29.10.2019 Politik
Reinhardt: „Gewalt gegen Ärzte hart bestrafen und gesellschaftlich ächten”
Zu der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, das Strafrecht bei Gewalt gegen Ärzte und Rettungskräfte zu verschärfen, erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:
„Härtere Strafen für Prügler und Pöbler in Gesundheitseinrichtungen können abschreckend wirken und sind deshalb gut und richtig. Wir verstehen die angekündigte Strafrechtsverschärfung aber auch als eine Solidaritätsadresse der Politik an all jene, die oftmals sogar ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzen, um anderen Menschen in Notsituationen zu helfen. Die Initiative des Bundesgesundheitsministers kann ein starkes Signal dafür sein, Gewalt gegen Retter und Helfer gesellschaftlich zu ächten. Wir nehmen deutlich war, dass die Aggressivität gegen Ärzte und andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen seit Jahren zunimmt. Auf den Straßen werden Notärzte und Rettungssanitäter angegriffen. In den Notfallambulanzen passiert es immer wieder, dass Patienten wegen langer Wartezeiten aggressiv werden. Einige Krankenhäuser beschäftigen bereits Sicherheitsdienste, um ihr Personal zu schützen. Aus diesen Gründen setzt sich die Bundesärztekammer seit langem für entsprechende gesetzliche Regelungen ein. Auch der Deutsche Ärztetag hatte in diesem Jahr gefordert, den strafrechtlichen Schutz für Hilfeleistende bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not zu erweitern. Nach den bisherigen Äußerungen des Ministers geht die angekündigte Gesetzesinitiative in diese Richtung.
Aber auch außerhalb der Notfallversorgung sind Ärztinnen und Ärzte von Gewalt betroffen. Nach einer Studie des Deutschen Ärzteblattes sind 91 Prozent der Hausärzte bei der Arbeit Opfer von aggressivem Verhalten geworden. Eine weitere Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass jeder vierte Arzt schon einmal körperlich angegriffen oder physisch bedroht worden ist. Fast 40 Prozent der Ärzte berichten zudem über verbale Gewalt in den letzten zwölf Monaten. Die jeweiligen Angebote der Ärztekammern zur Gewaltprävention erstrecken sich von Meldeangeboten bis hin zu konkreten Beratungsleistungen, Deeskalationskursen, Sicherheitstrainings und Kommunikationskursen.
Es ist gut, dass unsere Bemühungen nun von Seiten des Gesetzgebers flankiert werden sollen. Darüber hinaus brauchen wir Aufklärungskampagnen, die verdeutlichen, dass die Sicherheit von Ärzten und anderen Angehörigen von Gesundheitsberufen unverzichtbare Voraussetzung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist. Jeder Einzelne ist gefordert, jeglicher Form von verbaler oder körperlicher Gewalt in Praxen, Rettungsambulanzen oder im öffentlichen Raum entgegenzutreten, soweit es die eigene Sicherheit zulässt.”
Quelle: Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, http://www.bundesaerztekammer.de, 29.10.2019
Weitere Artikel zum Thema
01.01.2018 Politik
Honorarbericht für das 4. Quartal 2015
Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise. Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.
29.12.2017 Politik
Handchirurgen fordern besondere Umsicht beim Feuerwerk
Jedes Jahr an Silvester kommt es zu zahlreichen Unfällen mit Feuerwerkskörpern, nicht zuletzt durch selbst hergestellte oder manipulierte Böller. Bei Verletzungen sind meist die Hände betroffen, oftmals schwer. Deshalb rufen die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie (DGH) und die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) zum verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern auf.
27.12.2017 Politik
Neue EU-Verordnung zur Bewertung von Medizinprodukten
Am 25. Mai ist die neue Medizinprodukte-Verordnung der EU in Kraft getreten. In drei Jahren muss die sogenannte Medical Device Regulation (MDR) verpflichtend umgesetzt werden. Strengere Vorschriften sollen mehr Sicherheit für die Patienten bringen. Für die Hersteller von Medizinprodukten bringt die Verordnung zahlreiche Veränderungen mit sich. Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. ist an dem „Nationalen Arbeitskreis zur Implementierung“ (NAKI) beteiligt, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ins Leben gerufen hat, um ein Konzept für die Übergangszeit und für die Umsetzung der Verordnung zu erarbeiten. Aktuelles Ziel von AWMF und BMG ist unter anderem die Festlegung von Bewertungskriterien auch für „alte Medizinprodukte“.
21.12.2017 Politik
Dabrock: Patient muss Souverän seiner Daten bleiben
Wie Big Data im Gesundheitswesen unter Wahrung von Persönlichkeitsinteressen sinnvoll genutzt werden kann, erklärt der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates in der aktuellen Ausgabe von „KBV Klartext“
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.