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Koalitionsplan für tagesstationäre Krankenhausbehandlungen birgt erhebliche Unsicherheiten

Pressemitteilung des BDC zur möglichen Aufnahme einer tagesstationären Behandlung über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ins SGB V

Berlin, den 16.11.2022: Der aktuelle Plan der Koalition, eine sogenannte „tagesstationäre Behandlung“ über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ins Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) aufzunehmen, weist erhebliche Unsicherheiten auf. „Wenn eine solche Tagesbehandlung eine vollstationäre Therapie ersetzen soll, wird das weder das Pflegepersonal entlasten noch finanzielle Einsparungen bewirken“, erklärt Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) anlässlich des 45. Deutschen Krankenhaustages in Düsseldorf.

„Es ist naiv anzunehmen, der Wegfall einzelner Übernachtungen könne das Pflegepersonal entlasten. Die freien Betten werden dann mit komplexeren Fällen belegt, die einen eher höheren Pflegebedarf haben“, so H.-J. Meyer. Außerdem werde der administrative Aufwand steigen, da jedes Mal die Patienten wieder neu aufgenommen werden müssten.

Auch in finanzieller Hinsicht ist eine spürbare Entlastung nicht zu erwarten. Am ehesten werden Kosten noch auf die Patienten verlagert, die anfallende Fahrtkosten selbst tragen sollen. Falls es doch erforderlich sein sollte, müsste auch die Finanzierung einer Hauspflege gegengerechnet werden.

„Wenn aber weder eine Entlastung der Pflege noch der Finanzen zu erwarten ist, stellt sich die Frage nach dem Sinn des Ganzen“, bilanziert Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Umfangreiche Nachbesserungen und Präzisierungen seien unumgänglich, um dem im Grunde richtigen Ziel einer Ambulantisierung im Gesundheitssystem näherzukommen.

Schon der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat in seiner Stellungnahme zu den tagesstationären Krankenhausbehandlungen darauf verwiesen, dass zahlreiche Fragen, insbesondere zur Abgrenzung zu einer notwendigen stationären Behandlung, nur unzureichend geklärt sind. Laut G-BA sind die Voraussetzungen für eine Tagesbehandlung insgesamt so unbestimmt, dass Krankenhäuser „mit einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten“ rechnen müssten. Zudem gibt der G-BA die haftungsrechtliche Verantwortung des Krankenhauses für die Entscheidung zu bedenken, Patienten über Nacht nach Hause zu schicken.

Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Start des softwarebasierten Nachweisverfahrens verschoben

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (15. November 2022) bekannt gegeben, dass der Start des softwarebasierten Nachweisverfahrens, festgelegt in Richtlinie QSFFx, bezüglich der Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur um ein Jahr verlängert wird. Auch der Ausnahmetatbestand wird entsprechend um ein  Jahr verlängert.

Hintergrund ist laut G-BA, dass die Software zur richtlinien- und spezifikationskonformen Erhebung und Übermittlung der Daten aufgrund einer noch fehlenden technischen Spezifikationsversion und einer mindestens 9-monatigen Implementierungsdauer und anschließender Teststrecke nicht rechtzeitig zum derzeit vorgesehenen Verfahrensstart des Nachweisverfahrens und der Strukturabfrage der QSFFx-RL zur Verfügung gestellt werden kann. Folglich ist eine
Verlängerung der bestehenden Übergangsregelungen in § 12 QSFFx-RL zum Verfahrensstart des Nachweisverfahrens und der Strukturabfrage notwendig. In § 12 Absätze 2, 3, 4 und 5 QSFFx-RL erfolgt daher eine Anpassung der Fristen zur erstmaligen Datenübermittlung um jeweils ein Jahr.

Weitere Hintergrundinformationen: Meldung des G-BA

Hybrid-DRGs entscheidend für Überwindung der Sektorengrenzen

Pressemitteilung des BDC zum Änderungsantrag der Koalition vom 8.11.2022 mit dem Ziel, eine spezielle sektorengleiche Vergütung (“Hybrid-DRGs”) ins Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) aufzunehmen

Berlin, den 11. November 2022 – Mit der nun von der Koalition gewünschten Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung für ambulant mögliche, bislang aber überwiegend stationär erbrachte Operationen würde der Gesetzgeber einen entscheidenden Schritt zur Überwindung der Sektorengrenzen im Gesundheitswesen machen. Damit hätte er die im Koalitionsvertrag verankerte Ankündigung sogenannter „Hybrid-DRGs“ für eine sektorengleiche Behandlung eingelöst. Regulatorisch soll dies durch einen neuen § 115f im SGB V über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) zum 1.1.2023 erfolgen. Das KHPflEG wurde am Mittwoch (9.11.2022) in einer Expertenanhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten.

