19.04.2021 Aus-, Weiter- & Fortbildung
S3-Leitlinie zur EKIT-Hüfte veröffentlicht
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) hat die S3-Leitlinie „Evidenz- und konsensbasierte Indikationskriterien zur Hüfttotalendoprothese bei Coxarthrose (EKIT-Hüfte)“ veröffentlicht.
Die Implantation einer Hüfttotalendoprothese (Hüft-TEP) ist der häufigste endoprothetische Eingriff in Deutschland. Es bestehen allerdings deutlich regionale Unterschiede in der Versorgungshäufigkeit und zudem sind trotz überwiegend sehr guter Ergebnisse auch Risiken mit diesem Eingriff verbunden. Die korrekte Indikationsstellung hat deshalb sowohl für die individuellen Patient*innen als auch gesundheitsökonomisch eine sehr hohe Relevanz für das deutsche Gesundheitssystem.
Zielorientierung der Leitlinie
Ziel der Leitlinie ist es, Indikations- bzw. Kontraindikationskriterien zur Hüft-TEP auf der Basis von evidenz- und konsensbasierten Empfehlungen abzuleiten. Bei einer breiten Anwendung dieser Kriterien wird die Entscheidungsfindung unterstützt und eine Versorgungsgerechtigkeit ermöglicht. Bisher existieren zwar verbindliche Leitlinien zur Therapie der Coxarthrose, aber keine expliziten und verbindlichen Empfehlungen für die konkrete Indikationsstellung zur Hüft-TEP. Mit der genannten Zielstellung haben die Autor*innen der Leitlinie klinisch relevante Fragestellungen zu den folgenden Themenkomplexen beantwortet, die im Detail im Leitlinienreport aufgeführt sind (siehe Kapitel 4 und siehe Anlage 1 im Leitlinienreport):
- Diagnosesicherung (Sicherung des objektiven Therapiebedarfs),
- Leidensdruck der Patient*innen (Erfassung des subjektiven Therapiebedarfs),
- Prüfung alternativer Therapiemaßnahmen (Prüfung der Zweckmäßigkeit),
- Kontraindikationen,
- Optimierung modifizierbarer Risikofaktoren
- Partizipative Entscheidungsfindung.
Die Empfehlungen der Themenkomplexe soll Ärzt:innen bei der Einschätzung des Therapiebedarfs unterstützen, Gefahren und Risiken für die Patient:innen identifizieren, ausschließen bzw. minimieren, zu einer besseren Information von Patient:innen beitragen und zu einer partizipativen Entscheidungsfindung zwischen Ärzt:innen und Patient:innen führen. In Zusammenschau ermöglichen die genannten Punkte eine fundierte ärztliche Indikationsstellung und damit die Sicherstellung einer bedarfsgerechten und zweckmäßigen Patient:innenversorgung.
Mehr details finden Sie unter www.awmf.org
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