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Chirurgischer Podcast SURGEON TALK startet

Pressemitteilung des BDC zum Start des chirurgischen Podcasts SURGEON TALK am 1.6.2022

Berlin, den 1. Juni 2022 – Medizinisches Fachwissen, wissenschaftliche Diskussionen, berufspolitische Stellungnahmen – und alles bezogen auf aktuelle Entwicklungen in der Chirurgie: Heute startet die Podcastreihe „Surgeon Talk“ (www.surgeontalk.de), ein neues Format der Deutschen Akademie für Chirurgische Fort- und Weiterbildung des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen (BDC). Die Reihe beinhaltet alle zwei Wochen einen neuen Podcast, der auch über Spotify und Apple iTunes abrufbar ist.

„Mit diesem Podcast wollen wir insbesondere den Nerv der jungen Generation treffen. Das Format eignet sich aber auch für wissenschaftlich aktive sowie fortgeschrittene und langjährig tätige Chirurginnen und Chirurgen“, sagt Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC.

Akademieleiter Prof. Dr. Wolfgang Schröder führt aus: „Die Podcasts von Surgeon Talk eignen sich perfekt für die kleine Fortbildung zwischendurch, egal wo man gerade ist. Unsere Moderatoren arbeiten selbst täglich in der Chirurgie und wissen genau, worauf es ankommt.“

Die etwa halbstündigen Podcasts bestehen aus Interviews mit Meinungsmachern der Szene. Dabei geht es um aktuelles chirurgisches Wissen, die Besprechung wissenschaftlicher Publikationen, klinische Fallpräsentationen, Tipps und Hinweise zur chirurgischen Karriere und aktuelle berufspolitische Erörterungen. Das Spektrum ist breit: Unter den ersten Themen sind medizinische Auslandseinsätze und die Adipositaschirurgie.

Kommentare und Anregungen von Nutzerinnen und Nutzern fließen in die weitere Gestaltung ein. „Das ist das interaktive Element von Surgeon Talk“, sagt Wolfgang Schröder. Das Wichtigste sei aber: Surgeon Talk solle einfach Spaß machen, kurzweilig sein und gut informieren.

Henriette Neumeyer verstärkt Führungsebene der DKG

Prof. Dr. med. Henriette Neumeyer (36) tritt heute ihre neuen Ämter als Leiterin des neu zugeschnittenen Geschäftsbereichs „Krankenhauspersonal und Politik“ und stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft (DKG) an. Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, bezeichnete Frau Neumeyer als “Expertin für drängende Themen”. Die DKG werde sich mit ihr auch verstärkt und konstruktiv in Themen wie die integrierte Versorgung einbringen.

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der DKG von heute (1.6.2022) zu entnehmen.

Der BDC gratuliert dazu ganz herzlich und wünscht ihr zum Start alles Gute!

Umfrage zur OP-Planung und präoperativen Verantwortung sucht Teilnehmer

UMFRAGE GESCHLOSSEN! 

Der Verband für OP-Management (VOPM) sucht derzeit noch Teilnehmerinnen und Teilnehmer für seine deutschlandweite aktuelle Online-Umfrage zu verschiedenen Aspekten der OP-Planung und der präoperativen Verantwortung. Bei der Umfrage geht es konkret um die täglichen Herausforderungen im klinischen Alltag, zum Beispiel die Nutzung von OP-Ressourcen, die Vollständigkeit der Patientenvorbereitung oder die Sterilgutverfügbarkeit. Aus diesen Herausforderungen resultieren leider im interdisziplinäreren, interprofessionellen und sektorenübergreifenden Zusammenspiel eine ganze Reihe von Prozessstörungen. Diese Störungen wiederum stellen eine Gefahr für die Patientensicherheit dar.

Neben einigen wenigen strukturellen Aspekten (Altersgruppe, Geschlecht, Profession, OP-Struktur) beziehen sich alle Fragen auf die Relevanz in Ihrem aktuellen persönlichen Berufsumfeld sowie den Umsetzungsgrad in Ihrem Krankenhaus, so wie es persönlich wahrnehmen.

Es handelt sich um kurze Fragen bzw. Hypothesen aus dem praktischen Klinikalltag, wobei eine Einfachauswahl anzukreuzen ist. Bitte antworten Sie jeweils intuitiv, spontan und vollständig. Auf Grund der bestehenden Datenschutzregelungen bedarf es einmalig Ihrer Zustimmung. Die Befragung erfolgt vollständig anonym und dauert etwa zehn Minuten.

