07.06.2024 BDC|News
Referentenentwurf zur Notfallversorgungsreform liegt vor
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2023/08/iStock-Seiya-Tabuchi-750x500.jpg)
Eine sogenannte notdienstliche Akutversorgung soll künftig zum Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gehören. So sieht es der Referentenentwurf zur Notfallversorgungsreform vor, der aktuell kursiert. Die KVen sollen demnach verpflichtet werden, „24 Stunden an sieben Tagen in der Woche sowohl eine telemedizinische als auch eine aufsuchende notdienstliche Versorgung bereitzustellen“.
Mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (kurz: Notfallgesetz) wird nun also ein neuer Begriff eingeführt, und zwar die „notdienstliche Akutversorgung“. Damit erfolgt eine Konkretisierung des Sicherstellungsauftrags der KVen. Die notdienstliche Akutversorgung „umfasst die vertragsärztliche Versorgung in Fällen, in denen eine sofortige Behandlung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die notdienstliche Versorgung ist durchgängig, das bedeutet 24 Stunden täglich, sicherzustellen.
Die Sicherstellung der notdienstlichen Akutversorgung soll laut Gesetzentwurf darüber hinaus umfassen, dass die KVen sich an den ebenfalls im Zuge der Notfallreform geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) beteiligen sowie 24 Stunden täglich einen „aufsuchenden Dienst“ anbieten müssen. Für letzteren soll jedoch auch „qualifiziertes nichtärztliches Personal“ eingebunden werden dürfen.
Kernstück des INZ soll laut Gesetzentwurf die zentrale Ersteinschätzungsstelle sein. Von dort aus sollen die Patientinnen und Patienten der richtigen Struktur innerhalb des INZ zugewiesen werden. Geplant ist, dass dies in Zukunft über eine standardisierte, qualifizierte und digitale Ersteinschätzung geschieht.
Auch über die geplanten Mindestöffnungszeiten für die ans INZ angebundenen Notdienstpraxen gibt der Gesetzentwurf bereits Auskunft: Diese sollen an Wochenenden und Feiertagen mindestens von 9 Uhr bis 21 Uhr, mittwochs und freitags mindestens von 14 Uhr bis 21 Uhr und montags, dienstags und donnerstags mindestens von 18 Uhr bis 21 Uhr geöffnet sein.
Ebenfalls steht schon seit Längerem fest, dass im Zuge der Notfallversorgungsreform die Nummer der Terminservicestellen der KVen (116 117) mit der Nummer der Rettungsleitstellen (112) vernetzt werden soll. Konkret geplant ist nun, dass die 116 117 in Terminservicestellen und sogenannte Akutleitstellen aufgeteilt wird.
Des Weiteren macht der Gesetzentwurf konkrete Vorgaben zur Erreichbarkeit der Akutleitstellen. Diese sollen „24 Stunden täglich und spätestens innerhalb von drei Minuten in 75 Prozent der Anrufe und zehn Minuten in 95 Prozent der Anrufe unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer (…) und 24 Stunden täglich über digitale Angebote erreichbar“ sein.
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Quelle: Ärztenachrichtendienst
Weitere Artikel zum Thema
18.10.2017 BDC|News
BDC|Berlin: Gemeinsame Herbsttagung 2017
Hiermit laden wir Sie sehr herzlich zur Herbsttagung des Landesverbands Berlin im BDC in das Langenbeck-Virchow-Haus ein. Bitte merken Sie sich bereits jetzt den Termin in Ihrem Kalender vor. Nachdem wir im letzten Jahr das Thema Chirurgische Karriere und Familie erörtert haben, möchten wir in diesem Jahr das Thema Arbeitsmodelle im Umbruch mit Ihnen diskutieren.
16.10.2017 BDC|News
BDC|Webinare: Experten live in Ihrem Arbeitszimmer
Seit September wird monatlich eine Leitlinie der AWMF live als Webinar vorgestellt (45 Minuten Vortrag, 15 Minuten Diskussion). Der Vortrag wird online live übertragen, inklusive Bild, Ton und Präsentationsfolien – via Chat-Funktion können Sie auch Fragen stellen.
13.10.2017 BDC|News
BDC|Schleswig-Holstein: Jahrestreffen 2017
Nach der Bundestagswahl und dann wohl auch weitestgehend abgeschlossenem Koalitionsvertrag ist es erforderlich zu analysieren, wo es mit dem deutschen Gesundheitssystem unter besonderer Berücksichtigung der Belange unseres chirurgischen Fachgebietes hingeht. Die Einschätzung der gesundheitspolitischen Großwetterlage erfolgt in gewohnt kompetenter Weise durch unseren Vizepräsidenten Dr. Rüggeberg, der den Weg aus Berlin zu uns wieder einmal nicht gescheut hat
11.10.2017 BDC|News
BDC|Sachsen-Anhalt: Jahrestreffen 2017
Anlässlich der Magdeburger Chirurgengespräche, der Herbsttagung der Mitteldeutschen Chirurgenvereinigung und der Jahrestagung des An-Institutes für Qualitätssicherung in der operativen Medizin der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg am 10./11.11.2017 in Magdeburg laden wir Sie am 10.11.2017, von 08:15 bis 09:45 zum Jahrestreffen des BDC|Landesverbandes Sachsen-Anhalt nach Magdeburg ein.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.