Am Mittwoch, 25. September 2019, haben sich Experten in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu den vorliegenden Gesetzesentwürfen zum Thema Organspende-Regelung positioniert. Hier finden sie die zwei Gesetzesentwürfe und einige Meinungen der Beteiligten.
26.09.2019 Politik
Positionierungen zur Organspenden-Regelung
Bundesärztekammer
„Die Widerspruchslösung zwingt niemanden dazu, Organe zu spenden. Sie nimmt die Menschen aber in die Pflicht, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Angesichts der knapp 10.000 schwerkranken Menschen auf der Warteliste sollte das für jeden zumutbar sein.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor der Expertenanhörung zur Organspende am morgigen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. Reinhardt betonte, dass der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und anderen eingebrachte Antrag für eine doppelte Widerspruchslösung auch eine Befragung der nächsten Angehörigen vorsieht, wenn kein Eintrag vorliegt. Von einem Automatismus oder gar einem Eingriff in das Selbstbestimmungs-recht der Menschen könne deshalb keine Rede sein.
Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG)
DTG-Präsident Prof. Dr. med. Bernhard Banas: „Leider wird teilweise immer noch unterschätzt, wie dramatisch die Lage in der Transplantationsmedizin tatsächlich ist. Natürlich sind 1.000 Menschen, die jährlich auf den Wartelisten sterben, bereits Grund genug für ein aktives Umsteuern. Doch wenn man sich zusätzlich die vielen Menschen vor Augen führt, die entweder gar nicht erst die knappen Plätze auf den Wartelisten erreichen oder aus medizinischen Gründen nach langem Warten wieder abgemeldet werden müssen, macht dies die humanitäre Katastrophe deutlich, die den Transplantationsbereich in Deutschland täglich ereilt. Wir könnten jährlich Tausende Menschenleben retten, wenn – so wie in vielen unserer Nachbarländer – genügend Spenderorgane verfügbar wären.
Kommissariat der deutschen Bischöfe
Die vorliegenden Gesetzentwürfe „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz“ sowie „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ schlagen eine Änderung der bestehenden Regelungen zur Organspende mit dem Ziel vor, die Zahl der Organspenden in Deutschland zukünftig nachhaltig zu erhöhen. Die beiden großen Kirchen in Deutschland begrüßen das verfolgte Ziel, halten hierfür jedoch eine grundlegende Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Organspende zum jetzigen Zeitpunkt für nicht notwendig.
Weitere Artikel zum Thema
01.12.2022 Panorama
BDC-Praxistipp: Forget about Y – here comes Generation Z
„Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn Sie die Zukunft betreffen“. Dieses Zitat, das je nach Quelle wechselnd Mark Twain, Niels Bohr oder Karl Valentin zugeschrieben wird, könnte diesen Beitrag einleiten und auch gleich wieder beenden. Denn es ist allgemein bekannt, dass Vorhersagen nur so treffsicher sein können, wie es die Breite Ihrer Beurteilungsgrundlage zulässt.
01.12.2022 Karriere
Dr. Günther Matheis: Der Übergang vom OP-Tisch zum Kammer-Präsidenten war fließend
Chirurginnen und Chirurgen brauchen für ihre Arbeit viele Eigenschaften, die auch in der Politik von Vorteil sind. Dazu zählt neben handwerklichem Geschick besonders Entscheidungsfreude, Verantwortungsbewusstsein, Durchhaltevermögen, Disziplin und Ausdauer. Alles Eigenschaften, die helfen, in der Politik Herausforderungen zu erkennen, zu handeln und auch bereit zu sein, dicke Bretter zu bohren, um ans Ziel zu kommen.
18.11.2022 Politik
KBV: Koalition zeigt “ärztefeindliche Flaterate-Mentalität”
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat heute (18.11.2022) gegenüber der Presse einen Änderungsantrag der Ampelkoalition zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) scharf kritisiert.
16.11.2022 Pressemitteilungen
Koalitionsplan für tagesstationäre Krankenhausbehandlungen birgt erhebliche Unsicherheiten
Der aktuelle Plan der Koalition, eine sogenannte „tagesstationäre Behandlung“ über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ins Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) aufzunehmen, weist erhebliche Unsicherheiten auf.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.