07.06.2024 BDC|News
Referentenentwurf zur Notfallversorgungsreform liegt vor
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2023/08/iStock-Seiya-Tabuchi-750x500.jpg)
Eine sogenannte notdienstliche Akutversorgung soll künftig zum Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gehören. So sieht es der Referentenentwurf zur Notfallversorgungsreform vor, der aktuell kursiert. Die KVen sollen demnach verpflichtet werden, „24 Stunden an sieben Tagen in der Woche sowohl eine telemedizinische als auch eine aufsuchende notdienstliche Versorgung bereitzustellen“.
Mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (kurz: Notfallgesetz) wird nun also ein neuer Begriff eingeführt, und zwar die „notdienstliche Akutversorgung“. Damit erfolgt eine Konkretisierung des Sicherstellungsauftrags der KVen. Die notdienstliche Akutversorgung „umfasst die vertragsärztliche Versorgung in Fällen, in denen eine sofortige Behandlung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die notdienstliche Versorgung ist durchgängig, das bedeutet 24 Stunden täglich, sicherzustellen.
Die Sicherstellung der notdienstlichen Akutversorgung soll laut Gesetzentwurf darüber hinaus umfassen, dass die KVen sich an den ebenfalls im Zuge der Notfallreform geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) beteiligen sowie 24 Stunden täglich einen „aufsuchenden Dienst“ anbieten müssen. Für letzteren soll jedoch auch „qualifiziertes nichtärztliches Personal“ eingebunden werden dürfen.
Kernstück des INZ soll laut Gesetzentwurf die zentrale Ersteinschätzungsstelle sein. Von dort aus sollen die Patientinnen und Patienten der richtigen Struktur innerhalb des INZ zugewiesen werden. Geplant ist, dass dies in Zukunft über eine standardisierte, qualifizierte und digitale Ersteinschätzung geschieht.
Auch über die geplanten Mindestöffnungszeiten für die ans INZ angebundenen Notdienstpraxen gibt der Gesetzentwurf bereits Auskunft: Diese sollen an Wochenenden und Feiertagen mindestens von 9 Uhr bis 21 Uhr, mittwochs und freitags mindestens von 14 Uhr bis 21 Uhr und montags, dienstags und donnerstags mindestens von 18 Uhr bis 21 Uhr geöffnet sein.
Ebenfalls steht schon seit Längerem fest, dass im Zuge der Notfallversorgungsreform die Nummer der Terminservicestellen der KVen (116 117) mit der Nummer der Rettungsleitstellen (112) vernetzt werden soll. Konkret geplant ist nun, dass die 116 117 in Terminservicestellen und sogenannte Akutleitstellen aufgeteilt wird.
Des Weiteren macht der Gesetzentwurf konkrete Vorgaben zur Erreichbarkeit der Akutleitstellen. Diese sollen „24 Stunden täglich und spätestens innerhalb von drei Minuten in 75 Prozent der Anrufe und zehn Minuten in 95 Prozent der Anrufe unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer (…) und 24 Stunden täglich über digitale Angebote erreichbar“ sein.
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Quelle: Ärztenachrichtendienst
Weitere Artikel zum Thema
14.02.2018 BDC|News
Berliner 5 x 5 TEAM-Staffel – Mitläufer gesucht
In diesem Jahr wollen wir als BDC wieder an der 5 x 5 km TEAM-Staffel der Berliner Wasserbetriebe teilnehmen und suchen Mitläufer! Der Staffellauf findet vom 06. bis 08. Juni 2018 im Berliner Tiergarten statt. Wir planen den Lauf aller BDC-Laufteams für Freitag, den 08. Juni 2018.
13.02.2018 BDC|News
BDC|Berlin und BDC|Brandenburg: Gemeinsame Frühjahrstagung 2018
In diesem Jahr wollen wir anlässlich der 4. Gemeinsamen Frühjahrstagung
12.02.2018 BDC|News
Patientensicherheit: Fehler im OP erkennen und vermeiden
Aus Sicht von Patienten steht die Ergebnisqualität bei chirurgischen Eingriffen immer im Vordergrund. Mindestmengen und die Spezialisierung innerhalb der Chirurgie sind ein wichtiger Bestandteil, um die bereits hohe Qualität in deutschen OP-Sälen weiter zu verbessern. Potenzielle Risiken und Fehlerquellen müssen erkannt, aufgetretene Fehler selbstkritisch aufgearbeitet werden. Beim 20. Bundeskongress Chirurgie in Nürnberg am 23. und 24. Februar werden deshalb Themen wie Fehlerkultur und Fehlermanagement im Zentrum stehen.
05.02.2018 Akademie aktuell
BDC|Webinare: Neue Termine in 2018
Im September 2017 starteten die BDC|Webinare erfolgreich – bisher mit großer Resonanz. Jeden Monat wird von einem ausgewiesenen Experten in einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten akkreditiert.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.