18.12.2020 Schaufenster
Schaufenster Dezember 2020
Auszeichnung vom Deutschen ÄrztInnenbund: „Mutige Löwin“ engagiert sich für gerechte Arbeitsbedingungen
Weil ein neuer Chef kam, der seine eigenen Leute mitbrachte, wurde PD Dr. Doreen Richardt von ihrer Arbeit an der Klinik für Herz und thorakale Gefäßchirurgie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein freigestellt. Das wollte die Ärztin – obwohl es durchaus eine übliche Praxis ist – nicht hinnehmen und ging vor Gericht. Sie bekam Recht und machte damit die Zustände in der medizinischen Personalführung öffentlich.
Dem Deutschen Ärztinnenbund war das eine Ehrung wert. Dr. Doreen Richardt erhielt die Ehrennadel in Form eines Löwinnenkopfes mit Reißzahn für ihr berufspolitisches Engagement. Sie habe sich vorbildlich für gerechte Arbeitsbedingungen eingesetzt, so die Begründung. Doreen Richardt: „Es freut mich, dass die ergangenen Urteile Effekte zeigen. An Universitäten gibt es nun Bestrebungen, die Berufungsverfahren zu verändern. Außerdem hat sich das rechtliche Verhältnis zwischen Universitäten und universitären Arbeitgebern, wie den Universitätskliniken, konkretisiert. Es wurde klargestellt, dass universitäre Arbeitgeber arbeitsrechtliche Entscheidungen nicht in allen Konstellationen losgelöst von Universitäten treffen können.“
BDC-Analyse: Umsetzung der Coronavirus-Testverordnung in der Chirurgie
Der BDC hat detailliert die Inhalte und die Umsetzungen der Nationalen Teststrategie untersucht und erläutert sie für Sie zum Nachlesen. Diese hat Relevanz vor allem in Bezug auf das präoperative Testen asymptomatischer Patienten.
Wir haben versucht, die Essenz aus der aktuellen Rechtsverordnung in einigermaßen allgemeinverständliche Hinweise zu formulieren. Rechtlich bindend ist aber stets der Verordnungstext. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, zusätzlichen Rat beim zuständigen Gesundheitsamt, der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Landeskrankenhausgemeinschaft einzuholen.
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