22.01.2019 Krankenhaus
Schuss vor den Bug
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2018/09/iStock-846952396_stormwatch153--750x500.jpg)
Der Bundesgesundheitsminister will in bestimmten Fällen, in denen es um innovative, für die Patienten wichtige Leistungen geht, selbst entscheiden, ob sie von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Dieses Recht soll gelten, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss als Machtgremium der Selbstverwaltung nicht tätig wird, oder wenn er dagegen entschieden hat. Die Regelung soll als Änderungsantrag des Bundesgesundheitsministeriums zur Aufnahme weiterer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingebracht werden.
Aktueller Hintergrund dürfte das Verhalten der Krankenkassen gerade in jüngster Zeit sein. In exzessiver Weise haben einige von ihnen Ende vorigen Jahres die Krankenhäuser mit Tausenden von Gerichtsverfahren überzogen, ohne Rücksicht darauf, dass damit das erfolgreiche Netz der Schlaganfallversorgung erheblich gefährdet wurde. Jens Spahn geißelte das in seinem Eröffnungsvortrag zum 41. Deutschen Krankenhaustag im November in Düsseldorf bereits als „Irrsinn, Starrsinn und Wahnsinn.“
Dieses Verhalten aber sei nur der Höhepunkt einer langen Reihe von Aktionen der Krankenkassen, maßgeblich ihres Spitzenverbandes, gewesen, so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings, die nicht einer besseren Patientenversorgung, sondern vor allem den ohnehin opulent gefüllten Kassen der Krankenkassen gedient hätten. „In den vergangenen Jahren haben sich viele Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht an den Versorgungsrealitäten orientiert, sondern an den Wünschen der Krankenkassen. So wurden innovative Leistungen für die Patienten verzögert oder sogar abgelehnt. Dagegen wiederum ergingen sinnlose bürokratische Regelungen für die Krankenhäuser.“
Die demokratische Legitimation des GBA stehe für den VKD schon längere Zeit in Frage. „Wesentliche Entscheidungen über medizinisch sinnvolle Leistungen, etwa zur Krebstherapie, sollten nicht einer Übermacht der Krankenkassen im GBA überlassen bleiben. Wir sehen ja seit langem, was dabei herauskommt. Wir fordern hier eine neue Struktur, die auch den Leistungsträgern des Systems, wie insbesondere den Krankenhäusern als Anker der Versorgung, mehr Mitspracherechte gibt. Ansonsten verliert dieses Gremium immer mehr von seiner Legitimation in der Praxis.“
Damit stelle der VKD nicht die Selbstverwaltung in Frage, so Dr. Düllings. Im Grunde müsse die vorgesehene Eingriffsmöglichkeit des Bundesgesundheitsministeriums als Schuss vor den Bug gesehen werden. Der Minister habe inzwischen mehrfach betont, dass er ein „Fan der Selbstverwaltung“ sei, wenn sie denn funktioniere. Sie müsse „liefern“.
Die Gefahr einer schleichenden Entmachtung der Selbstverwaltung sieht der VKD daher nicht. Wenn diese eine stärkere politische Einmischung vermeiden wolle, müsse sie sich endlich, vor allem im Interesse der Patientenversorgung, bewegen und ihre Strukturen, Organisation und Verfahren verantwortlich im Sinne ihrer eigentlichen Aufgabe verändern, nämlich der Gestaltung der Gesundheitsversorgung. Nur so gewinne sie wieder an Legitimation.
Quelle: Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V., Oranienburger Straße 17, 10178 Berlin, 15.01.2019
Weitere Artikel zum Thema
07.11.2017 Krankenhaus
Führungskräfte haben Probleme, mit dem ökonomischen Druck umzugehen
Aufgrund des im System angelegten Stresses, der derzeit in Krankenhäusern herrscht, sehen sich Menschen in führenden Positionen nur begrenzt in der Lage, in einer positiven Weise mit den massiven Widersprüchen des Gesundheitssystems umzugehen.
25.10.2017 Krankenhaus
38 Prozent der Krankenhauspatienten wurden im Jahr 2016 operiert
Bei 38 % (7,1 Millionen) der knapp 19,0 Millionen stationär in allgemeinen Krankenhäusern behandelten Patientinnen und Patienten wurde im Jahr 2016 eine Operation durchgeführt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Anteil nicht verändert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war gut die Hälfte der Behandelten, die sich 2016 während ihres Krankenhausaufenthaltes einem chirurgischen Eingriff unterziehen mussten, 60 Jahre und älter.
10.10.2017 Krankenhaus
Orientierungswert für Krankenhäuser 2014 beträgt 1,44 %
Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Er gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist.
04.10.2017 Krankenhaus
Entlassrezept ab 1. Oktober 2017 im Krankenhaus
Ab 1. Oktober 2017 können Klinikärzte ihren Patienten bei deren Entlassung aus dem Krankenhaus ein Rezept über benötigte Arzneimittel zur Einlösung in öffentlichen Apotheken ausstellen und mitgeben. Damit wird eine Regelung des Versorgungsstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2015 umgesetzt.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.