01.10.2020 Politik
Orientierungswert für Krankenhauskosten 2020 beträgt 2,60 %
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dieser ist eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen, den gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäusern.
Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Für den Zeitraum des 2. Halbjahres 2019 und des 1. Halbjahres 2020 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (2. Halbjahr 2018/1. Halbjahr 2019) 2,60 %. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 3,40 % und für Sachkosten bei 1,30 %.
Bei der Ermittlung des Teilorientierungswertes für Personalkosten sind die Veränderungen der Verdienste des Pflegepersonals der Krankenhäuser wie in den Vorjahren enthalten.
Methodische Vorgehensweise
In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser. Informationen über die Datengrundlagen und die Berechnungsweise des Orientierungswertes für Krankenhäuser können der Kurzfassung des Konzepts zur Wertermittlung entnommen werden. Eine ausführliche Darstellung der methodischen Grundlagen ist in der Zeitschrift “Wirtschaft und Statistik”, Ausgabe September 2012, erschienen.
Quelle: Statistisches Bundesamt Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, [email protected]
Weitere Artikel zum Thema
03.03.2020 Politik
DIVI fordert klare Regelung gegen Kommerzialisierung der Sterbehilfe
„Die Sterbehilfe-Gesetzgebung ist lückenhaft und muss so schnell wie möglich präzisiert werden“, sagt Professor Uwe Janssens (Foto), Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Das Bundesverfassungsgericht hat vor wenigen Tagen klargestellt: Der Mensch hat ein Recht zu sterben – und der Staat darf dies nicht unmöglich machen. Das Gerichtsurteil stellt jedoch zugleich klar, dass der Staat zum Schutz des Lebens und der autonomen Willensbildung aller Bürger durchaus das Recht und die Pflicht hat, den Bereich der Suizidhilfe zu reglementieren.
01.03.2020 Krankenhaus
Safety Clip: Das Medizinprodukte-Durchführungsgesetz und seine Bedeutung für Krankenhäuser
Das Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MDG) löst zum 26. Mai 2020 das Medizinproduktegesetz nach einer dreijährigen Übergangsfrist endgültig ab. Der vorliegende Artikel beschreibt, was sich durch die neue EU-Verordnung verändert, worauf angesichts der neuen Gesetzeslage zu achten ist und vor welchen Herausforderungen Gesundheitseinrichtungen – hier speziell Krankenhäuser, aber auch die Hersteller – ab diesem Frühjahr stehen.
01.03.2020 Politik
Intersektorale Versorgung – Zukunftskonzepte unter Berücksichtigung der Rolle der Chirurgie
Die Überwindung der Sektorengrenzen ist eine der großen Herausforderungen im deutschen Gesundheitswesen – und wäre gleichzeitig eine Maßnahme zur Lösung oder zumindest Linderung vieler Probleme. Denn die immer noch starke „Versäulung“ der medizinischen Versorgung wird dem tatsächlichen Bedarf nicht gerecht.
01.03.2020 Politik
Der Beitrag des G-BA zur flächendeckenden Versorgung in der Chirurgie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in den vergangenen zwei Jahren eine Vielzahl von Beschlüssen gefasst, die darauf abzielen, die ambulante und stationäre Versorgung flächendeckend so zu gestalten, dass die Patientinnen und Patienten jetzt und auch in Zukunft bestmöglich chirurgisch behandelt werden können.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.