostenfreie Modul der Hernienschule, das als Zusatzmodul zur dreiteiligen curricularen Fortbildung (HERNIE kompakt, konkret und komplex) entwickelt wurde.

Programm:

17:00 – 18:00 Uhr

Leistenhernie bei Frauen / Komplizierte Leistenoperation, Moderation: Bernd Stechemesser, Köln / Henning Niebuhr, Hamburg

  • Leistenhernie bei der Frau: wann laparoendoskopisch, wann nicht?, Bernd Stechemesser, Köln
  • „Femorocele“ eine sehr seltene Entität, Video Halil Dag, Hamburg
  • Eine besondere Rezidivleistenhernie, Cigdem Berger, Hamburg

18:00 – 19:00 Uhr

Doppelseitige Leistenhernie immer laparoendoskopisch? Moderation: Wolfgang Reinpold, Hamburg / Ferdinand Köckerling, Berlin

  • Präoperatives (sonographisches) Tailoring abhängig von Voroperationen, Adhäsionen etc., Henning Niebuhr, Hamburg
  • Beidseitige Leistenhernien: wann nicht laparoendoskopisch? Andreas Koch, Cottbus
  • Beidseitige Leistenhernien: wann laparoendoskopisch? Wolfgang Reinpold, Hamburg

Vorträge jeweils zehn Minuten und danach im Anschluss 30 Minuten Diskussion.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Mitarbeit!

Hier geht’s zur Anmeldung.

Ambulanten Leistungskatalog nicht überfrachten

Pressemitteilung des BDC zum IGES-Gutachten zu § 115b SGB  V: Ambulanten Leistungskatalog nicht überfrachten

Berlin, den 05.04.2022 – Die Aufnahme von Eingriffen in einen neu zu definierenden ambulanten Leistungskatalog sollte sich lediglich auf Behandlungen beschränken, die „in der Regel“ ambulant durchgeführt werden können. So sieht es auch § 115b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) ausdrücklich vor. Ein nun publiziertes Gutachten des IGES-Instituts hingegen schlägt der Selbstverwaltung die Einbeziehung aller „prinzipiell“ ambulant durchführbaren Eingriffe vor. Damit würde sich der Umfang des AOP-Kataloges nahezu verdoppeln.

Prof. Dr. Dr. H.-J. Meyer, Präsident des BDC sagt: „Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) begrüßt die Initiative des Gesetzgebers, die Ambulantisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben. Eine Ausweitung des ambulanten Leistungskataloges in dieser Breite lehnen wir aber ab.“ Das überschreite den gesetzlichen Auftrag und wäre zudem mit einem unüberschaubaren Prüfaufwand im stationären Bereich verbunden.

„Auch bleibt die entscheidende Frage unbeantwortet, nämlich, ob sich die Behandlung eines Patienten im Einzelfall für ein ambulantes Vorgehen eignet“, ergänzt der Vizepräsident des BDC, Dr. J.-A. Rüggeberg. Es werden zwar Kriterien für eine sogenannte Kontextprüfung aufgeführt, diese bleiben insgesamt aber zu unkonkret. „Die Notwendigkeit für die Kliniken, einen Eingriff dennoch stationär vorzunehmen, kann zu bürokratischer Belastung und Konflikten führen“, so Rüggeberg. Im Übrigen sei das deutsche Gesundheitssystem infrastrukturell auf eine solche Ambulantisierungswelle nicht vorbereitet. Es mangele nicht zuletzt an Pflegekapazitäten für die postoperative Betreuung von Patienten zu Hause.

Für komplexe sektorenübergreifende Leistungen, die derzeit noch häufig stationär erbracht werden, ließen sich die Strukturvoraussetzungen durch eine Vergütung über sogenannte „Hybrid-DRGs“ abbilden. Dabei könnte man mit wenigen, aber häufigen Eingriffen starten: Schon in Großbritannien hatte man 1990 mit dem Ziel von Effizienzsteigerungen zunächst 20 sektorengleiche Leistungen für taggleiche Eingriffe identifiziert. Kriterien waren, neben einem breiten ärztlichen Konsens, die Häufigkeit der Eingriffe und die bis dahin überwiegend stationäre Leistungserbringung.

Der Vertrag der Ampelkoalition nimmt bereits auf die Hybrid-DRGs Bezug. Eine solche Mischkalkulation aus DRG und Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) sollte neben Vorhaltekosten auch eine kurzstationäre Liegezeit von bis zu drei Tagen mit abdecken. Dabei bliebe es dem jeweiligen Leistungserbringer überlassen, die patientenindividuelle Verweildauer einzuschätzen, ohne dass Begründungen und Prüfungen erforderlich würden.