„Dies erfüllt im Grundsatz eine langjährige Forderung auch des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) nach einer adäquaten Förderung des Ambulanten Operierens,“ erklärt BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-A. Rüggeberg. Und: „Das wäre in der Tat ein ganz wichtiger Schritt hin zur Überwindung der Sektorengrenzen in unserem Gesundheitssystem.“

Allerdings sollen alle Detailregelungen, insbesondere zum Umfang des Leistungskataloges, zur Vergütung, Abrechnung und Dokumentation durch Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums erfolgen. Bislang war dies Aufgabe der Selbstverwaltung, die dafür auch die nötige Erfahrung mitbringt.

„Bekanntlich steckt der Teufel oft im Detail,“ so Rüggeberg. Angesichts der unendlich verschleppten Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die ebenfalls durch Rechtsverordnung des Ministeriums in Kraft tritt, sei nun die Frage, ob die im Gesetz nicht konkretisierten Rahmenbedingungen dann auch wirklich rechtzeitig und sachgerecht klar benannt würden. Rüggeberg: „Das beste Restaurant ist nutzlos, wenn man weder die Speisekarte noch die Preise kennt.“

Anspruch auf Zweitmeinung künftig auch vor geplanter Entfernung der Gallenblase

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute (20.10.2022) beschlossen, dass gesetzlich Versicherte künftig auch vor einer geplanten Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie) Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung haben. Die sogenannten Zweitmeiner prüfen, ob die empfohlene Operation auch aus ihrer Sicht medizinisch wirklich notwendig ist. Zudem beraten sie die Versicherten zu möglichen Behandlungsalternativen. Voraussichtlich ab 1. Januar 2023 steht dieses Angebot zur Verfügung. Ambulant oder stationär tätige Ärztinnen und Ärzte können ab diesem Zeitpunkt bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, Zweitmeinungen abgeben und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen.

Ärztinnen und Ärzte, die bei einer geplanten Entfernung der Gallenblase als sogenannte Zweitmeiner tätig sein wollen, müssen in einer der folgenden Fachrichtungen qualifiziert sein und mindestens fünf Jahre nach dem Facharztstatus in ihrem Gebiet unmittelbar in der Patientenversorgung tätig gewesen sein:

  • Innere Medizin und Gastroenterologie,
  • Allgemeinchirurgie,
  • Viszeralchirurgie,
  • Kinder- und Jugendchirurgie oder
  • Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder- und Jugend-Gastroenterologie.

Zudem gelten die in der Zweitmeinungs-Richtlinie des G-BA festgelegten generellen Anforderungen, die zweitmeinungsgebende Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich ihrer Qualifikation und Unabhängigkeit erfüllen müssen.

Inanspruchnahme

Wenn das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände gegen den Beschluss hat, wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er tritt dann nicht unmittelbar, sondern am ersten Tag des darauffolgenden Quartals in Kraft: voraussichtlich am 1. Januar 2023.

In Deutschland wird jährlich bei ca. 200 000 Patientinnen und Patienten die Gallenblase entfernt – das ist deutlich mehr als im europäischen Vergleich.

G-BA-Pressemitteilung vom 20.10.2022

BDC ändert seinen Namen

Pressemitteilung des BDC zur Namensänderung des Verbandes in “Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)”

Berlin, den 19. Oktober 2022 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) heißt ab sofort „Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)“. Die Änderung im Vereinsregister verbrieft nun die Entscheidung, die der Verband im Rahmen seiner letzten Mitgliederversammlung getroffen hat.

„Der Anteil weiblicher Verbandsmitglieder ist über die Jahre langsam, aber stetig gestiegen. Aktuell beträgt er etwa 23 Prozent und entspricht damit dem Anteil berufstätiger Chirurginnen in Deutschland. Mit der Umbenennung des Verbandes wollen wir ein Signal setzen und dieser Entwicklung Rechnung tragen“, sagt der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Der BDC hat nicht nur seinen Namen geändert: Die Mitgliederversammlung hat zudem beschlossen, dass dem erweiterten Vorstand künftig mindestens drei weibliche Mitglieder angehören sollen.

