19.01.2022 Politik
Videosprechstunde: Maximal drei Tage Erst-AU für praxisfremde Patienten
Im Fall einer Videosprechstunde soll die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für Versicherte, die der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt oder einem anderen Vertragsarzt derselben Berufsausübungsgemeinschaft aufgrund früherer Behandlung nicht unmittelbar persönlich bekannt sind, über einen Zeitraum von bis zu drei Kalendertagen nicht hinausgehen. Mit dieser heute (19.1.2022) in Kraft getretenen Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie setzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den gesetzlichen Auftrag aus dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) vom 3.6.2021 zur Regelung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit aufgrund ausschließlicher Fernbehandlung um.
Die bereits bestehende Möglichkeit der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen bleibt unverändert erhalten. Sie gilt weiterhin für Versicherte, die der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt oder einer anderen Vertragsärztin derselben Berufsausübungsgemeinschaft aufgrund früherer Behandlung unmittelbar persönlich bekannt sind, so der G-BA in den “Tragenden Gründen” zu diesem Beschluss.
Der Beschluss und die Tragenden Gründe dazu finden sich auf der Website des G-BA.
Autor des Artikels
Weitere Artikel zum Thema
12.12.2019 Politik
Tätigkeitsbericht 2018/2019 der Überwachungskommission für Transplantationsprogramme
Die für die Prüfung der Transplantationszentren in Deutschland zuständigen Kontrollgremien von Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband ziehen in ihrem Tätigkeitsbericht 2018/2019 eine positive Bilanz ihrer Arbeit.
06.12.2019 Politik
25 Thesen zur Digitalisierung: Chirurgen operieren, Daten assistieren
Die Auswirkungen der „Digitalisierung“ machen sich bereits heute schon auch in einem primär manuell geprägten Fach wie der Chirurgie zunehmend bemerkbar. Dieser Prozess der digitalen Transformation nimmt immer mehr Fahrt auf und wird mit erheblichen Umwälzungen verbunden sein.
21.11.2019 Krankenhaus
Kliniken schlagen Alarm und fordern Krankenhausgipfel
Regulieren, Drangsalieren, Strangulieren – so lässt sich die Politik der Bundesregierung gegen die Krankenhäuser in Deutschland zusammenfassen. Mit unrealistischen Personal- und Strukturvorgaben, unzureichender Finanzierung und ungezügelter Kontrollwut der Krankenkassen werden die Krankenhäuser in einem existenzgefährdenden Ausmaß belastet.
13.11.2019 Politik
Keine Experimente: Moderne Vergütung statt Einheits-Bürokratie
In einer gemeinsamen Erklärung erläutern die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen, wie dieses Ziel des Koalitionsvertrages in der Praxis am besten erreicht werden kann.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.