H.-J. Meyer verweist noch auf einen anderen, völlig außer Acht gelassenen Aspekt, der die Weiterbildung betrifft: Ambulante Eingriffe nach § 115b SGB V verlangen den Facharztstatus und werden damit für die Weiterbildungsassistenten nicht mehr zugänglich sein.

„Die Selbstverwaltung sollte nun zunächst alle in der Regel ambulant zu erbringenden Eingriffe identifizieren und in den AOP-Katalog überführen. Der BDC unterstützt – zusammen mit den medizinischen Fachgesellschaften – gerne dabei, den ersten Vorschlag des IGES dahingehend zu prüfen, welche Eingriffe wir sinnvollerweise tatsächlich in die ambulante Versorgung überführen sollten“, sagt H.-J. Meyer.

Noch Plätze frei: Kinderbetreuung auf dem Chirurgenkongress 2022

Auf dem Chirurgenkongress gibt es auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, Kinder ab 12 Monaten und bis zu zehn Jahren an allen Kongresstagen – also vom 6.4. bis 8.4.2022 – von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr durch den KidsClub im Congress Center Leipzig betreuen zu lassen.

Weil das Angebot auf 20 Kinder täglich begrenzt ist, bitten wir um eine verbindliche Anmeldung.

Unter den nachfolgenden Links finden Sie das Anmeldeformular, das Sie bitte ausgefüllt per E-Mail an [email protected] oder per Fax an 030/28004-108 senden.

Auch Vorort-Anmeldungen am Tagungsschalter sind grundsätzlich möglich, sofern zur gewünschten Zeit noch Kapazitäten frei sind.

Anmeldung KidsClub über die BDC-Website
Anmeldung KidsClub über die Kongressseite

Reformpläne im Gesundheitswesen bleiben vage

Nach den nun vorliegenden Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) möchte man bis Ende des Jahres eine ganze Reihe von Ge­setzesvorhaben angehen. Dazu gehöre auch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein „adäquates Personalbemessungsinstrument“ im stationären Bereich. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt am 31.3.2022 unter Berufung auf eine Ministeriumsvorlage. 

Die dreiseitige Übersicht enthalte zehn Aufgabenblöcke, die gesetzliche und nicht gesetzliche Vorhaben beschrieben. Konkret werde das Papier in den meisten Punkten allerdings nicht. Auch viele Zeitpläne seihen eher grob gehalten. Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt habe diese Planung im Rahmen des SpiFa-Fachärztetages gestern (31.3.2022) als „noch eher dürftig“ bezeichnet.

Noch im ersten Halbjahr plane das BMG zum Beispiel die Gründung einer „Regierungskommission Kranken­haus“. Diese solle Empfehlungen und Leitplanken für eine Krankenhausreform erarbeiten. Ebenfalls in diesem Zeitraum solle die Umsetzung erster krankenhausrelevanter Vereinba­rungen aus dem Vertrag der Ampelkoalition erfolgen, so das Deutsche Ärzteblatt. Dabei gehe es um die „kurzfristige bedarfsgerechte, auskömmliche Finanzierung für Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe“.

Zur Meldung des Deutschen Ärzteblattes

 

 

COVID-19-Pauschale für D-Ärzte verlängert

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat gegenüber der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die COVID-19-Pauschale für D-Ärzte und D-Ärztinnen in Höhe von 4,00 € zunächst bis 30.06.2022 verlängert. Die Regelung gilt seit dem 16.3.2020.

Die Pauschale ist dazu gedacht, Preis- und Mengensteigerungen als Folge von SARS-CoV-2 aufzufangen. Gemeint sind insbesondere die Kosten für Schutzausrüstungen für Mitarbeiter und Patienten und der weitere Mehraufwand zur Minderung des Infektionsrisikos.

Sie wird erstattet für jeden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt für jeden Behandlungstag zusätzlich zu den Behandlungskosten. Die Abrechnung erfolgt mit dem Zusatz “COVID-19-Pauschale” mit der regulären Abrechnung. Eine nachträgliche Abrechnung für bereits abgerechnete Behandlungen gegenüber dem Unfallversicherungsträger ist möglich.

Achtung: Laut Bundesärztekammer ist Ziffer 383 UV-GOÄ nach dem 31.3.2022 bei Privatpatienten nicht weiter als Hygieneziffer abrechenbar!