Dr. Friederike Burgdorf, BDC-Geschäftsführerin, sagt: „Ziel ist es, mehr Ärztinnen in die Verbandsarbeit zu integrieren und Ihnen so noch mehr Möglichkeiten einzuräumen, den Kurs des Verbandes mitzubestimmen. Damit ist klar, dass wir aktiv an substanziellen Veränderungen zugunsten von Chirurginnen arbeiten.“ Die Zustimmung zu diesen Veränderungen sei im Übrigen sowohl bei den weiblichen als auch männlichen BDC-Mitgliedern gleichermaßen hoch gewesen, so Burgdorf.

BDC und DGCH mahnen maßvolle Erweiterung des AOP-Kataloges an

Pressemitteilung des BDC zum Schreiben an die “Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“: Maßvolle Erweiterung des AOP-Kataloges

Berlin, den 29. September 2022 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) befürworten in einem Schreiben vom 23.9.2022 an die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ eine Ambulantisierung mit Augenmaß.

Grundsätzlich begrüßen BDC und DGCH die Vorschläge aus dem IGES-Gutachten zur Erweiterung des Katalogs von potenziell ambulant durchzuführenden Operationen und stationsersetzenden Eingriffen. Die Umsetzung sollte allerdings schrittweise erfolgen und sich zunächst auf häufig anfallende Eingriffe und Prozeduren beschränken.

Um eine qualifizierte Nachsorge und die Patientensicherheit zu gewährleisten, ist der Begriff der ambulanten Leistungserbringung an die internationalen Gepflogenheiten anzupassen. Das schließt die Möglichkeit einer erweiterten Nachbeobachtung ein, zum Beispiel unter Einbeziehung von Praxiskliniken (Day Surgery) und einer kurzstationären Behandlung.

Die erforderlichen Strukturen für die neuen Versorgungsmöglichkeiten müssen in vielen Krankenhäusern und Praxen allerdings noch geschaffen werden.  „Dabei dürfen wir vertragsärztliche und krankenhausgestützte Strukturen nicht unterschiedlich behandeln“, betont BDC-Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. „So befürworten wir auch ausdrücklich das Prinzip einer Hybrid-DRG unter gleichen Bedingungen für alle Beteiligten, ähnlich wie es bereits in einer BDC-Modellregion in Thüringen erprobt wird.“

Ein zentraler Punkt bei allen Reformplänen ist auch die Gewährleistung der zukünftigen chirurgischen Weiterbildung. „Zahlreiche zu verlagernde, bisher stationär erbrachte Operationen und Prozeduren sind typische Weiterbildungseingriffe. Die jetzige Regelung im Vertrag zum Ambulanten Operieren nach § 115 b SGB V fordert hingegen für ambulante Eingriffe eindeutig den Facharzt-Status, so dass Ärzte in Weiterbildung davon ausgeschlossen wären“, warnt Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rixen, Generalsekretär der DGCH.

BDC und DGCH stehen der Regierungskommission für einen konstruktiven fachlichen Austausch zur Erweiterung des AOP-Kataloges gerne zur Verfügung.

Das Schreiben finden Sie hier: www.bdc.de/schreibenkrankenhausreform/

Weltherztag: Kleine Taktgeber für das Herz

Pressemitteilung des BDC zum Weltherztag: Kleine Taktgeber für das Herz – Schrittmacher, Defibrillator und CRT-Systeme sind lebensrettende Herz-Rhythmus-Implantate

Berlin, den 27.09.2022 – Die Entwicklung verschiedener Herz-Rhythmus-Implantate ist eine medizinische Erfolgsgeschichte, die bereits zahllosen Menschen Lebensqualität zurückgegeben und in vielen Fällen sogar das Leben gerettet hat. Für die moderne Medizin sind diese Systeme unentbehrlich. Am 29. September ist Weltherztag. Schwerpunkt in diesem Jahr sind Herzrhythmusstörungen.

