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Der BDC hat heute eine Stellungnahme zur aktuellen Version einer neuen GOÄ, die dem Bundesministerium für Gesundheit zur Rechtsverordnung vorgelegt werden soll an die Bundeärztekammer geschickt. Der Verband begrüßt, dass ein Jahrzehnte laufender Prozess zu einem vorläufigen Abschluss gebracht worden ist. “Naturgemäß richtet sich der Blick primär auf die Bewertungen der Leistungen und verursacht allgemeine Frustration. Dabei werden die übergeordneten Aspekte oft übersehen oder jetzt neu kritisiert, obwohl diese seit Jahren auch durch entsprechende Ärztetagsbeschlüsse Bestand haben”, erklärt BDC-Vizepräsident Dr. Jörg-A. Rüggeberg.

Der BDC hat erreichen können, dass konkrete Nachverhandlungen zu einzelnen offensichtlich unterbewerteten Gebührenordnungspositionen zugesagt worden sind. Wenn dies zu akzeptablen Korrekturen führt, empfiehlt er die Annahme des vorgelegten Entwurfs vom Grundsatz her, denn es bedürfe nach 30 Jahren Stagnation dringend einer Modernisierung. Vor Abschluss der zugesagten Nachverhandlungen ist ein Versand der fast 1000 Seiten der GOÄ allerdings noch nicht zielführend, zumal am Ende Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach darüber entscheiden muss.

250924_BÄK_Reinhardt_Stellungnahme des BDC zur neuen GOÄ

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