29.10.2019 Politik
Reinhardt: „Gewalt gegen Ärzte hart bestrafen und gesellschaftlich ächten”
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2019/10/iStock-183343625_Gewalt_ncolas_-750x515.jpg)
Zu der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, das Strafrecht bei Gewalt gegen Ärzte und Rettungskräfte zu verschärfen, erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:
„Härtere Strafen für Prügler und Pöbler in Gesundheitseinrichtungen können abschreckend wirken und sind deshalb gut und richtig. Wir verstehen die angekündigte Strafrechtsverschärfung aber auch als eine Solidaritätsadresse der Politik an all jene, die oftmals sogar ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzen, um anderen Menschen in Notsituationen zu helfen. Die Initiative des Bundesgesundheitsministers kann ein starkes Signal dafür sein, Gewalt gegen Retter und Helfer gesellschaftlich zu ächten. Wir nehmen deutlich war, dass die Aggressivität gegen Ärzte und andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen seit Jahren zunimmt. Auf den Straßen werden Notärzte und Rettungssanitäter angegriffen. In den Notfallambulanzen passiert es immer wieder, dass Patienten wegen langer Wartezeiten aggressiv werden. Einige Krankenhäuser beschäftigen bereits Sicherheitsdienste, um ihr Personal zu schützen. Aus diesen Gründen setzt sich die Bundesärztekammer seit langem für entsprechende gesetzliche Regelungen ein. Auch der Deutsche Ärztetag hatte in diesem Jahr gefordert, den strafrechtlichen Schutz für Hilfeleistende bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not zu erweitern. Nach den bisherigen Äußerungen des Ministers geht die angekündigte Gesetzesinitiative in diese Richtung.
Aber auch außerhalb der Notfallversorgung sind Ärztinnen und Ärzte von Gewalt betroffen. Nach einer Studie des Deutschen Ärzteblattes sind 91 Prozent der Hausärzte bei der Arbeit Opfer von aggressivem Verhalten geworden. Eine weitere Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass jeder vierte Arzt schon einmal körperlich angegriffen oder physisch bedroht worden ist. Fast 40 Prozent der Ärzte berichten zudem über verbale Gewalt in den letzten zwölf Monaten. Die jeweiligen Angebote der Ärztekammern zur Gewaltprävention erstrecken sich von Meldeangeboten bis hin zu konkreten Beratungsleistungen, Deeskalationskursen, Sicherheitstrainings und Kommunikationskursen.
Es ist gut, dass unsere Bemühungen nun von Seiten des Gesetzgebers flankiert werden sollen. Darüber hinaus brauchen wir Aufklärungskampagnen, die verdeutlichen, dass die Sicherheit von Ärzten und anderen Angehörigen von Gesundheitsberufen unverzichtbare Voraussetzung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist. Jeder Einzelne ist gefordert, jeglicher Form von verbaler oder körperlicher Gewalt in Praxen, Rettungsambulanzen oder im öffentlichen Raum entgegenzutreten, soweit es die eigene Sicherheit zulässt.”
Quelle: Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 29.10.2019
Weitere Artikel zum Thema
11.01.2022 Krankenhaus
Roboter im OP: Kassen für bessere Datenlage und Zentrenbildung
Laut einer Meldung des Deutschen Ärzteblattes (11.1.2022) können sich Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen breiteren Einsatz robotergestützter Operationssysteme einschließlich Kostenübernahme vorstellen, sofern ausreichend Daten zur Verfügung stehen, die den Nutzen und die Überlegenheit der Technik belegen.
07.01.2022 Krankenhaus
Länder beantragen drei Milliarden Euro Fördermittel für Krankenhäuser
Mehr als 6.000 Anträge mit einem Volumen von über drei Milliarden Euro haben die Bundesländer insgesamt bis zum 31. Dezember 2021 im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) gestellt.
03.01.2022 Politik
2022 – Was ist neu?
Zum 1. Januar 2022 und im Verlauf des Jahres 2022 treten in der Gesundheit und Pflege sowie in der Alterssicherung und am Arbeitsmarkt verschiedene Änderungen in Kraft.
01.01.2022 Krankenhaus
Krankenhäuser: 2020 mehr Überschuss als im Vorjahr, 2021 aber mit negativer Prognose
Im Vergleich zu 2019 ist der Anteil der Allgemeinkrankenhäuser, die im Jahr 2020 einen Jahresüberschuss erwirtschaften konnten, von 46 auf 60 Prozent deutlich angestiegen. Entsprechend ging der Anteil der Häuser mit einem Jahresfehlbetrag im selben Zeitraum von 44 auf 29 Prozent zurück.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.