Herzschrittmacher haben die Herzmedizin revolutioniert: 1958 implantierte der schwedische Herzchirurg Åke Senning am Karolinska Hospital der Universität Solna in Stockholm den ersten Herzschrittmacher (HSM) zur Behandlung eines jungen Patienten, der aufgrund einer zu langsamen Herzschlagfolge mehrmals täglich ohnmächtig wurde. Die Implantation markierte einen Wendepunkt in der Behandlung von Patienten, die an Herzrhythmusstörungen leiden. Auf diese Weise wurde erstmals ein künstliches, technisches Gerät zur dauerhaften Behandlung von Herzrhythmusstörungen einem Menschen eingesetzt. Zuvor waren die Patienten, die unter einem krankhaft zu langsamem oder immer wieder aussetzendem Herzschlag litten, auf externe, batteriebetriebene oder gar mit dem Stromnetz verbundene Geräte angewiesen. Dies führte zur Immobilisation und zwang zum dauerhaften Aufenthalt im Krankenhaus. Zudem konnten Stromausfälle oder ein Funktionsverlust den Patienten sogar das Leben kosten. Letztlich war ein unabhängiges, frei bestimmtes Leben nicht mehr möglich.

Heute sind die Aggregate der Herzschrittmachersysteme etwa so groß wie eine Armbanduhr, wiegen etwa 25 Gramm und kosten, in Abhängigkeit von der benötigten Funktion und systembezogenen Eigenschaften, 500 bis 5.000 Euro. Die Einführung der Mikroelektronik in den 1980er Jahren führte zur deutlichen Reduktion der Gehäusegrößen und Lithium-Batterien verlängerten die Haltbarkeit der Herzschrittmacher entscheidend. „Die Implantation eines Herzschrittmachersystems ist ein Routineeingriff, der in einer 30 bis 60-minütigen Operation und fast immer in lokaler Betäubung erfolgt“, erklärt Privat-Dozent Dr. Wolfgang Harringer, Leiter des Fachreferates Herzchirurgie des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie (BDC). „In Deutschland werden etwa 75.000 Herzschrittmacher jährlich neu implantiert.“ Ein Schrittmachersystem besteht aus einem Impulsgeber (Aggregat), und mindestens einer Elektrode (Sonde), die den Impuls des Aggregats an das Herz weiterleitet oder herzeigene Signale – sofern vorhanden – dem Aggregat zurückmeldet. Dadurch wird die Koordination zwischen dem Herzschrittmachersystem und dem Herzen des Patienten ermöglicht, das heißt, der Herzschrittmacher arbeitet nur, wenn der Herzschlag des Patienten zu langsam ist. In Abhängigkeit von der Beanspruchung des Herzschrittmachers muss im Durchschnitt alle neun Jahre das Aggregat in einem erneuten Eingriff ausgetauscht werden.

Gefährlich sind insbesondere auch schnelle Herzrhythmusstörungen aus der Herzkammer, aus denen Kammerflimmern entstehen kann, welches wiederum zum sogenannten Plötzlichen Herztod führt. Ein implantierter Defibrillator (ICD: “Implantierbarer Cardioverter Defibrillator“) durch-bricht dann mittels Elektroschocks das Kammerflimmern, um den drohenden plötzlichen Herztod zu verhindern. „Der Defibrillator erkennt über ein Elektrogramm einen schnellen und lebensbedrohlichen Herzrhythmus und gibt umgehend einen Stromimpuls ab, der den Herzrhythmus normalisiert“, erklärt Herzchirurg Burger. Einen plötzlichen Herztod erleiden in Deutschland schätzungsweise 65.000 Menschen pro Jahr. Aktuell werden alleine in Deutschland jährlich über 21.000 ICD-Systeme implantiert. Das hat viele Menschen in den letzten Dekaden zuverlässig vor dem plötzlichen Herztod bewahrt.

Bei der schweren Herzschwäche (Herzinsuffizienz) werden Systeme zur kardialen Resynchronisationstherapie, kurz CRT-Systeme, eingesetzt. „Da bei einer ausgeprägten Herzinsuffizienz die beiden Herzkammern nicht mehr aufeinander abgestimmt arbeiten, schlägt das Herz unregelmäßig und kann erheblich weniger Blut in den Kreislauf pumpen. Ziel der CRT-Systeme ist es deshalb, die Kontraktion der Herzkammern wieder aufeinander anzupassen, also zu resynchronisieren“, erklärt Dr. Heiko Burger, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Herzrhythmusstörungen der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG). Im Jahr 2020 wurden nach Angaben des jüngst publizierten Deutschen Herzberichtes insgesamt 12.632 CRT-Systeme bundesweit neu implantiert.

Laut Deutschem Herzbericht 2021 wurden in Deutschland im Rahmen der stationären Versorgung von Patienten insgesamt 138.119 Operationen (2020) mit kardialen Rhythmusimplantaten durchgeführt.

