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Live-Webinar zur Speziellen Unfallchirurgie im September: Noch Plätze frei!

Für das BDC-Live-Webinar “Spezielle Unfallchirurgie Teil 1” am 1./2. September 2022 sind noch Plätze frei!

Es wird empfohlen für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung und Fachärztinnen/-ärzte. Dieses Webinar dient zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung zur Zusatzweiterbildung für Spezielle Unfallchirurgie sowie als Update für Fachärzte. Referenten aus ganz Deutschland machen Sie in zwei Tagen fit für Ihre Prüfung und bringen Sie auf den neuesten Stand der Behandlungsstrategien und Techniken der Speziellen Unfallchirurgie.

Schwerpunktmäßig beschäftigt sich das Webinar mit den Bereichen Kindertraumatologie, Hand und distaler Radius, Ellenbogen und Unterarm, Oberarm und Schultergürtel sowie Wirbelsäule.

Hier geht’s zum Programmflyer und zur Anmeldung.

Aufklärung erst am OP-Tag ist unzulässig

Die Aufklärung vor einer Operation muss so frühzeitig erfolgen, dass dem Patienten genügend Bedenkzeit für die Entscheidung verbleibt. Wegen des bestehenden Zeitdrucks ist ein Aufklärungsgespräch erst am Tag der Operation oder noch während der OP-Vorbereitung grundsätzlich verspätet, die sich anschließende Operation damit rechtswidrig. Dieses Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 30.5.2022 haben die Justizbehörden in Rheinland-Pfalz nun (27.7.2022) gegenüber der Presse kommuniziert.

Die Klägerin, eine Frau aus Baden-Württemberg, hat in einem solchen Fall nun ein Schmerzensgeld von 10.000 € zugesprochen erhalten.

Zudem sei die Einwilligung eines Patienten in einen ärztlichen Eingriff nur dann wirksam, wenn der Arzt zuvor verständlich und ausführlich über die Risiken der OP aufgeklärt habe, so das Gericht.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren befindet sich mittlerweile in der Berufung vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken.

Zur Frage, wie eine patientenorientierte und fehlerlose Aufklärung durchzuführen ist, hören Sie den Podcast von Surgeon Talk.

Zweitmeinung jetzt auch bei Herzschrittmachern und Defibrillatoren

Heute (28.7.2022) tritt der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19.5.2022 in Kraft, wonach die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren nun auch für den Einsatz von Herzschrittmachern und Defibrillatoren gilt. Damit können ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, Zweitmeinungen abgeben und gegenüber der GKV abrechnen zu dürfen.

Herzschrittmacher und Defibrillatoren kommen zum Beispiel bei Herzrhythmusstörungen und einer verminderten Herzfunktion (Herzinsuffizienz) zum Einsatz. Diese Geräte können den Herzrhythmus stabilisieren und auch Todesfälle aufgrund eines Herzstillstandes verhindern.

Die Herzchirurgie ist – neben bestimmten Ausrichtungen der Inneren und der Kinder- und Jugendmedizin – eine für die Abgabe einer Zweitmeinung für den Einsatz von Herzschrittmachern und Defibrillatoren geeignete Fachrichtung.

Damit umfasst die Richtline zum Zweitmeinungsverfahren nun folgende Eingriffe:

  • Mandeloperationen (Tonsillektomien, Tonsillotomien)
  • Gebärmutterentfernungen (Hysterektomien)
  • Arthroskopische Eingriffe an der Schulter
  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Implantationen einer Knieendoprothese
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Einsatz von Herzschrittmachern und Defibrillatoren

Pressemitteilung des G-BA vom 19.5.2022

Zweitmeinungsverfahren bei planbaren Eingriffen

Einigung von KBV und GKV-SV zu ambulanten Operationen: Erster Schritt in die richtige Richtung

Pressemitteilung des BDC zur Einigung von KBV und GKV-SV zu ambulanten Operationen:
Erster Schritt in die richtige Richtung, aber noch Klärungsbedarf

Berlin, den 24.06.2022 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) begrüßt grundsätzlich die Einigung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) darüber, für einen ersten Teilbereich ambulant erbringbarer Operationen eine gemeinsame Vergütung festzulegen. Allerdings besteht vor der Erweiterung des OP-Kataloges noch Klärungsbedarf zu den patientenindividuellen Kontextfaktoren und zum gewünschten Facharztstatus für die Leistungserbringung. Zudem steht eine Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) noch aus, die als Vertragspartner für dreiseitige Vereinbarungen erforderlich ist.

Die Verhandlungspartner reagieren damit auf das Anfang April veröffentlichte IGES-Gutachten, das eine umfassende Ambulantisierung in Deutschland empfiehlt. Aktuell ist noch nicht bekannt, welche Eingriffe konkret definiert werden. „Es ist in jedem Fall sinnvoll, zunächst mit einer überschaubaren Anzahl von Operationen zu beginnen, anstatt pauschal und undifferenziert zu agieren,“ erklärte der Vizepräsident des BDC, Dr. Jörg-A. Rüggeberg. Man könne dann die zu erwartenden Verschiebungen gezielt evaluieren und darauf aufbauen.

