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Chirurgieverbände stellen Bedingungen für eine gelungene Notfallreform

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) fordern Nachbesserungen beim Gesetz zur Reform der Notfallversorgung. „Wir begrüßen insbesondere die angestrebte Entlastung der Krankenhausnotaufnahmen und die verbesserte Patientensteuerung. Allerdings muss der Gesetzentwurf in einigen Punkten dringend modifiziert werden, denn in der vorliegenden Form wird die Reform nicht zu realisieren sein“, erklärt BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Die verpflichtende Einrichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) als sektorenübergreifende Notfallversorgungsstrukturen, bestehend aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung im oder am Krankenhausstandort und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle (ZES) wird generell als positiv angesehen. Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, dass die niedergelassenen Praxen durchgängig (24/7) eine telemedizinische und eine aufsuchende Versorgung bereitstellen.

Eine Erweiterung hin zu einer aufsuchenden Versorgung rund um die Uhr und damit den Aufbau von Doppelstrukturen während der Praxisöffnungszeiten lehnen der BDC und die DGCH strikt ab und fordern, die Öffnungszeiten der Notdienstpraxen in den Integrierten Notfallzentren auf die bisherigen Zeitvorgaben des Notdienstes zu beschränken. „Vor dem Hintergrund des zunehmenden Ärzte- und Fachkräftemangels ist eine durchgängige aufsuchende Versorgung für Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Mobilität – auch unter Zuhilfenahme telemedizinischer Maßnahmen – nicht umsetzbar.“, betont BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. „Chirurgische Unfallpraxen könnten allerdings optional als Kooperationspraxen der INZ fungieren, wenn der zusätzliche Aufwand für die Akutversorgung durch eine Vorhaltepauschale und eine zusätzliche fallbezogene Vergütung refinanziert werden.“

DGCH und BDC befürworten dabei die Beauftragung des GB-A zur Entwicklung eines rechtssicheren Ersteinschätzungsinstruments für die INZ. Die verpflichtende digitale Fallübergabe in einem interoperablen Datenformat innerhalb eines Integrierten Notfallzentrums wird ebenfalls als positiv angesehen. Mittelfristig müsse eine solche digitale Fallübergabe aber auch an die Kooperationspraxen über die Telematik-Infrastruktur ermöglicht werden. Dies erleichtere die Kooperation erheblich und helfe, Bürokratie einzusparen.

Die angestrebte bundesweit einheitliche Vernetzung der Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Rettungsleitstellen, die idealerweise zu einer integrierten Leitstelle („Gesundheitsleitsystem“) für alle Belange der Notfallversorgung führt, werden vom BDC und der DGCH ausdrücklich unterstützt. „Im Ergebnis können durch diese bedarfsgerechte Steuerung sowohl Notaufnahmen als auch Rettungsdienste entlastet werden“, bestätigt DGCH-Generalsekretär Prof. Dr. Schmitz-Rixen. „Eine Umsetzung kann aber nur dann gelingen, wenn vonseiten der Bundesländer gleichzeitig eine gesetzliche Kooperationsverpflichtung für die Rettungsleitstellen auf den Weg gebracht wird. Dies muss normativ unbedingt in der jeweiligen Landesgesetzgebung verankert werden.“ Außerdem seien die Übergangsfristen viel zu kurz und es sei enttäuschend, dass der präklinische Rettungsdienst nicht in die Reformen einbezogen worden sei. In den pädiatrischen INZ sei die Kinder- und Jugendchirurgie nicht in den Notfallstrukturen berücksichtigt.

Die Chirurgie-Verbände kritisieren auch, dass der Aufklärung der Patienten durch Informationskampagnen und Gesundheitserziehung im Gesetzentwurf nichts Konkretes gewidmet ist. „Die Effizienz der Notfallversorgung hängt jedoch ganz wesentlich auch vom Umgang der Betroffenen mit dem System ab“, wie Schmitz-Rixen konstatiert.

