02.07.2019 Politik
Telematikinfrastruktur: Neubewertung des Sanktionszeitraums
Die Telematikinfrastruktur und die drohenden Sanktionen haben in den vergangenen Monaten die Gemüter erregt. Insbesondere die Befürchtung, dass trotz rechtzeitiger Bestellung der Komponenten aufgrund des Liefer- und Installationsengpasses der Industrie der notwendige Stammdatenabgleich nicht rechtzeitig vorgenommen werden kann und unverschuldet die Sanktionierung droht, hat für Empörung bei den KVN-Mitgliedern gesorgt.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat aktuell eine positive Neubewertung der Vorgaben im Rahmen eines rechtlichen Vermerkes den Kassenärztlichen Vereinigungen zukommen lassen.
Kurz zusammengefasst: Wer bis zum 31. März 2019 die TI-Komponenten bestellt hat, bleibt ohne Sanktionen, wenn er den Stammdatenabgleich bis zum 30. September 2019 durchführt.
Im Detail: Nach dem Vermerk der KBV erfolgt eine verbindliche Interpretation der oben genannten Vorschriften dahingehend, dass für den Fall, dass im 1. Quartal 2019 die Bestellung der Komponenten für die TI-Infrastruktur nachgewiesen werden kann, das 1. und 2. Quartal 2019 sanktionslos bleibt. Die Durchführung des Stammdatenabgleiches wird von der KVN für Praxen mit nachgewiesener rechtzeitiger Bestellung beginnend für das 3. Quartal 2019 geprüft. Die Mitteilung der KBV bestätigt nunmehr einen weiteren Spielraum für die Installation und erstmalige Durchführung des Stammdatenabgleich in das 3. Quartal hinein. Mithin dürfte sich dadurch die aktuelle Problematik der verspäteteten Installationen und befürchteten Kürzung entschärft haben.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen – KVN, Berliner Allee 22, 30175 Hannover, www.kvn.de
Weitere Artikel zum Thema
13.11.2019 Politik
Keine Experimente: Moderne Vergütung statt Einheits-Bürokratie
In einer gemeinsamen Erklärung erläutern die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen, wie dieses Ziel des Koalitionsvertrages in der Praxis am besten erreicht werden kann.
11.11.2019 Krankenhaus
Zi-Broschüre: „Zahlen zur ambulanten Notfallversorgung in Deutschland“
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung hat aktuelle Daten zur ambulanten Notfallversorgung sowie zum ärztlichen Bereitschaftsdienst ausgewertet und in einer Informationsbroschüre zusammengefasst.
08.11.2019 Politik
Bundestagsentscheidungen zu den neuen Gesetzen
Am 07.11.2019 hat sich der Bundestag mit drei Gesetzesentwürfen aus dem BMG befasst: Ausbildungsregeln für ATA/OTA, Digitale-Versorgungs-Gesetz und das MDK-Reformgesetz.
08.11.2019 Politik
Krankenkassen fordern eine Abspaltung vom Medizinischen Dienst
Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgestaltet. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen systematisch vermindert werden. Dies regelt das "Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen - MDK-Reformgesetz", was der Deutsche Bundestag am 07.11.2019 in 2./3. Lesung beschlossen hat.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.