Wichtig sei es, die sogenannten Kontextfaktoren rechtsverbindlich festzulegen, die vor allem auf die individuelle Situation der Patientinnen und Patienten ausgerichtet sind. „Wegen Begleiterkrankungen, fehlender Compliance oder mangelndem sozialen Umfeld ist nicht jeder für einen gefahrlosen Eingriff ohne eine kurzfristige stationäre Überwachung geeignet, selbst wenn es sich nur um einen kleineren Eingriff handelt“, so Rüggeberg.

Im Übrigen muss auch die gewünschte Leistungserbringung durch Fachärzte mit abgeschlossener Weiterbildung auf den Prüfstand. „Bei den ambulanten Eingriffen handelt es sich häufig um typische Weiterbildungsoperationen, die zwar unter Aufsicht eines Facharztes, aber letztlich vom Weiterbildungsassistenten erbracht werden,“ erläutert Prof. Dr. Dr. H.-J. Meyer, Präsident des BDC.

„Wenn dies durch die Verschiebung in den ambulanten Bereich nicht mehr möglich sein sollte, besteht eine ernste Gefahr, die Weiterbildung in der Chirurgie in der dafür vorgesehenen Zeit nicht mehr absolvieren zu können“, so Prof. Meyer.

Daher bedarf es vor Erweiterung des OP-Kataloges einer zwingenden und verbindlichen Klärung dieser beiden Punkte.

Umfrage zur operativen Weiterbildung: Jetzt teilnehmen!

Umfrage zur operativen Weiterbildung: Klassischer OP-Atlas oder doch lieber ein OP-Video?

Wie bilden sich Assistenzärzte heute neben der praktischen Ausbildung im OP-Saal theoretisch weiter?

Welchen Einfluss haben Generationseffekte, Digitalisierung und die zunehmende Verbreitung des WWW mit allen sozialen und beruflichen Kanälen auf unsere operative Weiterbildung?

Die Doktorandin Malgorzata Szczerbinska, Fachärztin für Viszeralchirurgie an der Klinik für Allgemeinchirurgie, Viszeral-, Thorax-, Kinder- und Endokrine Chirurgie des Johannes Wesling Klinikums Minden, Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum unter der Leitung von Prof. Dr. B. Gerdes beschäftigt sich wissenschaftlich mit diesem spannenden Thema und hat erste Ergebnisse einer Pilotstudie hierzu bereits auf dem Deutschen Chirurgenkongress in Leipzig 2022 vorgestellt.

Dr. U. Fetzner, geschäftsführender Oberarzt an der gleichen Klinik, betreut die Arbeit. Weitere Mitarbeitende an dem Projekt sind Dr. L. Uekermann (Chirurg) und Frau A. Kleß (Psychologische Psychotherapeutin).

Wenn Sie sich derzeit in der operativen Weiterbildung befinden, beteiligen Sie sich bitte an der Umfrage im Rahmen des Dissertationsprojektes der Ruhr-Universität Bochum unter folgendem Link:

https://www.surveymonkey.de/r/7W58QX5

Vielen Dank!

Corona-Sonderregelungen bei Unfallversicherung laufen aus

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat am 21. 06.2022 das Auslaufen von Corona-Sonderregelungen bei der DGUV zum 30.06.2022 mitgeteilt.

Das betreffe konkret folgenden Regelungen:

  • Die Aussetzung der Verlegungspflicht nach Rücksprache mit den Ärzten aus den BG-Unfallkliniken.
  • Die Zahlung einer Hygienepauschale von 4,00 € (Covid-19-Pauschale) für Arzt-Patienten-Kontakte.
  • Das Abweichen von den Berichtsfristen in besonderen Versorgungssituationen.
  • Corona-bedingte Sonderregelungen zur den unfallärztlichen Bereitschaftszeiten.
  • Die Möglichkeit der telefonischen Anforderung von wiederkehrenden Verordnungen für Heil-/Arzneimittel

Eine Ausnahme gelte für die Durchführung einer Videosprechstunde: Die Möglichkeit dazu solle bis zu einer endgültigen Regelung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (voraussichtlich zum 01.01.2023) bestehen bleiben unter den folgenden Voraussetzungen:

  • begründete Ausnahmefälle
  • Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben sowie
  • Beachtung der nach Anlage 31b zum Bundesmanteltarif V-Ä aufgestellten Anforderungen an Praxen und Videodienstanbieter zur Durchführung von Videosprechstunden.