Zielgruppe der Umfrage sind alle an dieser Thematik beteiligten klinisch tätigen Berufsgruppen und Fachabteilungen. Somit sind auch BDC-Mitglieder herzlich eingeladen daran teilzunehmen!

UMFRAGE GESCHLOSSEN! 

Kontakt:
Dr. Oliver Birkelbach
CHARITÉ – UNIVERSITÄTSMEDIZIN BERLIN
OP-Management
Augustenburger Platz 1
13353 Berlin
[email protected]

Zweitmeinung jetzt auch bei kathetergestützten Herzuntersuchungen

Künftig haben auch Patienten mit Herzrhythmusstörungen, denen eine elektrophysiologische Herzkatheteruntersuchung oder eine Verödung von Herzgewebe (Ablation) empfohlen wird, Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. März 2022 tritt heute (31.5.2022) in Kraft. Er erweitert damit die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL).

Ob die geplante Untersuchung oder Behandlung auch aus ihrer Sicht medizinisch notwendig ist,  prüfen unabhängige Fachärztinnen oder Fachärzte, die für die Eingriffe, die Einschätzung der medizinischen Behandlungsempfehlung sowie für alternative Vorgehensweisen besonders qualifiziert sind.

Grund der Entscheidung: Elektrophysiologische Herzkatheteruntersuchungen und Verödungen von Herzgewebe, von dem eine Rhythmusstörung ausgeht, seien in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Außerdem gebe es innerhalb Deutschlands erhebliche regionale Unterschiede bei der Eingriffshäufigkeit. Es sei nicht auszuschließen, dass die Kathetereingriffe auch dann durchgeführt würden, wenn sie medizinisch eigentlich nicht die erste Wahl seien. In bestimmten Konstellationen könnten auch Herzschrittmacher oder Defibrillatoren der bessere Weg sein, die Herzrhythmusstörung in den Griff zu bekommen.

Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht damit nun bei den folgenden planbaren Eingriffen:

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Gebärmutterentfernung
  • Gelenkspiegelungen an der Schulter
  • Implantation einer Knieendoprothese
  • Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen) am Herzen

Zum Beschluss des G-BA und zu den tragenden Gründen.

Zu den Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen.

Telefonische Krankschreibung läuft zum 1. Juni aus

Nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird ab dem 1. Juni 2022 eine Krankschreibung nicht mehr telefonisch möglich sein. Damit läuft eine befristete Sonderregelung aus, die aufgrund der Corona-Pandemie getroffen wurde. Dann können sich Patienten nur noch in der Arztpraxis oder per Videosprechstunde krankschreiben lassen. Bei einer sich erneut verschlimmernden Pandemiesituation in den kommenden Monaten kann der G-BA seine Sonderregelungen regional oder auch bundesweit wieder aktivieren.

Die Videosprechstunde ist bereits in die Regelversorgung übergegangen. Hier gilt:  Für der Arztpraxis unbekannte Versicherte kann eine Krankschreibung für bis zu 3 Kalendertage erfolgen, für bekannte Versicherte für bis zu 7 Kalendertage.

Zur Meldung des G-BA vom 30.5.2022.

BÄK strebt Paradigmenwechsel beim ärztlichen Personalbedarf in Kliniken an

Mit Hilfe eines Kalkulationstools möchte die Bundesärztekammer (BÄK) nach Möglichkeit schon ab Mai 2023 den im Krankenhaus tatsächlich anfallenden Bedarf an ärztlichen Leistungen errechnen. Das Tool, das die BÄK im Rahmen des 126. Deutschen Ärztetages vorgestellt hat, soll die Ärzteschaft in ihrer Positionierung zur Personalbemessung gegenüber der Krankenhausgeschäftsführung unterstützen.

Das Kalkulationstool – so berichtet das Deutsche Ärzteblatt in einer Meldung vom 25.5.2022 – beziehe sämtliche ärztliche Leistungen ein: Also nicht nur in der direkten und indirekten Patientenversorgung, sondern auch zum Beispiel im Bereich der Qualitätssicherung, im Arbeitsschutz, der Fort- und Weiterbildung oder der Administration. Den einzelnen Tätigkeiten seien dabei Zeitwerte zugeordnet, mit denen der Gesamtbedarf ärztlicher Leistun­gen in einer Abteilung bestimmt werden könne sowie die Zahl der Vollzeitstellen, die für die entsprechende Arbeit benötigt würden.

