01.03.2020 Schaufenster
Schaufenster März 2020
Leitlinien künftig auch öffentlich finanziert
Leitlinien sind essentiell, wenn um die ärztliche Arbeit in Klinik und Praxis geht. Bislang leisteten die Ärzte diese Arbeit weitestgehend ehrenamtlich. Das ändert sich nun: Durch das im vergangenen Dezember in Kraft getretene Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) besteht künftig die Möglichkeit, neue oder aktualisierte Leitlinien öffentlich zu finanzieren.
Zwei Finanzierungswege stehen hierbei offen: Zum einen können Mittel des beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angeschlossenen Innovationsfonds abgerufen werden, zum anderen können Evidenzrecherchen zu einzelnen klinisch relevanten Fragestellungen in Leitlinien über das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit – nach Beauftragung durch das Bundesgesundheitsministerium – initiiert werden. Das DVG bietet erstmals eine unabhängige Finanzierung von medizinischen Leitlinien. Dies war eine seit Langem erhobene Forderung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF).
MODERNES VERGÜTUNGSSYSTEM
BDC bewertet Vorschläge der KOMV positiv
Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem, kurz KOMV, hat ihren Bericht mit Vorschlägen für ein modernes Vergütungssystem vorgelegt. Kernfrage war, ob das deutsche Gesundheitssystem in der Vergütung ambulant-ärztlicher Leistungen zwei unterschiedliche Systeme für vergleichbare, wenn nicht sogar größtenteils identische medizinische Leistungen benötigt.
Zusammenfassend schlägt die KOMV jetzt eine Harmonisierung der Definition der ärztlichen Leistungen – die sogenannte Leistungslegendierung – vor. Die Preise hingegen sollen weiterhin getrennt für die GKV und die PKV vereinbart werden. Damit ist eine einheitliche Gebührenordnung vom Tisch. Dies bewertet der BDC positiv…
Aktuelle BDC|Umfragen
Bewerbung als leitender Chirurg: Konflikt zwischen Ökonomie und Chirurgie
Der Konflikt zwischen ökonomischem Druck und ärztlichen Zielsetzungen in der Chirurgie wird zunehmend in den Fach- und Laienmedien thematisiert. Der BDC führt deshalb eine wissenschaftliche Untersuchung durch, mit der Handlungsspielräume für ÄrztInnen in Führungsfunktionen aufgezeigt werden sollen. Grundlage ist eine (streng anonyme) Befragung leitender ÄrztInnen.
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Ab 1. Januar 2018 haben gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren Anspruch auf die Untersuchung. Zur Abrechnung des Ultraschallscreenings auf Bauchaortenaneurysmen werden zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Das haben KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss beschlossen.
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Der plötzliche Herztod ist eine der führenden Todesursachen in Europa. Um die Forschung im Bereich der Reanimation auf eine gemeinsame europäische Datenbasis zu stellen, starten 29europäische Reanimationsregister im Oktober 2017 die zweite gemeinsame Studie EuReCa TWO (European Registry of Cardiac Arrest).
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Ab 2018 wird es eine Änderung des Ärztevertrages zwischen der DGUV und der KBV und die Einrichtung einer Clearingstelle für Gebührenfragen auf Bundesebene geben. Das wurde in der letzten Sitzung der „§ 52-Kommission (KBV-DGUV)“ beschlossen. Dafür entfallen die „Schlichtungsstellen“ auf Landesebene.
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