Leopoldina will ärztliche Wissenschaftskompetenz stärken

In einem kürzlich veröffentlichten Diskussionspapier macht die Leopoldina – nationale Akademie der Wissenschaften in Halle – Vorschläge, wie die wissenschaftliche Kompetenz von Ärztinnen und Ärzten während der gesamten Berufstätigkeit sichergestellt werden kann. Das Papier trägt den Titel “Ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung – für eine lebenslange Wissenschaftskompetenz in der Medizin“. Für Patientinnen und Patienten sei derzeit nicht transparent, ob behandelnde Ärztinnen und Ärzte auf dem aktuellen Stand der Medizin seien. Eine optimale Gesundheitsversorgung setze dies aber voraus.  

Die Coronavirus-Pandemie habe verdeutlicht, wie wichtig die Fähigkeit zu wissenschaftsbasiertem ärztlichem Denken und Handeln sei. Und sie habe Schwachstellen aufgezeigt, zum Beispiel im Umgang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, deren kritischer Einordung, aber auch bei der Kommunikation mit Politik und Öffentlichkeit. Eine Ursache dafür sei der aktuell unzureichende Stellenwert der Wissenschaftskompetenz in der ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildung.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen des Papiers findet sich in der Pressemitteilung der Leopoldina vom 15.6.2022.

Mindestmenge für Darmkrebs-OPs?

Ist die Festlegung einer Mindestmenge bei Darmkrebs-Operationen sinnvoll? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (16.06.2022) beschlossen, die Beratungen zu dieser Frage aufzunehmen und in den kommenden Monaten zu untersuchen, ob bei diesen Eingriffen ein Zusammenhang zwischen Behandlungsroutine und Ergebnisqualität besteht.

Nur im positiven Fall wäre das Festlegen einer Mindestmenge möglich, würde der G-BA eine jährliche Mindestanzahl von Eingriffen je Krankenhausstandort und/oder Ärztin/Arzt festlegen. Ein Beratungsergebnis soll Ende 2023 vorliegen.

In Deutschland ist Darmkrebs eine häufig auftretende Tumorerkrankung, die meist den Dickdarm (Kolon) oder den Mastdarm (Rektum) betrifft. Laut Krebsregister gab es 2018 in Deutschland 26.710 bösartige Neuerkrankungen bei Frauen und 33.920 bei Männern. Bei Darmkrebs wird meist versucht, mittels einer Operation den Tumor vollständig zu entfernen. 

Es gehört zum gesetzlichen Auftrag des G-BA , planbare stationäre Leistungen mit Zusammenhang zwischen Behandlungshäufigkeit und -qualität zu benennen. Die Mindestmengenregelungen des G-BA definieren, wann ein Krankenhaus eine mindestmengenrelevante Leistung erbringen darf.

BDC-Journalistenpreis 2022: Jetzt bewerben!

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) schreibt nun zum neunten Mal seit 2014 seinen Journalistenpreis aus. Dieser Preis möchte die Faszination der Chirurgie in der Publikumsberichterstattung fördern. Er wird jährlich während der Präsidiumssitzung des BDC im Spätherbst verliehen. Das Preisgeld beträgt 1.500 Euro.

Die Auszeichnung ist für Beiträge in Print, Funk und Fernsehen sowie für Podcasts, Videos und Blogs auf hohem journalistischen Niveau vorgesehen. Die Beiträge sollen – fachlich fundiert und dennoch allgemeinverständlich – die Leistungen des Fachs Chirurgie, Entwicklungen auf diesem Gebiet oder die Chirurgie betreffende gesundheitspolitische Auswirkungen thematisieren. Natürlich müssen alle Beiträge den professionellen Standards der journalistischen Sorgfaltspflicht genügen. Jeder Autor kann nur einen Beitrag einreichen, Autoren-Teams für jeweils einen Beitrag sind möglich.

Die Beiträge müssen in einem deutschsprachigen Publikumsmedium im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 erschienen sein oder noch erscheinen. Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis spätestens 31. August 2022 bevorzugt per E-Mail an [email protected].

Über die Vergabe des Preises entscheidet der BDC-Vorstand. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird schriftlich informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Verfahren, insbesondere zu den Formaten der Beiträge, und die bisherigen Preisträger finden Sie auf unserer Themenseite zum Journalistenpreis.

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag!

Video zur Prävention gegen Wundinfektionen

BDC-Vorstandsmitglied und Vorsitzende des Arbeitskreises „Krankenhaus- & Praxishygiene“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften Prof. Dr. Julia Seifert nimmt in einem Video Stellung zur Prävention postoperativer Wundinfektionen. Eine zentrale Grundlage dafür ist ein konsequentes Hygienemanagement in medizinischen Einrichtungen.

Das Video ist in der KBV-Reihe „Meine Meinung“ erschienen. Seifert erläuft darin die erforderlichen einzelnen Maßnahmen und gibt praktische Tipps. Zur Vorbeugung führt sie unter anderem die korrekte Haarentfernung an. Sie verweist auf die auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beruhenden Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO), in der sie selbst Mitglied ist. Die Einhaltung der in § 23 IfSG aufgeführten hygienerelevanten Maßnahmen ist für alle Operateure obligatorisch.