07.06.2024 BDC|News
Referentenentwurf zur Notfallversorgungsreform liegt vor
![](https://www.bdc.de/wp-content/uploads/2023/08/iStock-Seiya-Tabuchi-750x500.jpg)
Eine sogenannte notdienstliche Akutversorgung soll künftig zum Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gehören. So sieht es der Referentenentwurf zur Notfallversorgungsreform vor, der aktuell kursiert. Die KVen sollen demnach verpflichtet werden, „24 Stunden an sieben Tagen in der Woche sowohl eine telemedizinische als auch eine aufsuchende notdienstliche Versorgung bereitzustellen“.
Mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (kurz: Notfallgesetz) wird nun also ein neuer Begriff eingeführt, und zwar die „notdienstliche Akutversorgung“. Damit erfolgt eine Konkretisierung des Sicherstellungsauftrags der KVen. Die notdienstliche Akutversorgung „umfasst die vertragsärztliche Versorgung in Fällen, in denen eine sofortige Behandlung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Die notdienstliche Versorgung ist durchgängig, das bedeutet 24 Stunden täglich, sicherzustellen.
Die Sicherstellung der notdienstlichen Akutversorgung soll laut Gesetzentwurf darüber hinaus umfassen, dass die KVen sich an den ebenfalls im Zuge der Notfallreform geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) beteiligen sowie 24 Stunden täglich einen „aufsuchenden Dienst“ anbieten müssen. Für letzteren soll jedoch auch „qualifiziertes nichtärztliches Personal“ eingebunden werden dürfen.
Kernstück des INZ soll laut Gesetzentwurf die zentrale Ersteinschätzungsstelle sein. Von dort aus sollen die Patientinnen und Patienten der richtigen Struktur innerhalb des INZ zugewiesen werden. Geplant ist, dass dies in Zukunft über eine standardisierte, qualifizierte und digitale Ersteinschätzung geschieht.
Auch über die geplanten Mindestöffnungszeiten für die ans INZ angebundenen Notdienstpraxen gibt der Gesetzentwurf bereits Auskunft: Diese sollen an Wochenenden und Feiertagen mindestens von 9 Uhr bis 21 Uhr, mittwochs und freitags mindestens von 14 Uhr bis 21 Uhr und montags, dienstags und donnerstags mindestens von 18 Uhr bis 21 Uhr geöffnet sein.
Ebenfalls steht schon seit Längerem fest, dass im Zuge der Notfallversorgungsreform die Nummer der Terminservicestellen der KVen (116 117) mit der Nummer der Rettungsleitstellen (112) vernetzt werden soll. Konkret geplant ist nun, dass die 116 117 in Terminservicestellen und sogenannte Akutleitstellen aufgeteilt wird.
Des Weiteren macht der Gesetzentwurf konkrete Vorgaben zur Erreichbarkeit der Akutleitstellen. Diese sollen „24 Stunden täglich und spätestens innerhalb von drei Minuten in 75 Prozent der Anrufe und zehn Minuten in 95 Prozent der Anrufe unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer (…) und 24 Stunden täglich über digitale Angebote erreichbar“ sein.
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
Quelle: Ärztenachrichtendienst
Weitere Artikel zum Thema
01.12.2023 Aus-, Weiter- & Fortbildung
Letzter Halt PJ – Nachwuchs für die Klinik motivieren
Das Thema Nachwuchsmangel wird bei Kongressen, Sitzungen, Fachgesellschaften und Berufsverbänden weiterhin viel diskutiert und die Neuauflage des Berufsmonitorings bestätigt es [1, 2]: Je mehr die Studierenden Kontakt mit dem klinischen Alltag in einem chirurgischen Fach haben, desto höher ist die Gefahr, dass man sie von einer Karriere in diesem Fach abschreckt. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von mangelnder Betreuung über als unnötig empfundene Aufgaben bis hin zum Kontakt mit unzufriedenen Mitarbeitenden [3].
01.12.2023 BDC|News
Bilderrätsel 2023: And the winner is…
Der Gewinner des PASSION CHIRURGIE-Bilderrätsels steht fest: Dr. E. Niekau aus Feldkirchen.
29.11.2023 Aus-, Weiter- & Fortbildung
Das Jahresprogramm der BDC|Akademie 2024
Die BDC|Akademie bietet im Jahr 2024 unseren Mitgliedern und allen
29.11.2023 BDC|News
BDC|Schnittstelle – im Fokus: Dr. Sven Gregor
Der Gefäßchirurg ist Vorsitzender des Landesverbands BDC|Nordrhein und Sprecher der Landesverbände seit November 2023.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.