18.03.2024 BDC|News
Der BDC meint: Demokratie und Pluralismus sind das Fundament für ein menschliches Gesundheitswesen
Demokratie und Pluralismus sind Grundvoraussetzungen für ein Leben in Frieden und Freiheit. Sie sind elementar für das Wohlergehen unseres Landes und Fundament für das Zusammenleben und Zusammenwirken in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Auf dieser Basis steht auch und gerade das Gesundheitswesen in Deutschland. Hier zählen Toleranz, Mitmenschlichkeit und Vielfalt, denn Medizin kennt keine Grenzen. Die Beschäftigten in unserem Gesundheitswesen kommen aus allen Teilen der Welt. Patientinnen und Patienten werden gemäß unserem beruflichen Ethos unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, sozialem Status oder sexueller Orientierung medizinisch versorgt.
Ärztinnen und Ärzte als Initiatoren dieser Erklärung wie auch weitere Professionen aus dem Gesundheitswesen betrachten deshalb mit großer Sorge, wie Hass und Hetze zunehmen und unsere demokratischen Werte mehr und mehr in Frage gestellt werden. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sind für ein menschliches, diskriminierungsfreies Gesundheitswesen essenziell. Menschen mit Migrationshintergrund sind selbstverständlich Teil unserer Gesellschaft. Auf ihren Beitrag will und kann die medizinische und pflegerische Versorgung in Deutschland nicht verzichten. Der Austausch von Ideen und die Zusammenarbeit mit Menschen aus verschiedenen Nationen und Kulturen bereichern unsere Arbeit, sie sind unerlässlich für wissenschaftliche Exzellenz und medizinischen Fortschritt. Es ist ermutigend, dass Woche für Woche hunderttausende Menschen für den Erhalt von Freiheit und Demokratie auf die Straße gehen. Es ist unser aller Aufgabe, unsere freiheitliche Grundordnung gegen demokratiefeindliche Kräfte zu verteidigen, uns jeglichen radikalen, ausgrenzenden Tendenzen entgegenzustellen und für die Achtung der Menschenwürde einzustehen.
Diesem Ansinnen fühlt sich der BDC in besonderer Weise verpflichtet.
Alle Unterzeichnenden finden Sie auf der Gemeinsamen Erklärung von Verbänden und Organisationen aus dem Gesundheitswesen der Bundesärztekammer.
Weitere Artikel zum Thema
31.05.2021 Aus- & Weiterbildung
BDC-Praxistest: Personaluntergrenzen für Ärzte und Ärztinnen aus juristischer Sicht
Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.02.2018 in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern. Kurz nach Inkrafttreten dieser Verordnung wurden bereits Stimmen laut, die auch eine Personaluntergrenze für Ärzte fordern. Der Marburger Bund hat dabei kritisiert, dass eine Unterscheidung zwischen nicht ärztlichem und ärztlichem Personal wenig sinnvoll sei. Denn auch im ärztlichen Dienst sei die Stellenbesetzung heute oft unzureichend.
20.05.2021 BDC|News
Editorial zur Digitalisierung in der Chirurgie
Ich bin ein begeisterter Verfechter und Unterstützer der digitalen Transformation. Die digitale Transformation im Gesundheitswesen ist weit mehr als Robotik. Sie ist digitale Pflege, Telechirurgie, digitales Patienten-, Dokumenten- und Prozessmanagement sowie fachspezifisches Informationsmanagement, um nur einige Schlagwörter zu nennen. Aber eines ist auch klar, aus schlechten analogen Prozessen werden keine guten digitalen Prozesse.
16.05.2021 BDC|News
2021: Silbernadelehrung für 442 Mitglieder
In diesem Jahr bekommen 442 BDC-Mitglieder eine Silbernadel anlässlich ihrer 25-jährigen Mitgliedschaft. Der BDC bedankt sich für das langjährig entgegengebrachte Vertrauen!
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.