02.04.2020 Politik
Zi-Grafik des Monats zur Ausbreitung von COVID-19
Maßnahmen zur sozialen Distanzierung zeigen erste Wirkung: Ausbreitung von COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) in Deutschland verlangsamt sich – Herausforderung für die medizinische Versorgung bleibt bestehen
Die seit dem 16. März (Schulschließungen) und 22. März (Kontakteinschränkungen) geltenden Regelungen der sozialen Distanzierung zur Eindämmung von COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) zeigen in Deutschland erste Wirkung. Mit Blick auf die Fallzahlen und die Todesfälle zeigt sich, dass der Verlauf der Pandemie seit Mitte März erheblich verlangsamt werden konnte.
„Ein Grund zur Entwarnung besteht hingegen nicht. Konsequente Maßnahmen zur sozialen Distanzierung, die Beschaffung von Schutzmaterialen für das medizinische Fachpersonal sowie eine strukturierte Trennung der Versorgung von COVID-19-Verdachtsfällen und Patienten der Regelversorgung sind über Monate hinaus die zentralen Herausforderungen zur Eindämmung der Pandemie. Hierbei steht der Schutz besonders vulnerabler Patientengruppen im Vordergrund, die in den nächsten Monaten wieder eine reguläre vertragsärztliche Versorgung benötigen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
Als Datengrundlage dienen die offiziell dem Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten Fälle und die inoffiziell von der US-amerikanischen Johns-Hopkins-Universität (JHU) veröffentlichten Daten. Während vor Beginn der Einschränkungen ein infizierter Fall etwa fünf neue Infektionen nach sich gezogen hat (diese Maßzahl wird auch als Reproduktionszahl R bezeichnet), hat dieser Wert zuletzt nur noch zwischen 1,5 (JHU) und 1,3 (RKI) betragen. Da die Zahl der Testungen wöchentlich weiterhin steigt, gehen die rückläufigen Werte für R nicht offensichtlich mit einem Anstieg der Dunkelziffer einher. Werden die Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch die Bevölkerung weiterhin konsequent befolgt, dürfte der festgestellte Trend sich fortsetzen und lässt darauf hoffen, dass das Wachstum der Neuinfektionszahlen im Laufe der nächsten Tage allmählich stagniert. Für einen Rückgang der Neuinfektionen müssen Werte von R<1 erreicht und gehalten werden.
Hinweise zur Methodik
Berücksichtigt sind in der Einschätzung nur Fälle mit einem Meldedatum, das drei oder mehr Tage zurückliegt. So wurde berücksichtigt, dass nicht alle neuen Fälle sofort in der Meldestatistik ablesbar sind. In den durch das RKI bereitgestellten Daten ist ein häufig mehrtägiger Verzug der gemeldeten Fälle enthalten. Dieser Verzug besteht bei den inoffiziellen Daten der JHU nicht. Hier besteht jedoch die Gefahr einer Übererfassung von Fällen; die Herkunft der Fallzahlen ist unsicher. Ebenfalls sind die Melde- und Laborkapazitäten am Wochenende üblicherweise reduziert, darum erscheint die Zahl gemeldeter Fälle am Wochenende niedriger und zu Wochenbeginn oft höher als erwartet. Deswegen sind die Zahlen jeweils über ein Zeitfenster von sieben Tagen geglättet, um diese Effekte herauszurechnen.
Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi), Salzufer 8, 10587 Berlin, www.zi.de
Weitere Artikel zum Thema
11.11.2019 Krankenhaus
Zi-Broschüre: „Zahlen zur ambulanten Notfallversorgung in Deutschland“
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung hat aktuelle Daten zur ambulanten Notfallversorgung sowie zum ärztlichen Bereitschaftsdienst ausgewertet und in einer Informationsbroschüre zusammengefasst.
08.11.2019 Politik
Bundestagsentscheidungen zu den neuen Gesetzen
Am 07.11.2019 hat sich der Bundestag mit drei Gesetzesentwürfen aus dem BMG befasst: Ausbildungsregeln für ATA/OTA, Digitale-Versorgungs-Gesetz und das MDK-Reformgesetz.
08.11.2019 Politik
Krankenkassen fordern eine Abspaltung vom Medizinischen Dienst
Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen systematisch vermindert werden. Dies regelt das "Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen - MDK-Reformgesetz", was der Deutsche Bundestag am 07.11.2019 in 2./3. Lesung beschlossen hat.
07.11.2019 Politik
PraxisBarometer der KBV: Digitalisierung in Praxen schreitet voran
Zum zweiten Mal zeigt die vom IGES Institut im Auftrag der KBV durchgeführte repräsentative Studie, wie es in deutschen Praxen um die Digitalisierung bestellt ist. Die Ergebnisse von 2019 verdeutlichen: 91 Prozent der Vertragsarztpraxen mit digitalen medizinischen Geräten haben diese zumindest teilweise an das Praxisverwaltungssystem angebunden, 67 Prozent der Hausärzte nutzen eine digitale Anwendung zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.