08.03.2018 Politik
Resolution: Zukunftssichere Versorgung nur mit der Selbstverwaltung
Mit Befremden haben die Delegierten der Vertreterversammlung der KBV auf aktuelle Bestrebungen der Gesundheitspolitik, in die Selbstverwaltung einzugreifen, reagiert. In einer heute verabschiedeten Resolution fordern sie die Politik auf, die bewährten Prinzipien der Freiberuflichkeit und den notwendigen Spielraum für die Selbstverwaltung zu erhalten.
„Die Scheindebatte um eine angebliche Zwei-Klassen-Medizin und um eine postulierte Terminungerechtigkeit weisen wir als realitätsfern und unsachlich zurück“, heißt es in der Resolution. Eine Leistungsausweitung, wie im Koalitionsvertragsentwurf angekündigt, sei mit den Budgets in der ambulanten Versorgung nicht vereinbar.
Schon heute betrage die durchschnittliche Arbeitszeit der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten 52 Stunden pro Woche. Daher sei nicht die Mindestsprechstundenzeit von 20 auf 25 Stunden auszubauen, sondern die Bürokratie von insgesamt 50 Millionen Stunden pro Jahr in den Praxen zurückzufahren. „Wie die Arbeitszeit zu gewichten ist, kann in den Praxen vor Ort und anhand der jeweiligen Versorgungsnotwendigkeiten am besten beurteilt werden“, stellten die Delegierten klar.
Der nachwachsenden Generation müssten Bedingungen bereitet werden, die „eine Entscheidung für die Niederlassung begünstigen und nicht behindern“. Dazu gehörten beispielsweise, Regresse abzuschaffen und die sprechende Medizin aufzuwerten.
Eingriff in Praxisführung
Die Budgetierung im ambulanten Bereich hatte zuvor auf der VV auch KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen angeprangert. Damit würden Gelder für Behandlungen vorenthalten und somit die Versorgung der Patienten gefährdet. Zudem bezeichnete der KBV-Chef die geplante Ausweitung der Mindestsprechstundenzeit als einen „unzumutbaren Eingriff in die Arbeitszeitgestaltung und Praxisführung von uns Freiberuflern“.
Ausbau der 116117
Den Ausbau der bundeseinheitlichen Rufnummer 116117 kündigte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister an. Dem Aktionismus der Politik müsse man vorgreifen und als Selbstverwaltung eine griffige und klare Lösung präsentieren. Die 116117 müsse ein leistungsfähiges, technisch einwandfrei funktionierendes Angebot mit kurzen Wartezeiten für die Anrufer sein. Außerdem müsse die Rufnummer mit einem Einschätzungssystem verbunden werden, das es erlaube, bereits vor jedem Arztkontakt das Anliegen des Anrufers zu erkennen und zu kanalisieren.
Fristverlängerung für VSDM
Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel betonte, dass die KBV um eine weitere Fristverlängerung für die Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) um ein halbes Jahr bis Mitte 2019 kämpfen werde, um das Sanktionsrisiko für die Praxen zu entschärfen. Schließlich seien nicht die Vertragsärzte Schuld an den Verzögerungen, sondern der Markt, der die notwendigen Komponenten nicht liefern könne.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, 02.03.2018
Weitere Artikel zum Thema
30.03.2018 Niederlassung
EU-Datenschutzgrundverordnung: Praxisinformation
Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union gilt vom 25. Mai 2018 an. Zusammen mit dem im Juli 2017 neu gefassten Bundesdatenschutzgesetz erfolgte eine grundlegende Neuordnung des Datenschutzrechts in Deutschland. Diese datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind auch für Ärztinnen und Ärzte relevant. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben deshalb ihre Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis aktualisiert und ergänzt.
28.03.2018 Politik
Anzahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte steigt rasant
Der Strukturwandel in der vertragsärztlichen Versorgung hat sich auch im Jahr 2017 ungebrochen fortgesetzt: Die Anzahl der niedergelassenen Vertragsärzte ist weiter zurückgegangen, während die Anzahl der angestellten Ärztinnen und Ärzte in Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren erneut stark zugenommen hat. Dies zeigt die Bundesarztregister-Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Stand: 31.12.2017), in der alle Ärztinnen und Ärzte erfasst sind, die Patienten der gesetzlichen Krankenkassen ambulant behandeln dürfen.
27.03.2018 Politik
Weitere 93 Projektanträge zu neuen Versorgungsformen
Innerhalb der gesetzten Frist sind beim Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) 93 Anträge zur Förderung von Projekten zu neuen Versorgungsformen eingegangen. Zu allen sechs Themenfeldern der jüngsten Förderwelle wurden Anträge eingereicht.
26.03.2018 Fachübergreifend
Was macht die Digitalisierung mit der Attraktivität des Arztberufes?
Im Juni 2017 erschien in der Neuen Züricher Zeitung ein Artikel von Alan Niederer: „Ich und mein digitaler Avatar. Wie das Wetter lassen sich auch Krankheiten am Computer simulieren“. Darin wird ein fiktiver Arztbesuch im Jahre 2050 dargestellt:
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.