Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e. V. (BDC) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit einer Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte.
Die formulierten Änderungen zielen darauf ab, die Leistungen zur Todesfeststellung differenzierter zu beschreiben und entsprechend des erforderlichen ärztlichen Zeitaufwands für eine sorgfältige Durchführung zu vergüten. Insbesondere die mögliche Differenzierung zwischen einem bekannten und einem unbekannten Verstorbenen, ähnlich wie dies im Notdienst bereits vorgesehen ist, stellt in diesem Zusammenhang aus Sicht des BDC aufgrund des korrespondierenden zeitlichen Aufwands eine Verbesserung dar.
Aus Sicht des BDC ist der Referentenentwurf einschließlich der vorgesehenen Vergütungen für die zu erbringenden Leistungen sachgerecht.