Die DGKCH gratuliert dem Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands zum 25. Jubiläum

Im Mai trafen sich die Mitglieder des Berufsverbands der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V. (BNKD) zur feierlichen 25. Jahrestagung in Bielefeld. Die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH), PD Dr. med. Barbara Ludwikowski, gratulierte in ihrer Festrede herzlich zum Jubiläum des kinderchirurgischen Berufsverbands und betonte die gute und wichtige Zusammenarbeit beider Verbände. „Unser gemeinsames Ziel ist eine flächendeckende und finanziell abgesicherte ambulante kinderchirurgische Versorgung. Daran arbeiten wir Hand in Hand – insbesondere in Zeiten des gesundheitspolitischen Wandels“, so Ludwikowski. 

Seit den Neunzigerjahren hat sich die Zahl der ambulanten kinderchirurgischen Praxen vervielfacht. Waren es initial (1993) nur eine Handvoll bundesweit, die sich zunächst in einem „Arbeitskreis niedergelassener Kinderchirurgen Deutschlands“ (ANKID) zusammenschlossen, sind es mittlerweile rund siebzig schwerpunktmäßig ambulant tätige Einrichtungen. Aus dem Arbeitskreis heraus gründete sich dann der „Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V. in seiner heutigen Struktur. Die Gremien- und Verbandsarbeit für die ambulante Kinderchirurgie betreibt der heutige BNKD also nunmehr seit mehr als 25 Jahren. „Mit derzeit rund 50.000 ambulanten kinderchirurgischen Eingriffen pro Jahr leisten die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen einen kleinen, aber wichtigen Teil der hochspezialisierten ambulanten chirurgischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“, erklärt Dr. med. Ralf Lippert, erster Vorsitzender des BNKD.

Auch die Aus- und Weiterbildung des ärztlichen kinderchirurgischen Nachwuchses wird sich zumindest in Teilen in den ambulanten Sektor verlagern müssen. Hier gelte es, gemeinsam gute Strukturen und Bedingungen zu entwickeln, damit das Fach zukunftsfähig werde und bleibe, betont Lippert. Über die berufspolitische und fachliche Arbeit hinaus engagiert sich der BNKD auch sozial, indem er jährlich gemeinnützige Hilfsprojekte mit Spenden unterstützt. Die Fachgesellschaft und den wissenschaftlichen Nachwuchs des kinderchirurgischen Faches bereichert er durch die jährliche Auslobung des Gero-Wesener-Vortragspreises, benannt nach einem der Gründerväter des Berufsverbands. Anlässlich der Jubiläumstagung des BNKD erreichten den Verband Glückwünsche und Grußworte seiner Kooperationspartner, dem Berufsverband der niedergelassenen Chirurgen Deutschlands e.V. (BNC, Jan Henniger), dem Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC, Dr. med. Peter Kalbe), dem Bundesverband ambulantes Operieren e.V. (BAO, Dr. med. Christian Deindl) und dem Berufsverband der Kinder- und JugendärztInnen e.V. (BVKJ, Dr. med. Stefan Trapp), die allesamt eine gut funktionierende Zusammenarbeit im Interesse der ihnen anvertrauten chirurgisch kranken Kinder unterstrichen.

Der BNKD e.V. wird sich auch in Zukunft getreu Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1959 und 02. September 1990: Alle Kinder haben ein Anrecht auf eine optimale kindgerechte medizinische Versorgung für seine Patientinnen und Patienten einsetzen. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie steht dem Berufsverband dabei zur Seite.

Der Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands e.V. hat den Ausbau und die Sicherung der freien Berufsausübung des niedergelassenen Kinderchirurgen zum Wohle der Patienten im Kindes- und Jugendalter zum Ziel. Der Berufsverband fordert eine kinderchirurgische Versorgung, die sich am Stand der Wissenschaft orientiert und unter wirtschaftlich und gesundheitspolitisch vernünftigen Bedingungen erbracht werden kann.

Quelle: DGKCH