03.03.2023 Politik
Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege gibt Gutachten 2023 heraus
Der Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege (SVR) hat die Krisenfestigkeit des Gesundheitssystems in Deutschland genauer untersucht. Die Ergebnisse sind in dem neuen Gutachten – „Resilienz im Gesundheitswesen. Wege zur Bewältigung künftiger Krisen“ – festgehalten, das er Januar Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach überreicht hat. Laut SVR betreffen Ereignisse wie die Corona-Pandemie, der Krieg in Europa, Hochwasser, Waldbrände und Hitzewellen als Folgen des Klimawandels, unterbrochene Lieferketten und Energieknappheit auch die Gesundheit der Menschen und ihre gesundheitliche Versorgung.
Um aufzuzeigen, wie das Gesundheitssystem und die Menschen, die in diesem System arbeiten, besser auf künftige Krisen vorbereitet werden können, beleuchtet der Sachverständigenrat einzelne Versorgungsbereiche: den Öffentlichen Gesundheitsdienst, die Akutversorgung und die Langzeitpflege. Zudem untersucht er konkrete Strategien zur Stärkung der Lieferketten, der zielgruppengerechten
Kommunikation und der wissenschaftlichen Politikberatung sowie zur Verbesserung des akuten Krisenmanagements. Im letzten Teil des Gutachtens werden diese Empfehlungen exemplarisch auf die absehbaren Herausforderungen des Gesundheitssystems durch Hitze und weitere Pandemien angewandt.
SVR-Vorsitzender Prof. Dr. med. Ferdinand Gerlach: „Aus den aktuellen Krisen wurden bislang nicht die notwendigen Schlüsse gezogen. […] Unser Gesundheitssystem ist hochkomplex, ein behäbiges Schönwettersystem, das unter unzulänglicher Digitalisierung und einem formaljuristisch leerlaufenden Datenschutzverständnis leidet.” Der Sachverständigenrat erklärt, dass es für viele Bereiche und Herausforderungen bereits gute Analysen und konkrete Konzepte zur Resilienzstärkung gebe: zum Beispiel Pandemie- oder Hitzepläne. Aber sie verstaubten oft in Schubladen anstatt konsequent umgesetzt und eingeübt zu werden.
Quelle: SVR Gesundheit
Das Gutachten: “Resilienz im Gesundheitswesen. Wege zur Bewältigung künftiger Krisen”
Weitere Artikel zum Thema
09.08.2021 Aus- & Weiterbildung
Noch freie Plätze für KBV-Webinar zu Kommunikationsdienst kv.dox
Die KBV bietet an vier Terminen im September ein einstündiges Webinar zum Kommunikationsdienst kv.dox an
09.08.2021 Aus- & Weiterbildung
DGUV ermöglicht UMED-Fortbildungsnachweis weiterhin online
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat die Jubiläumstagung zum 100-jährigen Bestehen des Durchgangsarztverfahrens bis zum 31.12.2021 zu verlängert.
01.08.2021 Politik
Bundestagswahl 2021: Wie möchte die Politik das Gesundheitswesen verändern?
Einschätzung der Wahlprüfsteine 2021 Sind Sie noch unentschlossen? Oder wissen
12.07.2021 Politik
Offener Brief des Deutschen Ärztinnenbundes zum Mutterschutzgesetz
Sehr geehrte/r …., das Ziel des am 01. Januar 2018 in Kraft getretenen novellierten Mutterschutzgesetzes sollte die diskriminierungsfreie Teilhabe von schwangeren Frauen an ihrem Arbeitsplatz sein. Ein Bundesausschuss Mutterschutz sollte die novellierte Gesetzgebung evaluieren und basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen anhand sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Regeln optimieren. Mehr als drei Jahre nach Einführung des Gesetzes ist die Realität verheerend. Es behindert schwangere Ärztinnen, aber auch andere Beschäftigte im Gesundheitswesen, übermäßig in ihrer Berufsausübung – und mindert so ihre Karrierechancen. Die zugesagte Optimierung ist bis heute unterblieben.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.