16.03.2020 Politik
Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit Coronavirus
Auch Beschäftigte von nicht-medizinischen Hilfeleistungsunternehmen und Einsatzkräfte der (freiwilligen) Feuerwehr sind durch die Art ihrer Tätigkeit besonders betroffen von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-ScV-2. Wie können sie sich schützen? Was können Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen tun, um die eigene Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten? Eine neue “Fachbereich AKTUELL” der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) fasst Informationen und Hinweise zusammen.
Einsatzkräfte können auf verschiedenste Art in Kontakt mit Personen kommen, bei denen der Verdacht einer SARS-CoV-2 Infektion besteht oder die bereits erkrankt sind: zum Beispiel im Rahmen von Erstversorgungen, technischen Rettungen oder Amtshilfe für Polizei oder Gesundheitsbehörden. Hierzu hat das Robert-Koch Institut ein Frageschema entwickelt, um schnell festzustellen, welche Maßnahmen notwendig sind.
Haben Einsatzkräfte im Rahmen eines Einsatzes Kontakt zu einem Abklärungsfall, einem begründeten Verdachtsfall oder einem bestätigtem COVID-19 Fall, wird folgendes Vorgehen empfohlen:
- Verwendung der PSA 42 bzw. 43 oder 51 gemäß DGUV Information 205-014 Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr. Die konkret einzusetzende PSA-Form muss jeweils lagebedingt festgelegt werden.
- Vorgehen im Einsatz gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 500 Einheiten im ABC-Einsatz sowie der DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren.
- Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln vor, während und nach der Einsatztätigkeit.
- Weitere Einsatzmaßnahmen können auch dem Merkblatt 10-035 (PDF, 350 KB) der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes entnommen werden.
Hinweise für Einsatzstellen
Feuerwehr und Hilfeleistungsorganisationen gehören zur kritischen Infrastruktur. Es ist deshalb notwendig, dass die Einsatzleitstellen Maßnehmen treffen, die helfen, den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten. Gefährdet wird er zum Beispiel, wenn umfassende Quarantänemaßnahmen notwendig werden.
Folgende Maßnahmen können zum Beispiel helfen, dies zu verhindern:
- die üblichen Regeln zur Händehygiene, Hustenetikette und zum Begrüßungsabstand einhalten
- Einsatzkräfte mit Erkältungsanzeichen melden dies an die Einheitsführung und halten sich vom Dienstbetrieb fern
- Sicherung des Einsatz- und Dienstbetriebes durch Hygienemaßnahmen sowie Beschränkung von Kontakten auf das notwendige Maß, z. B. keine Besuchergruppen empfangen
Neben diesen allgemeinen Hinweisen empfiehlt das DGUV-Papier noch weitergehende Maßnahmen für die Verantwortlichen der Feuerwehr. Dazu zählt auch die Erstellung eines Pandemieplans, der alle Maßnahmen zusammenfasst und Ansprechpartner für alle Beteiligten ausweist.
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Glinkastraße 40, 10117 Berlin, www.dguv.de
Weitere Artikel zum Thema
25.09.2019 Politik
Lohfert-Preis 2019: „Vereinfachung der stationären Pflegedokumentation“
Der Stiftungsvorsitzende Prof. Dr. Dr. Kai Zacharowski überreichte am 17.09.2019, am Welttag der Patientensicherheit, feierlich den mit 20.000 Euro dotierten Lohfert-Preis 2019.
23.09.2019 Politik
KBV begrüßt Vorschlag zur EU-Gesundheitskommissarin
Die Entscheidung der designierten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die EU-Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu erhalten, wird von der KBV positiv bewertet. Das betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel kürzlich in Brüssel. Sowohl KBV als auch BÄK hatten dies im Vorfeld der Nominierung gefordert.
20.09.2019 Politik
Reinhardt: „Klimaschutz ist immer auch Gesundheitsschutz”
Dr. Reinhardt, Präsident der BÄK: „Gesundheit und Wohlergehen der Menschen hängen ganz wesentlich vom Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ab. Klimaschutz ist deshalb immer auch Gesundheitsschutz. Es ist unsere ärztliche Pflicht, auf diese Zusammenhänge aufmerksam zu machen und uns für die Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele einzusetzen.“
17.09.2019 Kinderchirurgie
Kinderchirurgie: Mehrfach behinderte Kinder richtig behandeln
Die Kinderchirurgie als operative Kindermedizin ist hierbei ein unverzichtbarer Partner, da einige Beeinträchtigungen des mehrfach behinderten Kindes ausschließlich chirurgisch zu versorgen sind. Dazu gehören angeborene oder erworbene Fehlbildungen des Gehirns, die zu Störungen der Zirkulation des Hirnwassers führen.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.