01.02.2020 Fachübergreifend
Editorial: Stirb langsam – wird das MDK-Reformgesetz zum Stolperstein für die „kleinen Häuser“?
Nun soll ein neues System der integrierten Notfallversorgung mit den Elementen einer telefonischen Lotsenfunktion und sogenannter Integrierter Notfallzentren an Krankenhäusern helfen, die Vermittlung des richtigen Patienten in die jeweils angemessene Versorgungsstruktur sicherzustellen. So sieht es der Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung aus dem Januar 2020 vor.
Klar ist, dass die Behandlungspfade von Patienten nicht an der Sektorengrenze enden und durchaus nicht immer als optimal zu bezeichnen sind. Fehlsteuerung resultiert nicht nur aus den Patientenströmen in die Notaufnahmen und deren mangelnder Filterfunktion, sondern auch aus der Unterfinanzierung des ambulanten Operierens, stationären Überkapazitäten und der Verweigerungshaltung relevanter Player, wenn es um die Zulassung von intermediären Strukturen wie Praxiskliniken geht. Und bei all dem stehen wir Ärzte nicht im luftleeren Raum, sondern sind Teil dieses funktionellen Systems, dessen Rahmenbedingungen das ärztliche Handeln prägen und daher stetig zu überdenken und zu verbessern sind.
Vor diesem Hintergrund haben die entsprechenden Veröffentlichungen u. a. der Leopoldina, der TU-Berlin, der Bertelsmann-Stiftung und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen für ein gewisses Aufsehen gesorgt, und auch das Ergebnis der Bund-Länder-Kommission zur Neuordnung der Sektorengrenze wird mit Spannung erwartet. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang, und auch schon durch den Bundestag verabschiedet, ist die Änderung des § 115b SGB V – ein kleines Detail im MDK-Reformgesetz. Danach soll der Katalog für ambulante durchführbare Operationen bis Mitte 2021 erweitert werden – nun z. B. auch um stationsersetzende „Behandlungen“ – und eine neue Vergütungsordnung dafür erstellt werden. Zusammen mit den weiteren Vorgaben des MDK-Reformgesetzes, z. B. Abschläge von mindestens 300 Euro je beanstandeter Krankenhausrechnung, wird der Druck auf die Häuser enorm steigen, Eingriffe zunehmend ambulant vorzunehmen. Für Häuser, die einen großen Anteil ihrer Leistungen in diesem Segment mit ambulantem Potenzial erbringen, könnte dies bereits kurzfristig – und auch in Abhängigkeit von der zu überarbeitenden Vergütungsordnung – gravierende Folgen haben.
HinweisIn einer der folgenden Ausgaben der PASSION CHIRURGIE wird Herr Jochen Metzner, Leiter der Abteilung Gesundheit im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie in Rheinland-Pfalz und Mitglied der Bund-Länder-Kommission, die Beratungsergebnisse der Kommission aktuell für Sie kommentieren. |
In der aktuellen PASSION CHIRURGIE stellen wir Ihnen die durchaus positive Einschätzung aktueller Entwicklungen durch den GKV-Spitzenverband vor, der – Obacht – vorsorglich bereits auf künftig mögliche negative (!) Erlöse von Krankenhäusern hinweist und das MDK-Reformgesetz als echte „Chance“ begreift, das „im internationalen Vergleich enorm hohe Ambulantisierungspotenzial in Deutschland endlich zu heben“. Lesen Sie über ein Innovationsfondsprojekt der Universität Hamburg, in dem Gesundheitsökonomen Grundlagen schaffen für eine neue, intersektorale Gebührenordnung und darauf hinweisen, dass in England ambulante Eingriffe genauso gut wie stationäre Eingriffe vergütet werden. Und informieren Sie sich in dieser Ausgabe über den aktuellen Stand des BDC|Pilotprojekts „Hybrid DRG Thüringen – Neue Wege im Gesundheitswesen“ in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und der Techniker Krankenkasse (TK) unter der Leitung von Herrn Dr. S. Dittrich.
Burgdorf F: Editorial: Stirb langsam – wird das MDK-Reformgesetz zum Stolperstein für die „kleinen Häuser“? Passion Chirurgie. 2019 Fabruar;10(02): Artikel 01.
Autor des Artikels
Dr. med. Friederike Burgdorf
GeschäftsführerinBerufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)Luisenstraße 58/5910117Berlin kontaktierenWeitere Artikel zum Thema
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