Nach dem Willen der BÄK soll das Kalkulationstool einen Paradigmenwechsel im stationären Sektor bewirken: Bisher bestimme der Erlös den Bedarf. Künftig sollen die anfallenden Aufgaben den Bedarf bestimmen. Auf dem Ärztetag haben sich viele Delegierte sehr positiv zum Kalkulationstool ausgesprochen. Insgesamt soll das Tool nun weiterentwickelt und dann angeboten werden. Nach einem Praxis-Pretest könnte die erste Stufe des Rollouts im Mai 2023 starten. 

Der BDC befürwortet, dass dieses kontroverse Thema der ärztlichen Personalbemessung im Krankenhaus nun endlich etwas prominenter auf der gesundheitspolitischen Agenda steht.  Für seine Umsetzung hält der Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Henrik Herrmann, die politische Begleitung von Fachgesellschaften und Berufsverbänden für erforderlich.

Zur Personalbemessung in der Chirurgie hat der BDC schon 2019 seine Mitglieder befragt. Die Ergebnisse dieser Umfrage finden Sie hier.

Medizinstudium: Ärzteparlament will Lehre und Rahmen verbessern

Auf dem 126. Deutschen Ärztetag in Bremen haben sich die Delegierten auch für Verbesserungen bei der Lehre und den Rahmenbedingungen im Medizinstudium stark gemacht. Nach einer Meldung des Deutschen Ärzteblattes (26.5.2022) rief das Ärzteparlament Bund und Länder dazu auf, eine wissenschaftlich und didaktisch hochwertige und die Versorgungsanforderungen deckende ärztliche Ausbildung mit sozial chancengleichem Zugang sicherzustellen.

Hinsichtlich einer Verbesserung der Lehrbedingungen sei von den Trägern der Universitätskliniken und den Wissenschaftsministerien der Länder der für die Lehrtätigkeit erforderliche personelle und zeitliche Aufwand zu ermitteln und zusätzlich zur Patientenversorgung zu finanzieren. Das für die Lehre verpflichtete ärztliche Personal müsse die notwendigen Vor- und Nachbereitungen in der Arbeitszeit leisten können. Im Hinblick auf die Corona-Pandemie gelte es auch, die Präsenzlehre wieder nach den gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.

Ein Kritikpunkt bei den Rahmenbedingungen betraf die Approbationsordnung. So solle der Gesetzgeber darin endlich realisieren, dass Fehlzeiten, insbesondere wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Elternzeit, von bis zu sechs Wochen als Ausbildungszeit anerkannt werden. Aktuell würden krankheitsbedingte Fehlzeiten von den festgelegten 30 Tagen Fehlzeit abgezogen.

Deutscher Ärztetag mahnt dringend Reformen im Gesundheitswesen an

In seiner Eröffnungsrede zum 126. Deutschen Ärztetag in Bremen mahnte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt dringend notwendige Reformen im Gesundheitswesen an: „Wir stehen in Kliniken und Praxen vor einer enormen Ruhestandswelle unter Ärztinnen und Ärzten. Die Bundesländer müssen umgehend rund 6.000 zusätzliche Medizinstudienplätze schaffen, um diesen Wegfall zu kompensieren.

Ärzteschaft in Krankenhausreform einbeziehen

Gleichzeitig müsse die Finanzierung von Kliniken, die Planung der Krankenhauslandschaft und die Zusammenarbeit von Praxen, Kliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens vollkommen neu gestaltet und enger vernetzt werden, so Reinhardt.

In die Vorbereitungen der anstehenden Krankenhausreform sei die Ärzteschaft unbedingt einzubeziehen. Es brauche das Knowhow der Praktiker vor Ort, um wirklich praxistaugliche Lösungen für eine Krankenhausreform zu finden. So müsse man zum Beispiel mehr Vorhalteleistungen für Notfälle und Krisenzeiten in die Vergütung von Kliniken einbeziehen.