Ebenfalls bis zum 30.6.2022 verlängert wurde die Regelung, wonach unter anderem Vertragsärzte und Vertragsärztinnen in begründeten Ausnahmen Videosprechstunden abhalten können. Voraussetzung ist die Einhaltung berufsrechtlicher Vorgaben und der Vorgaben aus § 31b des Bundesmantelvertrags Ärzte (BMV-Ä). Für Arzt-Patienten-Kontakte ist Ziffer 1 der UV-GOÄ mit Kennzeichnung als Videobehandlung abzurechnen. Wiederkehrende Arznei- und Heilmittelverordnungen sind – sofern nachvollziehbar und plausibel – auch auf telefonische Anforderung des Patienten möglich.

Gemeinsame Frühjahrstagung ANC und BDC – Brandenburg und Berlin

“VIELFALT der CHIRURGIE“ – so lautet das diesjährige Motto der Gemeinsamen Frühjahrstagung von ANC und BDC für Brandenburg und Berlin. Sie findet statt am Samstag, 30. April 2022 von 10:00 bis 14:00 Uhr bei der KV Brandenburg in Potsdam.

ANC und BDC haben wieder ein breites Spektrum an Themen für Sie zusammengestellt. Um viel Zeit für eine breite Diskussion zu ermöglichen, wurde die Anzahl der Vorträge bewusst reduziert. Dabei geht es sowohl um berufspolitische als auch um fachliche Themen in der Chirurgie sowie um einen Blick über den Tellerrand. Kompetente Referenten werden zu den einzelnen Themenbereichen Stellung nehmen und im Anschluss gerne mit Ihnen diskutieren.

Wir laden Sie sehr herzlich nach Potsdam ein und freuen uns auf Ihre aktive Teilnahmen an einer offenen und breiten Diskussion.

Programm

Osteosynthese an der oberen Extremität: Es gibt noch Seminarplätze!

Für das Seminar “Osteosyntheseverfahren an der oberen Extremität” am 28./29.4.2022 in Bremen sind noch Plätze frei!

Ziel des Kurses ist die Besprechung von Therapiemöglichkeiten bei Frakturen im Bereich der oberen Extremitäten. Wir würden mit Ihnen gerne die modernen Implantate und ihre Indikationen sowie Indikationsgrenzen diskutieren. Gibt es noch Raum für Verbesserungen?

Neben gemeinsamen Diskussion werden Sie auch viel Zeit dafür haben, die Anwendbarkeit der Implantate und das Handling der Instrumente am Kunstknochen
zu überprüfen.

Der Kurs ist eine Schwerpunktveranstaltung des BDC und Teil des Zertifikates „Osteosynthese“ des BDC. Er richtet sich an alle Kolleginnen und Kollegen, die kurz vor der Facharztprüfung Orthopädie/Unfallchirurgie oder kurz vor der Prüfung “Spezielle Unfallchirurgie” stehen. Und natürlich auch an die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, die sich einfach mal wieder informieren wollen, welche Techniken derzeit „state of the art“ sind und welche Anwendungsmöglichkeiten sie bieten.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Mitarbeit!

Hier geht’s zur Anmeldung.

Veranstaltungsprogramm

Jahrestagung BDC|Westfalen-Lippe

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im BDC-Landesverband Westfalen-Lippe,

zum diesjährigen Jahrestreffen des BDC-Landesverbands Westfalen-Lippe, wieder eingebettet in die Viszeralmedizin NRW-Tagung, laden wir Sie sehr herzlich für den 3. Juni 2022 in das Kongresszentrum Dortmund ein. Diese Veranstaltung ist als Präsenzzusammenkunft vorgesehen und wir hoffen, dass keine Corona-Mutante uns einen Strich durch diese Rechnung macht.

Chirurgie und Gender, Personalakquise, Niederlassung, Recht und Hot Topic „Mindestmengen für komplexe Ösophagus- und Pankreaseingriffe“

Freitag, 3. Juni 2022, 11:00 – 12:30 Uhr; Kongresszentrum Dortmund

Programm:

  • Was macht das Chirurg*in-Sein attraktiv?
    Dr. med. Frauke Fritze-Büttner, BDC-Fachreferat Familie und Beruf, Berlin
  • Wie steht es mit einer Niederlassung in einer chirurgischen Praxis/MVZ – Kooperation mit der Klinik?
    Dr. med. Peter Kalbe, BDC Vizepräsident, Berlin/Rinteln
  • „Juristerei“ bei Patientenklagen und Vertragsangelegenheiten
    RA Prof. Dr. jur. Peter Hüttl, Kanzlei Dr. Heberer & Kollegen, Justitiar des BDC, München/Berlin
  • Hot Topic: G-BA-Beschlüsse zu Mindestmengen für komplexe Ösophagus- und Pankreaseingriffe – was fordern wir?
  • Komplexe Ösophaguseingriffe, Status quo und S3-Leitlinie
    Prof. Dr. med. Florian Gebauer, Köln
  • Komplexe Pankreaseingriffe, Status quo und S3-Leitlinie
    Prof. Dr. med. Orlin Belyaev, Bochum

Hier finden Sie den Flyer zur Veranstaltung: BDC-Jahrestagung_WL_2022_final

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Kongress-Homepage.

Dort können Sie sich für die weiteren interessanten Sitzungen der Viszeralmedizin NRW-Tagung vom 2. – 3. Juni 2022 mit den entsprechenden Tagungsgebühren anmelden.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diesen Tag fest in Ihrem Terminkalender eintragen, damit wir Sie herzlich willkommen heißen können und freuen uns auf eine rege Vor-Ort-Diskussion mit Ihnen.

Ihr
Vorstand des BDC-Landesgruppe Westfalen-Lippe

Prof. Dr. med. Waldemar Uhl
Dr. med. Björn Schmitz
Jerzy Wielowiejsk
Prof. Dr. med. Michael Aufmkolk

Krankenhausfinanzierung: Ambulantisierung ja, bloße Verlagerung nein

Pressemitteilung des BDC zum DRG-Forum am 17./18.03.2022: Krankenhausfinanzierung – Ambulantisierung ja, bloße Verlagerung nein

Berlin, den 16.03.2022 – Die im Rahmen der Krankenhausfinanzierungs-Reform diskutierte Ambulantisierung bislang stationär erbrachter Leistungen darf nicht zu einer bloßen Verschiebung von Fällen in die vertragsärztliche Vergütungssystematik führen. Außerdem müssen die Bundesländer ihren Pflichten zur Finanzierung der Investitionskosten von Kliniken endlich nachkommen. Mit diesen Forderungen wendet sich der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) zum DRG-Forum am 17./18.3.2022 in Berlin an die Verantwortlichen in Politik und Selbstverwaltung.

„Wir unterstützen grundsätzlich die aktuellen Bestrebungen des Gesetzgebers, die Finanzierungsstrukturen deutscher Krankenhäuser einer grundlegenden Reform zu unterziehen. Auch die im Vertrag der Ampelkoalition dazu vorgesehene Ambulantisierung von Leistungen, die Krankenhäuser bisher stationär erbracht haben, tragen wir prinzipiell mit. Es darf allerdings nicht sein, dass bislang über DRG-Fallpauschalen vergütete vollstationäre Fälle nun einfach zu Bedingungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen (EBM) in den ambulanten Bereich verschoben werden“, sagt Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC.

Erfreulicherweise plane die Koalition für dazu geeignete Leistungen eine sektorengleiche Vergütung durch sogenannte Hybrid-DRGs, so Rüggeberg. Dazu würden aus den DRGs und dem EBM ein Mischpreis für operative Eingriffe kalkuliert, der neben den erforderlichen Vorhaltekosten auch eine kurzstationäre Liegezeit finanziell abdecken sollte. Denn eine Verpflichtung zur ambulanten Vorgehensweise findet ihre Grenzen in der konkreten Patientensituation, die auch bei kleineren Eingriffen gegebenenfalls eine kurzfristige Betreuung über Nacht erfordern kann.

Weiterhin fordert der BDC die Bundesländer nachdrücklich auf, endlich ihrer aus dem Prinzip der dualen Finanzierung resultierenden gesetzlichen Pflicht zur Übernahme notwendiger Investitionskosten von Krankenhäusern nachzukommen. Das von den Ländern investierte Gesamtvolumen ist seit Langem rückläufig. Gerade Investitionen in die digitale und technische Infrastruktur der Krankenhäuser sind zuletzt nur unzureichend erfolgt. Rüggeberg ist sich sicher: „Wir können das nicht länger vor uns herschieben. Wenn wir im stationären Bereich auf gewohnt hohem qualitativen Niveau Patienten versorgen wollen, müssen wir jetzt handeln. Ich appelliere dringend an die Länder, unsere Kliniken nun endlich zeitgemäß auszustatten.“