01.07.2024 Politik
Strukturabfrage hüftgelenknahe Femurfraktur: Kliniken bekommen mehr Zeit für Korrekturen
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2017/01/ce67085d6896a3fd1b8add74448a6fae-750x499.jpg)
Zum Nachweisverfahren für Kliniken, die hüftgelenknahe Femurfrakturen (Oberschenkelhalsbrüche) behandeln, gibt es organisatorische Anpassungen. Mit einem Beschluss von gestern änderte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dazu seine Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur:
- Die Korrekturfrist für Angaben zur jährlichen Abfrage zu Strukturanforderungen gegenüber den Landesverbänden der Krankenkassen wurde um zwei Wochen verlängert. Statt bis zum 1. März haben Krankenhäuser nun bis zum 15. März dafür Zeit.
- Krankenhäuser, die die Strukturvorgaben des G-BA für die Behandlung von hüftgelenknahen Femurfrakturen nicht mehr erfüllen, müssen neben den Landesverbänden der Krankenkassen auch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) in seiner Funktion als Datenannahmestelle aktiv informieren. Dies ist schriftlich oder elektronisch möglich. Im laufenden Jahr ausgeschiedene Kliniken können auf diese Weise schneller identifiziert werden. Sie werden vom IQTIG dann nicht in der Strukturerhebung erfasst.
Der Beschluss wird derzeit noch vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Quelle: G-BA
Weitere Artikel zum Thema
22.01.2024 Aus- & Weiterbildung
Facharztseminar Gefäßchirurgie am 26.-29.02.2024 in Berlin
Das Facharztseminar Gefäßchirurgie bringt das Spektrum der Gefäßchirurgie in sehr
17.01.2024 Aus- & Weiterbildung
Besonderes Facharztseminar Allgemein-und Viszeralchirurgie 11.-15.03.2024
Zum letzten Mal wird Seminarleiter Prof. Dr. med. Thomas Steinmüller
16.01.2024 Politik
Eckpunkte für eine Reform der Notfallversorgung vorgestellt
Das Gesetz soll im Januar 2025 in Kraft treten.
16.01.2024 Sektorübergreifend
Organspendezahlen in 2023 auf leichtem Erholungskurs
Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Dies sind 96 mehr als in 2022 und entspricht 11,4 Spendern pro Million Einwohner. Im Vergleich zu 2022 (869 Organspender; 10,3 Spender pro Million Einwohner) ist die Zahl der Spenderinnen und Spender damit um 11 Prozent gestiegen. Auch die Summe der in Deutschland postmortal entnommenen Organe, die über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant nach festgelegten medizinischen Kriterien verteilt und schließlich hierzulande oder im Ausland transplantiert werden konnten, ist gestiegen: Sie erhöhte sich um 8,1 Prozent auf 2.877 Organe (2022: 2.662).
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.