17.05.2020 Politik
Strafzahlungen des MDK-Reformgesetzes greifen nicht bei belegärztlicher chirurgischer Tätigkeit
Rundschreiben zur Information unserer belegarzttätigen BDC-Mitglieder
Seit 1. Januar 2020 ist das MDK-Reformgesetz in Kraft getreten: Das Gesetz regelt unter anderem eine Strafzahlung in Höhe von mindestens 300 Euro für Krankenhausträger, denen eine fehlerhafte Abrechnung durch den MDK nachgewiesen wird. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und ihre Landesverbände gehen derzeit mit einer aufmerksamkeitsstarken Kampagne an die Öffentlichkeit, die zum Teil zu Verunsicherung unter unseren Mitgliedern sorgt, die auch belegärztlich an Krankenhäusern tätig sind.
Wir möchten Ihnen deswegen gerne Orientierung geben: Die Krankenhausträger dürfen die Strafzahlungen nicht an die belegärztlich tätigen Chirurgen weitergeben. Die belegärztliche Honorierung erfolgt nach dem EBM, die vom MDK beanstandeten Auffälligkeiten bei den Krankenhausabrechnungen dagegen erfolgen in der Finanzierungssystematik der DRG. Insofern sollten auch keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden, derartige Strafzahlungen zu tragen bzw. zu erstatten.
Um lästige Abrechnungs(nach-)fragen mit dem Krankenhausträger zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich auch weiterhin an die derzeit gültigen G-AEP-Regelungen zur stationären Einweisung von Patienten zu halten und diese auch zu dokumentieren. In Fällen in denen der Patient eine stationäre Einweisung wünscht, wird dieser gebeten, die Kostenübernahmeerstattung im Vorfeld mit seiner Krankenkasse abzuklären.
Wir hoffen, mit diesen Handlungsempfehlungen zur Versachlichung der Debatte beigetragen zu haben.
Rüggeberg JA, Farghal D: Strafzahlungen des MDK-Reformgesetz greifen nicht bei belegärztlicher chirurgischer Tätigkeit. Passion Chirurgie. 2020 April, 10(04): Artikel 05.
Autoren des Artikels
Dr. med. Jörg-Andreas Rüggeberg
Vizepräsident des BDCReferat Presse- & Öffentlichkeitsarbeit/Zuständigkeit PASSION CHIRURGIEPraxisverbund Chirurgie/Orthopädie/Unfallchirurgie Dres. Rüggeberg, Grellmann, HenkeZermatter Str. 21/2328325Bremen kontaktierenDirk Farghal
Stellv. Regionalvertreter des BDC|Landesverband BayernVorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Beleg- und Kooperationsärzte (AG BeKo) im BDCStellv. Vorsitzender RNC im BDCÄrztlicher Leiter MVZ Rothenburg o.d.T. kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
15.02.2021 Aus- & Weiterbildung
Save the Date: DCK 2021 DIGITAL vom 13. bis 16. April
Das Programm startet bereits in der Vorwoche mit dem Prä-Kongress, auf dem in Form von „RapidCommunication-Sessions“ die ePoster sowie die Abstracts der Sektion Chirurgische Forschung vorgestellt und präsentiert werden.
03.02.2021 Politik
Petition zur Aufwertung der Pflege läuft noch 8 Tage
Mehr als 190.000 Unterzeichner hat die vom Magazin Stern initiierte Bundestags-Petition "Pflege braucht Würde", die der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. unterstützt.Dabei steht im Fokus, die Arbeitsbedingungen Pflegender nachhaltig und von Grund auf zu verbessern.
02.02.2021 Politik
Chefarztstelle: Balance zwischen Ökonomie und ärztlicher Autonomie
Wirtschaftliche Ziele spielen bereits im Bewerbungsgespräch zukünftiger ChefmedizinerInnen eine tragende Rolle. Es gibt jedoch Möglichkeiten für KandidatInnen, ihre ärztliche Autonomie höher zu gewichten,
27.01.2021 Politik
Gesundheits-Apps: KV-App-Radar gibt Überblick
Sensible Daten schützen und für alle Ärztinnen und Ärzte verbindliche Regelungen schaffen - das soll die von der Politik in Auftrag gegebene IT-Sicherheitsrichtlinie bewirken. Auch sollen Risiken wie Datenverlust oder Betriebsausfall damit minimiert werden.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.