Heutzutage haben sich die beschriebenen kardial implantierbaren elektronischen Geräte als solide und weltweit etablierte Methoden der ersten Wahl zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen etabliert, so der Konsens der Herzchirurgen Dr. Harringer und Dr. Burger.

Japanische Studie – Gleiche OP-Qualität von Chirurgen und Chirurginnen

Laut einer japanischen Studie ist es auch bei schwierigen Krebsoperationen egal, ob ein Mann oder eine Frau operiert. Ein Einfluss auf die Häufigkeit von Komplikationen oder die Sterblichkeit der Patienten ist nicht nachweisbar. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt am 30.9.2022 unter Verweis auf das British Medical Journal (2022; DOI: 10.1136/bmj-2022-070568).

Die Chirurgin Sachiyo Nomura von der Universitätsklinik in Tokio hat hierzu die Japanese National Clinical Database ausgewertet. Sie enthält zu über 95 Prozent die Daten der in Japan durchgeführten Operationen.

Drei gastrointestinale Eingriffe mussten für den Vergleich herhalten: die distale Gastrektomie, die totale Gastrektomie, die man in Japan bei den häufigen Magenkarzinomen durchführt, sowie die tiefe anteriore Rektumresektion, eine Standardoperation bei Mastdarmkrebs.

Chirurginnen führten fünf Prozent dieser Eingriffe durch, das entspricht in etwa dem Geschlechteranteil in der Bauchchirurgie. Die Chirurginnen operierten dabei häufiger als ihre männlichen Kollegen Patienten mit schlechtem Ernährungszustand, einer Langzeitbehandlung mit Steroiden oder einem höheren Krankheitsstadium. Das Komplikations- und Sterberisiko war demnach bei von Chirurginnen durchgeführten Operationen erhöht.

Die Operationsergebnisse von Chirurgen und Chirurginnen waren in einer adjustierten Analyse, die diese Unterschiede berücksichtigt, gleich. Dies gilt für die Mortalität in den ersten 30 Tagen nach distalen Gastrektomien, nach totaler Gastrektomie und nach tiefer anteriorer Rektumresektion.

Zur Meldung im Deutschen Ärzteblatt vom 30.9.2022

Facharztseminar Orthopädie/Unfallchirurgie im Oktober: Jetzt anmelden!

Für das “Facharztseminar Orthopädie/Unfallchirurgie” vom 12. bis 15. Oktober 2022 in Leipzig gibt es noch freie Plätze!

Das Seminar dient zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung für Orthopädie/Unfallchirurgie und als Update für Fachärzte. Behandelt werden häufig in der Prüfung gefragte Schwerpunkte und Themen, die Ihnen im Alltag der meisten Kliniken nur selten begegnen wie Tumore, Kinderorthopädie/-traumatologie, Rheumatologie und die Wirbelsäulen- und Beckenchirurgie. Referenten aus ganz Deutschland machen Sie in vier Tagen fit für Ihre Prüfung und bringen Sie auf den neuesten Stand der Behandlungsstrategien und Techniken der Orthopädie/Unfallchirurgie.

Am Ende des Kurses können Sie in einer simulierten Prüfung in geschützter Atmosphäre Ihren eigenen Wissensstand testen.

Hier geht’s zum Programmflyer und zur Anmeldung.

Umfrage zum Fachkräftemangel in den Freien Berufen: Jetzt teilnehmen!

Im Auftrag des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) hat das Institut für Freie Berufe in Nürnberg eine Kurzbefragung zum Thema Fachkräftemangel und -sicherung in den Freien Berufen gestartet.

Da der Fachkräftemangel auch die Angehörigen der Freien Berufe immer mehr betrifft, sollen mit der Befragung valide Daten zum Ausmaß der Probleme und zur weiteren Entwicklung der Thematik erhoben werden. Die Ergebnisse sollen für die Kommunikation mit politischen Entscheidungsträgern (und so zur Untermauerung der freiberuflichen Positionen) genutzt werden. Daher ist eine hohe Teilnahmequote sehr wichtig.

Hier können Sie teilnehmen.

Die Befragung läuft bis zum 14. September 2022 und benötigt etwa 10 Minuten zur Beantwortung.

Nach Angaben des Institutes ist die Befragung anonym. Die gewonnenen Daten würden nur in Gruppen (zum Beispiel nach Unternehmensgröße) ausgewertet und es sei keinerlei Rückschluss auf den Teilnehmer möglich, teilt das Institut mit.