15.05.2024 Politik
Hygienezuschlag für ambulante Eingriffe rückwirkend ab Januar
Die Vereinbarung über einen Hygienezuschlag für ambulante Operationen ist unter Dach und Fach. Ärztinnen und Ärzte können den Zuschlag rückwirkend zum 1. Januar geltend machen. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Der Hygienezuschlag wird auf alle Eingriffe, die im Abschnitt 31.2 des EBM aufgeführt sind, gezahlt. Ausnahmen bilden Kataraktoperationen (GOP 31350 und 31351) und Gebührenordnungspositionen (GOP), denen derzeit kein OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind. Für die Operationen aus Kapitel 1 – Sterilisation (GOP 01854, 01855) und Abruptio (01904 und 01905) – sind ebenfalls Zuschläge vorgesehen.
Der BDC weist darauf hin, dass mit der regionalen KV geklärt werden sollte, ob diese die Zuschläge automatisch zusetzt oder ob diese in die Abrechnungsketten eingefügt werden müssen.
Mehr Informationen auf den Seiten der KBV.
Weitere Artikel zum Thema
18.12.2019 Politik
Gesetzesänderungen gefährden zielgenaue und adäquate Behandlung von Patienten
Die Allianz Deutscher Ärzteverbände und die AOK warnen davor, dass zahlreiche Verträge zur besseren Versorgung von Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch geplante Änderungen der gesetzlichen Vorgaben gefährdet sind.
17.12.2019 BDC|News
Chirurgen kritisieren EBM-Reform: Änderungen nicht langfristig gedacht
Die zum 1. April 2020 vorgesehene Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) weist für den BDC in wichtigen Bereichen erhebliche Defizite auf. Zwar gibt es eine Aufwertung der sogenannten „sprechenden Medizin“, jedoch fehlt in der Einigung eine dringend notwendige Kompensation der Hygienekosten beim Ambulanten Operieren. Diese sind durch gesetzliche Vorgaben stark gestiegenen.
16.12.2019 Herzchirurgie
Deutsche Herzchirurgen sehen Klärungsbedarf bei der Behandlung herzkranker Patienten
Der am Montagabend (09.12.2019) von der BBC ausgestrahlte investigative Bericht über die kontrovers diskutierte Excel-Studie äußerte u. a. erhebliche Zweifel an der Methodik der Datenauswertung.
12.12.2019 Abrechnung
Sprechende Medizin wird gestärkt – Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs abgeschlossen
In den vergangenen Jahren haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband gemeinsam daran gearbeitet, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) orientiert am Versorgungsbedarf der Versicherten und am vertragsärztlichen Leistungsgeschehen weiter zu entwickeln.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.