04.10.2017 Krankenhaus
Entlassrezept ab 1. Oktober 2017 im Krankenhaus
Ab 1. Oktober 2017 können Klinikärzte ihren Patienten bei deren Entlassung aus dem Krankenhaus ein Rezept über benötigte Arzneimittel zur Einlösung in öffentlichen Apotheken ausstellen und mitgeben. Damit wird eine Regelung des Versorgungsstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2015 umgesetzt. Das Entlassrezept soll dem Patienten ermöglichen, sofort seine Anschlussmedikation zu bekommen, ohne zuvor einen niedergelassenen Arzt aufsuchen zu müssen. Durch den Aufdruck „Entlassmanagement“ ist das neue rosa Rezept von ambulanten Verordnungen zu unterscheiden.
Ansonsten gelten jedoch zahlreiche Sonderregelungen: So dürfen die Klinikärzte nur die jeweils kleinsten verfügbaren Packungsgrößen der Arzneimittel verschreiben, und das Entlassrezept muss innerhalb von drei Werktagen in der Apotheke eingelöst werden. Ein Patient, der an einem Freitag aus dem Krankenhaus mit einem Entlassrezept für Medikamente entlassen wird, muss diese Verordnung also spätestens am Montag in der Apotheke einlösen. Beim Einlösen von Entlassrezepten hat jeder Patient die freie Apothekenwahl in ganz Deutschland.
„Die Umsetzung des Gesetzes war langwierig und schwierig, aber nun zeichnet sich endlich eine Verbesserung für die Patienten ab“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Die Apotheker begrüßen diesen Fortschritt ausdrücklich. Entscheidend wird jedoch die Alltagstauglichkeit des Entlassrezepts sein, damit die Versorgung der Patienten in den Apotheken auch tatsächlich funktioniert.“
Quelle: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V., Unter den Linden 19 – 23, 10117 Berlin, www.abda.de
Weitere Artikel zum Thema
01.11.2021 Krankenhaus
BDC-Praxistest: Wie finde und binde ich meine Mitarbeiter? Personal- und Organisationsentwicklung am Beispiel einer Universitätsklinik
Die demographische Entwicklung und der Generationenwandel haben die Rekrutierung und Bindung qualifizierter Mediziner:innen trotz steigender Studienplätze zu einer echten Herausforderung gemacht. Mittlerweile betrifft das Thema nicht nur kleine Häuser an unbeliebten Orten, sondern auch Universitätsklinika auf dem Niveau der Spitzenmedizin (Schweitzer und Bossmann, 2013: Systemisches Demografiemanagement. Springer). Die „Arbeitgeberattraktivität“ der Klinik ist so zu einem sehr kostbaren Gut geworden, in das es sich zu investieren lohnt.
11.06.2021 Krankenhaus
G-BA verlängert Corona-Sonderregelungen zum Entlassmanagement
Krankenhausärztinnen und -ärzte können weiterhin im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 14 Kalendertage statt bis zu 7 Tage nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen.
03.09.2020 Krankenhaus
Kabinett beschließt Investitionsprogramm für Krankenhäuser
Das Bundeskabinett hat am 02.09.2020 dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Entwurf des „Krankenhauszukunftsgesetzes“ (KHZG) zugestimmt. Der Bund wird 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.