01.04.2022 Politik
Reformpläne im Gesundheitswesen bleiben vage
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2021/11/iStock-Ampel_689407322_venakr-750x560.jpg)
Nach den nun vorliegenden Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) möchte man bis Ende des Jahres eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben angehen. Dazu gehöre auch die Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein „adäquates Personalbemessungsinstrument“ im stationären Bereich. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt am 31.3.2022 unter Berufung auf eine Ministeriumsvorlage.
Die dreiseitige Übersicht enthalte zehn Aufgabenblöcke, die gesetzliche und nicht gesetzliche Vorhaben beschrieben. Konkret werde das Papier in den meisten Punkten allerdings nicht. Auch viele Zeitpläne seihen eher grob gehalten. Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt habe diese Planung im Rahmen des SpiFa-Fachärztetages gestern (31.3.2022) als „noch eher dürftig“ bezeichnet.
Noch im ersten Halbjahr plane das BMG zum Beispiel die Gründung einer „Regierungskommission Krankenhaus“. Diese solle Empfehlungen und Leitplanken für eine Krankenhausreform erarbeiten. Ebenfalls in diesem Zeitraum solle die Umsetzung erster krankenhausrelevanter Vereinbarungen aus dem Vertrag der Ampelkoalition erfolgen, so das Deutsche Ärzteblatt. Dabei gehe es um die „kurzfristige bedarfsgerechte, auskömmliche Finanzierung für Pädiatrie, Notfallversorgung und Geburtshilfe“.
Zur Meldung des Deutschen Ärzteblattes
Weitere Artikel zum Thema
17.03.2016 Politik
Bundesärztekammer-Statistik: Zahl der Behandlungsfehler rückläufig
"Überall wo Menschen arbeiten, passieren Fehler - auch in der Medizin. Wir gehen aber offen mit unseren Fehlern um, wir lernen aus Ihnen und wir verhelfen betroffenen Patienten zu ihrem Recht."
16.03.2016 Politik
Datenleck bei Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen sind nach einem Bericht der Rheinischen Post (RP) mit dem Versuch gescheitert, eine seit Jahren bekannte Sicherheitslücke beim Schutz sensibler Daten zu schließen.
09.03.2016 Politik
Wenn der Patient zweimal fragt
Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber in Paragraf 27b Sozialgesetzbuch V festgelegt, dass Versicherte bei bestimmten Eingriffen einen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung erhalten.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.