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Heute (8.12.2021) tritt der Beschluss des Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) vom 21.10.2021 in Kraft, wonach sich in der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) verschiedene Dokumentationsfristen um ein Jahr nach hinten verschieben.

Die Richtlinie wurde für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser am 22. November 2019 beschlossen. Sie legt Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität fest und definiert zudem den Nachweis der Erfüllung dieser Mindestanforderungen und die Berichtspflichten. Die in der Richtlinie gefassten Mindestanforderungen gelten für die operative Versorgung von traumabedingten, nicht intraoperativ verursachten hüftgelenknahen Femurfrakturen im Erwachsenenalter.

Der vollständige Text zum Beschluss findet sich auf der Website des G-BA ebenso wie seine Begründung.

Hier geht’s zur Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL).

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