Versorgung sektorübergreifender ausrichten

Zudem habe die Corona-Pandemie gezeigt, wie notwendig einer deutlich engere Zusammenarbeit von Praxen, Kliniken und anderen Gesundheitseinrichtungen sei: „Seit Jahren wird von der Politik die sogenannte sektorenübergreifende Versorgung beschworen, aber passiert ist bisher wenig“, kritisierte Reinhardt. Er appellierte an den Bundesgesundheitsminister, die Ankündigungen im Koalitionsvertrag für eine engere personelle und digitale Vernetzung der Versorgungsbereiche schnell und umfassend umzusetzen.

Neue GOÄ ist fast fertig – aber Thema steht nicht auf BMG-Agenda

Nach der Rede des BÄK-Präsidenten hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erneut die Hoffnungen auf eine rasche Umsetzung der GOÄ-Reform gebremst: „Ich werde das vorurteilsfrei prüfen“, ist nur ein ganz schwaches Signal. Dabei ist die Gebührenordnung zwischen Bundesärztekammer, Privater Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe bereits abgestimmt.

Man bereite derzeit eine Testphase der neuen GOÄ für den Echtbetrieb vor. Auf deren Grundlage werde dann die endgültige Einigung erfolgen, erklärten Bundesärztekammer und PKV heute (24.5.2022) gegenüber der Presse. Das rechtliche Regelwerk sei bereits komplett fertiggestellt und konsentiert. Unter Einbeziehung von 165 ärztlichen Berufsverbänden und wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften seien Leistungsbeschreibungen erarbeitet worden, womit der aktuelle Stand der modernen Medizin in insgesamt rund 5.600 Ziffern präzise definiert sei. Auch die Verhandlungen über die Preise liefen derzeit intensiv.

“Wir fordern den Bundesgesundheitsminister auf, diesen Konsens der Beteiligten umzusetzen”, fordern BÄK und PKV gemeinsam.

Zur Zusammenfassung der Eröffnungsrede von Dr. Klaus Reinhardt.

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Anspruch auf Zweitmeinung bald auch bei Herzschrittmachern und Defibrillatoren

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2022 beschlossen, die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren auf den Einsatz von Herzschrittmachern und Defibrillatoren auszudehnen. Damit können ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, Zweitmeinungen abgeben und gegenüber der GKV abrechnen zu dürfen. Der Beschluss ist noch nicht in Kraft getreten.

Herzschrittmacher und Defibrillatoren kommen zum Beispiel bei Herzrhythmusstörungen und einer verminderten Herzfunktion (Herzinsuffizienz) zum Einsatz. Diese Geräte können den Herzrhythmus stabilisieren und auch Todesfälle aufgrund eines Herzstillstandes verhindern.

Die Herzchirurgie ist – neben bestimmten Ausrichtungen der Inneren und der Kinder- und Jugendmedizin – eine für die Abgabe einer Zweitmeinung für den Einsatz von Herzschrittmachern und Defibrillatoren geeignete Fachrichtung.

Damit umfasst die Richtline zum Zweitmeinungsverfahren künftig folgende Eingriffe:

  • Mandeloperationen (Tonsillektomien, Tonsillotomien)
  • Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien)
  • Arthroskopische Eingriffe an der Schulter
  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Implantationen einer Knieendoprothese
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Einsatz von Herzschrittmachern und Defibrillatoren

Pressemitteilung des G-BA vom 19.5.2022

Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen

Deutscher Ärztetag legt Schwerpunkt auf Versorgung Älterer

In einer Woche startet der 126. Deutsche Ärztetag. Ein Schwerpunkt wird dieses Mal auf dem ärztlichen Versorgungsbedarf “in einer Gesellschaft des langen Lebens” liegen. Dabei soll es vor allem um die Gesundheitsversorgung älterer Menschen gehen. Der zweite Schwerpunkt befasst sich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche. “Gerade Kinder und Jugendliche haben in besonderer Weise unter der Pandemie gelitten, im wesentlichen unter der sekundären Krankheitslast, also den Folgen aufgrund von Schulschließungen und sozialer Isolation,” erklärte Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt in einer Vorab-Pressekonferenz.

Der Deutsche Ärztetag wird dieses Mal vom 24.-27.5.2022 in Bremen stattfinden. Dabei sein wird unter anderem auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Die Veranstaltung erfolgt in Präsenz, kann aber auch online verfolgt werden.

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