01.04.2022 Politik
Reformpläne im Gesundheitswesen bleiben vage
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2021/11/iStock-Ampel_689407322_venakr-750x560.jpg)
Nach den nun vorliegenden Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) möchte man bis Ende des Jahres eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben angehen. Dazu gehöre auch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein „adäquates Personalbemessungsinstrument“ im stationären Bereich. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt am 31.3.2022 unter Berufung auf eine Ministeriumsvorlage.
Die dreiseitige Übersicht enthalte zehn Aufgabenblöcke, die gesetzliche und nicht gesetzliche Vorhaben beschrieben. Konkret werde das Papier in den meisten Punkten allerdings nicht. Auch viele Zeitpläne seihen eher grob gehalten. Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt habe diese Planung im Rahmen des SpiFa-Fachärztetages gestern (31.3.2022) als „noch eher dürftig“ bezeichnet.
Noch im ersten Halbjahr plane das BMG zum Beispiel die Gründung einer „Regierungskommission Krankenhaus“. Diese solle Empfehlungen und Leitplanken für eine Krankenhausreform erarbeiten. Ebenfalls in diesem Zeitraum solle die Umsetzung erster krankenhausrelevanter Vereinbarungen aus dem Vertrag der Ampelkoalition erfolgen, so das Deutsche Ärzteblatt. Dabei gehe es um die „kurzfristige bedarfsgerechte, auskömmliche Finanzierung für Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe“.
Zur Meldung des Deutschen Ärzteblattes
Weitere Artikel zum Thema
01.12.2015 Krankenhaus
Qualitätsreport 2014 – Ergebnisse der gesetzlichen Qualitätssicherung im Krankenhaus
Das AQUA-Institut veröffentlichte kürzlich den Qualitätsreport 2014, in dem die
01.12.2015 Aus- & Weiterbildung
Bündnis JUNGE ÄRZTE fordert Vereinbarkeit von Familie und Karriere
Die Vereinbarkeit von Familie und Karriere ist in vielen Branchen
01.12.2015 Politik
E-Health, Telemedizin, Telematik: Ein Überblick
Mit der Entwicklung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien und der nahezu
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.