12.01.2023 BDC|News
Das ändert sich 2023 für Arztpraxen
Die Neupatientenregelung ist abgeschafft, die AU-Bescheinigung für Arbeitgeber fällt weg und das Kindergeld steigt. Zum Jahreswechsel ändert sich wie immer so einiges für die Arztpraxis. Der Virchow-Bund gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuigkeiten.
→ EBM-Zuschläge ersetzen Neupatientenregelung
Die Zuschläge für Neupatienten aus dem TSVG sind mit Jahresbeginn weggefallen. Stattdessen gibt es neue Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung.
→ eAU jetzt auch für Arbeitgeber Pflicht
Seit 1.1. müssen Arbeitgeber die eAU empfangen können. Praxen müssen keine AU für Arbeitgeber mehr ausdrucken, sondern können sie als eAU digital per Meldung an die Krankenkasse übermitteln.
Allerdings sind viele Arbeitgeber dafür technisch noch nicht ausgerüstet. Praxen dürfen deshalb vorerst selbst entscheiden, ob sie weiterhin die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber ausdrucken.
→ Kindergeld steigt auf 250 Euro
Bislang war das Kindergeld gestaffelt. Für das erste Kind gab es weniger Zuschuss als für das dritte. Jetzt winken pauschal 250 Euro pro Kind.
→ Indexmietverträge: Darauf sollten Sie achten
Sogenannte Indexmietverträge können bei der aktuell hohen Inflation die Kosten in der Arztpraxis in die Höhe treiben. Auf diese Punkte sollten Sie im Praxismietvertrag achten.
→ Notvertretung für Ehepartner ab sofort möglich
Viele Patienten glauben fälschlich, dass eine Patientenverfügung unter Ehegatten nicht nötig ist. Als Arzt können Sie jetzt auf die Ehegattennotvertretung zurückgreifen, wenn ein Patient ohne Patientenverfügung nicht mehr selbst entscheiden kann und vom Ehepartner vertreten werden soll.
Seit 1.1. haben Ärzte auch Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR). Möglich ist das über die Telematik-Infrastruktur. Im ZVR können Bürger ihre Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das neu eingeführte Ehegattennotvertretungsrecht registrieren.
→ Vordruckvereinbarung für Atteste geändert
Die Vordruckvereinbarung wurde zum 1.1.2023 um mehrere Muster ergänzt.
Quelle: Virchowbund
Weitere Artikel zum Thema
31.05.2021 Aus- & Weiterbildung
BDC-Praxistest: Personaluntergrenzen für Ärzte und Ärztinnen aus juristischer Sicht
Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.02.2018 in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern. Kurz nach Inkrafttreten dieser Verordnung wurden bereits Stimmen laut, die auch eine Personaluntergrenze für Ärzte fordern. Der Marburger Bund hat dabei kritisiert, dass eine Unterscheidung zwischen nicht ärztlichem und ärztlichem Personal wenig sinnvoll sei. Denn auch im ärztlichen Dienst sei die Stellenbesetzung heute oft unzureichend.
20.05.2021 BDC|News
Editorial zur Digitalisierung in der Chirurgie
Ich bin ein begeisterter Verfechter und Unterstützer der digitalen Transformation. Die digitale Transformation im Gesundheitswesen ist weit mehr als Robotik. Sie ist digitale Pflege, Telechirurgie, digitales Patienten-, Dokumenten- und Prozessmanagement sowie fachspezifisches Informationsmanagement, um nur einige Schlagwörter zu nennen. Aber eines ist auch klar, aus schlechten analogen Prozessen werden keine guten digitalen Prozesse.
16.05.2021 BDC|News
2021: Silbernadelehrung für 442 Mitglieder
In diesem Jahr bekommen 442 BDC-Mitglieder eine Silbernadel anlässlich ihrer 25-jährigen Mitgliedschaft. Der BDC bedankt sich für das langjährig entgegengebrachte Vertrauen!
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.