22.01.2019 Krankenhaus
Schuss vor den Bug
Der Bundesgesundheitsminister will in bestimmten Fällen, in denen es um innovative, für die Patienten wichtige Leistungen geht, selbst entscheiden, ob sie von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Dieses Recht soll gelten, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss als Machtgremium der Selbstverwaltung nicht tätig wird, oder wenn er dagegen entschieden hat. Die Regelung soll als Änderungsantrag des Bundesgesundheitsministeriums zur Aufnahme weiterer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingebracht werden.
Aktueller Hintergrund dürfte das Verhalten der Krankenkassen gerade in jüngster Zeit sein. In exzessiver Weise haben einige von ihnen Ende vorigen Jahres die Krankenhäuser mit Tausenden von Gerichtsverfahren überzogen, ohne Rücksicht darauf, dass damit das erfolgreiche Netz der Schlaganfallversorgung erheblich gefährdet wurde. Jens Spahn geißelte das in seinem Eröffnungsvortrag zum 41. Deutschen Krankenhaustag im November in Düsseldorf bereits als „Irrsinn, Starrsinn und Wahnsinn.“
Dieses Verhalten aber sei nur der Höhepunkt einer langen Reihe von Aktionen der Krankenkassen, maßgeblich ihres Spitzenverbandes, gewesen, so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings, die nicht einer besseren Patientenversorgung, sondern vor allem den ohnehin opulent gefüllten Kassen der Krankenkassen gedient hätten. „In den vergangenen Jahren haben sich viele Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht an den Versorgungsrealitäten orientiert, sondern an den Wünschen der Krankenkassen. So wurden innovative Leistungen für die Patienten verzögert oder sogar abgelehnt. Dagegen wiederum ergingen sinnlose bürokratische Regelungen für die Krankenhäuser.“
Die demokratische Legitimation des GBA stehe für den VKD schon längere Zeit in Frage. „Wesentliche Entscheidungen über medizinisch sinnvolle Leistungen, etwa zur Krebstherapie, sollten nicht einer Übermacht der Krankenkassen im GBA überlassen bleiben. Wir sehen ja seit langem, was dabei herauskommt. Wir fordern hier eine neue Struktur, die auch den Leistungsträgern des Systems, wie insbesondere den Krankenhäusern als Anker der Versorgung, mehr Mitspracherechte gibt. Ansonsten verliert dieses Gremium immer mehr von seiner Legitimation in der Praxis.“
Damit stelle der VKD nicht die Selbstverwaltung in Frage, so Dr. Düllings. Im Grunde müsse die vorgesehene Eingriffsmöglichkeit des Bundesgesundheitsministeriums als Schuss vor den Bug gesehen werden. Der Minister habe inzwischen mehrfach betont, dass er ein „Fan der Selbstverwaltung“ sei, wenn sie denn funktioniere. Sie müsse „liefern“.
Die Gefahr einer schleichenden Entmachtung der Selbstverwaltung sieht der VKD daher nicht. Wenn diese eine stärkere politische Einmischung vermeiden wolle, müsse sie sich endlich, vor allem im Interesse der Patientenversorgung, bewegen und ihre Strukturen, Organisation und Verfahren verantwortlich im Sinne ihrer eigentlichen Aufgabe verändern, nämlich der Gestaltung der Gesundheitsversorgung. Nur so gewinne sie wieder an Legitimation.
Quelle: Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V., Oranienburger Straße 17, 10178 Berlin, 15.01.2019
Weitere Artikel zum Thema
30.06.2016 Krankenhaus
KVen müssen bei ambulanten Krankenhausleistungen genau hinsehen!
Im Rahmen einer Strategie-Tagung verabschiedeten Vertreter des BNC und BDC eine gemeinsame Resolution, mit der sie die Kassenärztlichen Vereinigungen zur genauen Prüfung aller im Krankenhaus erbrachten ambulanten Leistungen auffordern.
16.06.2016 Krankenhaus
Krankenhaus Rating Report 2016: Patient Krankenhaus
Die Insolvenzwahrscheinlichkeit deutscher Krankenhäuser ist im Jahr 2014 weitgehend unverändert geblieben. Nach wie vor ist die Kapitalausstattung der Krankenhäuser jedoch unzureichend, der jährliche Investitionsbedarf von mindestens 5,5 Milliarden Euro wird derzeit nicht erreicht.
09.06.2016 Krankenhaus
Gelenkersatz-Patienten in Deutschland gut versorgt
Rund 370.000 Menschen haben in Deutschland im Jahr 2014 ein neues Hüft- oder Kniegelenk erhalten. Die Mehrzahl der Patienten ist Befragungen zufolge mit dem Ergebnis des Eingriffs zufrieden. Doch die Anforderungen an den künstlichen Gelenkersatz werden auch durch die demographischen Veränderungen steigen.
29.04.2016 Krankenhaus
Katalog für Investitionspauschalen in Krankenhäusern für 2016 festgelegt
Der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich auf einen Katalog von Investitionsbewertungsrelationen geeinigt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.