29.10.2019 Politik
Reinhardt: „Gewalt gegen Ärzte hart bestrafen und gesellschaftlich ächten”
Zu der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, das Strafrecht bei Gewalt gegen Ärzte und Rettungskräfte zu verschärfen, erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:
„Härtere Strafen für Prügler und Pöbler in Gesundheitseinrichtungen können abschreckend wirken und sind deshalb gut und richtig. Wir verstehen die angekündigte Strafrechtsverschärfung aber auch als eine Solidaritätsadresse der Politik an all jene, die oftmals sogar ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzen, um anderen Menschen in Notsituationen zu helfen. Die Initiative des Bundesgesundheitsministers kann ein starkes Signal dafür sein, Gewalt gegen Retter und Helfer gesellschaftlich zu ächten. Wir nehmen deutlich war, dass die Aggressivität gegen Ärzte und andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen seit Jahren zunimmt. Auf den Straßen werden Notärzte und Rettungssanitäter angegriffen. In den Notfallambulanzen passiert es immer wieder, dass Patienten wegen langer Wartezeiten aggressiv werden. Einige Krankenhäuser beschäftigen bereits Sicherheitsdienste, um ihr Personal zu schützen. Aus diesen Gründen setzt sich die Bundesärztekammer seit langem für entsprechende gesetzliche Regelungen ein. Auch der Deutsche Ärztetag hatte in diesem Jahr gefordert, den strafrechtlichen Schutz für Hilfeleistende bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not zu erweitern. Nach den bisherigen Äußerungen des Ministers geht die angekündigte Gesetzesinitiative in diese Richtung.
Aber auch außerhalb der Notfallversorgung sind Ärztinnen und Ärzte von Gewalt betroffen. Nach einer Studie des Deutschen Ärzteblattes sind 91 Prozent der Hausärzte bei der Arbeit Opfer von aggressivem Verhalten geworden. Eine weitere Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass jeder vierte Arzt schon einmal körperlich angegriffen oder physisch bedroht worden ist. Fast 40 Prozent der Ärzte berichten zudem über verbale Gewalt in den letzten zwölf Monaten. Die jeweiligen Angebote der Ärztekammern zur Gewaltprävention erstrecken sich von Meldeangeboten bis hin zu konkreten Beratungsleistungen, Deeskalationskursen, Sicherheitstrainings und Kommunikationskursen.
Es ist gut, dass unsere Bemühungen nun von Seiten des Gesetzgebers flankiert werden sollen. Darüber hinaus brauchen wir Aufklärungskampagnen, die verdeutlichen, dass die Sicherheit von Ärzten und anderen Angehörigen von Gesundheitsberufen unverzichtbare Voraussetzung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist. Jeder Einzelne ist gefordert, jeglicher Form von verbaler oder körperlicher Gewalt in Praxen, Rettungsambulanzen oder im öffentlichen Raum entgegenzutreten, soweit es die eigene Sicherheit zulässt.”
Quelle: Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 29.10.2019
Weitere Artikel zum Thema
01.11.2019 Aus- & Weiterbildung
Strukturierte Grundvoraussetzungen für das Praktische Jahr
Die Nachwuchsproblematik in der Chirurgie ist Realität und gleichzeitig omnipräsent in der wissenschaftlichen, aber auch allgemeinen Literatur. Große Übersichtsarbeiten konnten bereits zeigen, dass verschiedene Aspekte der Ausbildung im Praktischen Jahr (PJ) die Motivation der Studierenden eine chirurgische Karriere anzustreben deutlich beeinflussen können. Auch wenn die im Mai 2012 geänderte Approbationsordnung bereits einige dieser Aspekte auf den Weg gebracht hat – beispielsweise die Einführung eines Logbuches – gibt es weiterhin deutliches Verbesserungspotenzial in der immer noch stark fakultäts-, klinik-, und personenabhängigen Ausbildungsqualität im PJ.
31.10.2019 Politik
Honorarberichte 1. Halbjahr 2017: Leichtes Plus zu Jahresbeginn
Die Honorarumsätze der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind in den ersten drei Monaten 2017 um zwei Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Im zweiten Quartal 2017 schlägt dagegen ein Minus von einem Prozent zu Buche. Das geht aus den aktuellen Honorarberichten der KBV hervor.
30.10.2019 Politik
Bundestag beschließt MDK-Reformgesetz
Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und ist als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen systematisch vermindert werden. Das sind Ziele des „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“, über das der Deutsche Bundestag heute in 2./3. Lesung entscheidet.
30.10.2019 Politik
Bundestag beschließt das Digitale-Versorgung-Gesetz
Ärzte können künftig digitale Anwendungen, wie Tagebücher für Diabetiker, Apps für Menschen mit Bluthochdruck, zur Unterstützung der Physiotherapie oder bei vielen weiteren Erkrankungen verschreiben. Diese werden von den Krankenkassen erstattet. Damit Patienten gute und sichere Apps schnell nutzen können, wird für die Hersteller ein neuer, zügiger Weg in die Erstattung geschaffen: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft Sicherheit, Funktion, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit der Produkte. Innerhalb eines Jahres muss der Hersteller nachweisen, dass die App die Versorgung verbessert.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.