15.05.2024 Politik
Berufsverbände an G-BA-Entscheidungen beteiligen
Das Ärzteparlament hat die Einbindung der Berufsverbände an den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) angeregt.
Der Gesetzgeber solle die Beteiligung der Interessenvertretungen betroffener ärztlicher Fachgruppen bei Beratungen des G-BA obligatorisch vorsehen, heißt es in einem Beschluss der Delegierten.
Es sei notwendig, dass der G-BA als maßgeblicher rahmenrechtlicher Gestalter der Patientenversorgung eine obligatorische Mitberatung betroffener und sachkundiger Interessenvertretungen nutzt, so das Ärzteparlament. Dies sei vor allem vor dem Hintergrund der zunehmenden Ambulantisierung der Versorgung und sektorübergreifenden Einrichtungen notwendig.
Durch die Umgestaltung des Gesundheitswesens würden neue Berufsbilder und Organisationsformen geschaffen, um der sich verändernden Aufgabenverteilung gerecht zu werden.
In den bisherigen Strukturen des G-BA würden die betroffenen und sachverständigen Fachgruppen jedoch noch nicht ausreichend berücksichtigt, heißt es in dem Beschluss.
Quelle: Ärzteblatt
Weitere Artikel zum Thema
01.05.2020 Aus- & Weiterbildung
Traumberuf Chirurg? Wie tickt der Nachwuchs?
Die Werteentwicklung des ärztlichen Nachwuchses und die daraus abgeleiteten Einstellungen zu Berufsbild, Arbeitslast und Leistungsbereitschaft bestimmen seit fast zwei Jahrzehnten in schöner Regelmäßigkeit chirurgische Gazetten und Kongresse. Aber viele Einschätzungen, Trendforschungen oder Zukunftsvisionen zur neuen Generation kranken an zu kleinen Stichproben („meine Leute sagen mir immer…“), bleiben in persönlichen Empfindungen stecken („ich meine ja, dass…“) oder ersticken in schicksalstreuer Ergebenheit („wir müssen auf jeden Fall…“).
30.04.2020 Corona
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Hier finden Sie die Regelungen im Überblick, die das Kabinett am 29.04.2020 im Entwurf beschlossen hat.
20.04.2020 Corona
Übergangsfrist verstrichen: Klinik-Bettenmeldung an das DIVI-Intensivregister jetzt Pflicht
Das DIVI Intensivregister erfasst derzeit tagesaktuell die Versorgungskapazitäten und Fallzahlen zu intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Patienten. Ziel des Registers ist, die Verfügbarkeiten von Beatmungsbetten und von erweiterten Therapiemaßnahmen bei akutem Lungenversagen in Deutschland sichtbar zu machen. Hierzu melden Kliniken mit Intensivstationen selbstständig und freiwillig per Log-in ihre Daten und sind angehalten, diese täglich zu aktualisieren.
Lesen Sie PASSION CHIRURGIE!
Die Monatsausgaben der Mitgliederzeitschrift können Sie als eMagazin online lesen.